Änderungen im Mietrecht in 2013: Wir fragen den Anwalt:

Ab dem 1.Mai 2013 trat die lange erwartete Reform des deutschen Mietrechts in Kraft. Diese bringen für Vermieter, als auch für Mieter Änderungen mit sich. Ein wesentliches Ziel der Mietrechtsreform ist die langfristige energetische Modernisierung von Mietimmobilien. Dies ist vorteilhaft für den Geldbeutel von Mietern, Vermietern und für die Umwelt. Um den Weg hierhin zu ebnen, soll es dem Vermieter erleichtert werden, entsprechende Baumaßnamen durch-zuführen.

Mieter dürfen die Miete bei Baumaßnahmen, die der energetischen Sanierung dienen, für drei Monate trotz evtl. Beeinträchtigungen der Wohnqualität nicht mindern – der Vermieter muss die Arbeiten aber mindestens drei Monate vorher ankündigen. Unter energetische Modernisierung fallen übrigens sämtliche Veränderungen, durch die Energiekosten nachhaltig gesenkt werden können, bspw. Wärmedämmung oder der Einbau einer neuen Heizungsanlage. Max. 11% der Kosten dürfen auf den Mieter umgelegt werden.

Mieter können gegen die Aufbürdung zusätzlicher Kosten innerhalb eines Monats nach Ankündigung Widerspruch einlegen. Der Vermieter wird zudem im Kampf gegen Mietnomaden unterstützt. Gerichte haben Klagen gegen Mietnomaden ab jetzt bevorzugt zu behandeln.

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