Mietpreisbremse & Bestellerprinzip: So geht’s für Mieter weiter

Mietercoach_Kolumne
Vergangene Woche hat der Bundestag die Mietpreisbremse und das Bestellerprinzip für Makler im Bundestag beschlossen. Ein zähes Ringen der Koalitionspartner war hier vorausgegangen (mietercoach berichtete). Die Gesetzgebungsmaßnahme ist noch nicht vollständig abgeschlossen. Das Gesetz wird am 27. März im Bundesrat abschließend diskutiert. Zum 01.Juni 2015 soll die Reform in Kraft treten.

Die Neue Mietpreisbremse einfach erklärt

Sie als Mieter soll die Mietpreisbremse vor zu starken Mieterhöhungen schützen. Die Miete darf bei der Wiedervermietung von bestehendem Wohnraum maximal 110% der ortsüblichen Vergleichsmiete betragen. Diese können Sie dem Mietspiegel entnehmen.
Für Erstvermietungen bei Neubauten gilt die Mietpreisbremse nicht. Diese CDU-Forderung wurde umgesetzt, um Neubaumaßnahmen weiterhin zu unterstützen.

Wichtig für Sie als Mieter ist zu wissen, dass die Meitpreisbremse nicht überall gilt, sondern nur in speziell von der Landesregierung festgelegten Gebieten. Im Übrigen ist die Idee der Mietpreisbremse nicht neu, seit 2013 besteht für die Bundesländer die Möglichkeit in ausgewiesenen Gebieten Mieterhöhungen zu begrenzen. Die Länder haben demnach einen eigenen Ermessensspielraum bei der Umsetzung, auch wird noch einige Zeit vergehen bis die neue Mietpreisbremse umgesetzt wird.

Bestellerprinzip: Mieter und Makler warten auf Handlungsempfehlungen

Anders gestaltet sich die Umsetzung des Bestellerprinzips: Dieses muss von Maklern ab 1.Juni 2015 verpflichtend umgesetzt werden. Es gilt: „wer den Makler beauftragt, muss diesen bezahlen“.

Das soll bedeuten: Sowohl Vermieter als auch Mieter dürfen einen Makler beauftragen. Sie als Mieter müssen die Provision im Erfolgsfall nur dann bezahlen, wenn der Immobilienmakler ausschließlich für Sie sucht und eine Wohnung findet.

Im Prinzip möchte der Gesetzgeber Sie als Mieter vor Zahlung der Provision schützen. Ob Mieter großflächig Mehrwert aus der Reform ziehen, ist fraglich. Eine Analyse des Bestellerprinzips hat mietercoach in der Vergangenheit veröffentlicht.

Veränderte Wohnungssuche

Künftig werden Sie sich aber wahrscheinlich vermehrt auf provisionsfreie Wohnungsangebote bewerben müssen. Auch werden neue, für den Vermieter kostengünstige Möglichkeiten zur Mietersuche entstehen. mietercoach begleitet Sie auf diesem neuen Weg mit Tipps und Infos.

Umsetzung Bestsellerprinzips ist noch unklar

Die konkrete Umsetzung des Gesetzes ist noch nicht bekannt. Der Immobilienverband Deutschland wird hier demnächst Handlungsempfehlungen an die Makler herausgeben, aus diesen wird ersichtlich sein, ob eine Beauftragung durch den Mieter für Makler überhaupt noch sinnvoll ist.

Folgender Sachverhalt wurde bereits während des Gesetzgebungsverfahrens heiß diskutiert:

Interessent A und Interessent B beauftragen den Makler mit der exklusiven Immobiliensuche. Der Makler findet eine Wohnung für Interessent A, die auch den Anforderungen von Interessent B entsprechen würde.

Der Makler holt sich nun vom Vermieter die Erlaubnis, die Wohnung dem Interessenten A vorzustellen.

Wenn Interessent A die Wohnung nicht nimmt, darf sie der Makler dem Interessenten B nicht mehr anbieten und dafür Courtage verlangen. Mietet Interessent B könnte der Makler weder vom Vermieter, noch vom Mieter eine Provision verlangen.

mietercoach wird Sie als Mieter hier weiter informieren, wie Sie sich ab jetzt im Umgang mit dem Makler verhalten müssen. Ich werde Sie auf dem Laufenden halten, ob Makler Möglichkeiten nutzen, um Mietern dennoch die Provision aufzubürden – Tenor: Bestellung gegen Besichtigung (obwohl dies im Gesetz klar verboten ist).

Immobilienverband wird Verfassungsbeschwerde einreichen

Unklar ist auch, ob die beschlossene Version des Gesetzes verfassungsrechtlich haltbar ist.

Aus Sicht der Wohnungsvermittler bedeutet die Reform dramatische Einbußen. Die Lobby hat insbesondere den oben genannten Sachverhalt im Gesetzentwurf stark angegriffen. Der IVD wird eine Verfassungsbeschwerde einreichen, sobald das Gesetz in Kraft tritt. Die Chancen auf Erfolg stehen nicht schlecht, denn der Bundesrat hat in der ersten Lesung zu dem Entwurf ebenfalls eine Änderung des gefordert. Der Verband wird sich nun auf dieses Statement berufen.
Die Koalition ist der Forderung nach Änderung durch den Bundesrat nicht nachgekommen, sondern hat das Gesetz wie entworfen übernommen. Während dieses Verfahrens erstellte der bekannte Staatenrechtler Prof.Dr. Friedhelm Hufen ein Gutachten für den IVD, indem er ebenfalls Bedenken anmeldete.

Das Verfahren wird sich nun über einige Zeit hinziehen.

Nach Jahrzehnten bricht in Deutschland eine neue Ära im Bereich „Mieten“ an. Es bleibt spannend, wie sich dieses lebendige Segment des Immobilienmarktes entwickeln wird. mietercoach ist für Sie live dabei.

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