Änderungen im Maklerrecht: Verwirrung statt effizienter Lösung

Vollmundig titelte ein deutsches Boulevardblatt (sinngemäß falsch): „Ab 2015 bezahlt der Vermieter.“  Für diese wohlklingende Halbwahrheit erntete Justizminister Heiko Maas (SPD) tosenden Applaus. Nun schwächelt die Koalition bei der Umsetzung der Reform.

Nachdem der Bundesrat umfangreiche Änderungen an Mietpreisbremse und Bestellerprinzip gefordert hatte, war das Gesetzgebungsverfahren Mitte November 2014 ins Stocken geraten.

Ein Grund könnte in der Erkenntnis liegen, dass der Maas’sche Gesetzgebungswahn einen populistischen Entwurf aus dem Reagenzglas produziert hat, der völlig markt- und realitätsfern daherkommt. Wie könnte es auch anders sein, wenn einem Juristen die Kompetenz übertragen wird, einen der wichtigsten Märkte Deutschlands nach Gutdünken zu beschneiden – obgleich Maas die Begriffe: „Angebot“, „Nachfrage“, „Volkswirtschaft“ und „Wohlfahrtsmehrung“ erst einmal im Duden nachschlagen muss.

Es handelt sich hier um einen Politiker, der seinen Vorstoß mit der Aussage erklärt: „Wer hat sich nicht schon mal selbst über ungerechte, sehr hohe Maklergebühren geärgert?“ (Tagesspiegel, 17.03.14) In der Folge beauftragte er selbst einen Makler zur Vermietung seiner Immobilie und lies diesen vom Mieter bezahlen (2,38 Kaltmieten, inkl. MwSt.).

In meiner Analyse zum Bestellerprinzip habe ich die Auswirkungen des Entwurfs, so wie er ursprünglich geplant war, untersucht. Von wirklicher Entlastung ist dieses Konzept weit entfernt – im Gegenteil: Es werden die Mieter leiden, denen sich Maas als Moses präsentierte, der sein Volk ins gelobte Land führen wollte: Azubis, Studenten, Alleinerziehende, Arbeit Suchende und Familien mit Kindern.

Ich unterstelle diesem Minister keine böse Absicht. Ich unterstelle ihm und seinen Beratern offensichtliche Inkompetenz.

Es freut mich persönlich, dass sich der Bundesrat im Gegensatz zu manchem Medienvertreter nicht so selbstverständlich vorführen und beeinflussen lässt.

Während eine Frist nach der anderen verstreicht, und immer offensichtlicher wird, dass die Reform nicht innerhalb des Zeitplans umgesetzt werden kann, hüllt sich Berlin in Schweigen.

Ab und an, unter „ferner liefen“, liest man eine verträumte Kurzmeldung zur Mietpreisbremse: Auf Parteiebene fänden nun erneut inhaltliche Diskussionen statt. Kreise berichten das Gegenteil: Die Abstimmung zwischen den Koalitionspartnern gestalte sich derzeit sehr schwierig.

Vielleicht sind die Abstimmungen ja deshalb so schwierig, weil sich die Einschätzung der Realität zwischen den Koalitionspartnern (glücklicherweise) sehr unterschiedlich darstellt.

In der Zwischenzeit treiben Heerscharen verwirrte Mieter durch den Markt. Mieterhöhung? Legal? Wer trägt die Provision? Wann? Was? Und überhaupt? Am besten gar nicht umziehen.

Die Nervosität der Interessenten schwappt auch auf die Makler über. Kein Wunder. Seit November ist der Mietmarkt zäh – glauben Mieter doch fest daran, bald keine Provision mehr bezahlen zu müssen. Auf Mietgeschäft spezialisierte Makler streichen ihre Kontingente bei den Portalen (-Scout, -Net, -Welt). Eine Branche liegt gelähmt am Boden. So mancher Makler zuckt wie ein Fisch an der Frischluft.

In umnachteter Verwirrung suchen Vermittler, die um ihre Existenz fürchten, nach alternativen Geschäftsmodellen. Ein Makler präsentiert sich im Blog von Immowelt als „reiner Suchmakler“, ohne die Rahmenbedingungen der Reform zu kennen. Andere verabschieden sich vollständig aus dem Geschäft mit den Mieten;  Schach-Matt-gesetzt vom Wahlkampf-Populismus einer Minderheit.

Zu diesem Zeitpunkt scheint nur eines sicher: Bezahlbarer Wohnraum und Entlastung für die Mieter entsteht durch die Verrenkungen definitiv nicht.

Anmerkung: Die Koalition hat sich inzwischen geeinigt. An dem o.g. Gesetzentwurf werden keine weiteren Änderungen vorgenommen. Der Entwurf wird am 5.03. im Bundestag diskutiert. Eine Umsetzung könnte zum 1.April oder zum 1.Mai erfolgen. Mietercoach wird weiter berichten.
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3 Gedanken zu “Änderungen im Maklerrecht: Verwirrung statt effizienter Lösung

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