Nebenkosten: So vermeiden Sie Ärger mit dem Vermieter

Unstimmigkeiten über die Zahlung der Nebenkosten oder unerwartete Nachzahlungen stellen die Beziehung zwischen Mieter und Vermieter oftmals auf eine Zerreisprobe.

Aus diesem Grund habe ich für Sie einmal genau hingeschaut:

In der Praxis hat es sich dürchgesetzt, dass die Nebenkosten im Zuge einer Vorauszahlung vom Mieter übernommen werden (dies ist im Mietvertrag aber explizit festzuhalten). Basierend auf ihrem persönlichen Verbrauch kann es hier zu nachtraglichen Anpassungen kommen.

Einige Vermieter arbeiten aber auch mit einer Nebenkosten-Pauschale. Diese kommt i.d.R. bei Privatvermietern zum Einsatz, die die Wohnung nicht mit den erforderlichen Zählern und Messinstrumenten ausrichten können oder möchten. Bei der Nebenkostenpauschale trägt das Risiko des Verbrauches alleine der Vermieter. Eine Anhebung ist nur möglich, wenn eine Erhöhungsklausel im Vertrag festgehalten ist.

Bei der verbrauchsabhängigen Verauszahlung ist der Vermieter nach Ablauf der Abrechnungsperiode verpflichtet, Ihnen eine Aufstellung über die tatsächlich angefallen Nebenmkosten zu erstellen. Vielfach übernimmt dies die Hausverwaltung stellvertretend für den Vermieter. Sind diese Kosten höher, als in der Vorausszahlung prognostiziert, wird eine Nachzahlung fällig – bei niederigeren Kosten erhalten Sie eine Erstattung.

Nebenkosten werden nach Verteilerschlüsseln umgelegt. Als gängigster Maßstab wird hier oft die Wohnfläche im Verhältnis zur Gesamtfläche einer abgerechneten Einheit angesetzt. Aber auch eine Verteilung nach Köpfen kann sinnvoll sein.

Sollte im Mietvertrag kein expliziter Verteilerschlüssel vereinbart sein, sind die Nebenkosten nach Wohnfläche umzulegen.

Achten Sie als Mieter darauf, dass sämtliche Betriebskosten, die sich verbrauchsabhängig erfassen lassen, auch tatsächlich abgelesen und in der Nebenkostenabrechnung dann akkurat ausgewiesen werden. Relevante Zählerstände (Warmwasser, Wasser, Gas) werden bei EInzug, Auszug, sowie in regelmäßigen Intervallen abgelesen.

Immer wenn eine verbrauchsabhängige Erfassung möglich ist, ist der Vermieter auch dazu verpflichtet.

Ein Rat aus der Praxis: Sollten Ihnen Unregelmäßigkeiten in Ihrer Nebenkostenabrechnung auffallen, suchen Sie zunächst den Dialog mit dem Vermieter; auch Vermieter sind nur Menschen und vor Fehlern nicht gefeit.

Ein Gedanke zu “Nebenkosten: So vermeiden Sie Ärger mit dem Vermieter

Kommentar verfassen

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.