Miet-Basics: Grundlagenwissen für die erste eigene Wohnung

Die Schule ist fast geschafft und der Abschluss befindet sich in greifbarer Nähe. Für viele junge Leute ist das Wintersemester bzw. der Ausbildungsstart auch der Beginn eines neuen Lebens in der ersten eigenen Wohnung. Sie werden bald ihre erste eigene Wohnung (oder WG) mieten. Deshalb fasse ich für alle Miet-Neulinge auf einen Blick die Basics zusammen:

Kaltmiete = Miete (ohne Nebenkosten)

Diese Zahlung erhält der Vermieter als Gegenleistung für die zur Verfügung-Stellung der Wohnung. Die Zahlung der Miete ist bis zum dritten Werktag der Mietperiode (i.d.R. monatlich) zu leisten. Vermieter sehen es gerne, wenn die Miete pünktlich eingeht.

Nebenkosten = verbrauchsabhängige Vorauszahlungen

Diese Zahlungen fallen monatlich für die Wohnung an. Sie überweisen einen Gesamtbetrag an den Vermieter, dieser teilt die Zahlungen dann stellvertretend für Sie auf, bspw. Müllentsorgung, Grundsteuer + Versicherungen (anteilig) – besonders aber fallen hier die verbrauchsabhängigen Vorauszahlungen ins Gewicht:

Wasser, Warmwasser, meistens Heizkosten*

Je mehr Sie verbrauchen, umso mehr werden Sie bezahlen. Die Vorauszahlung ist ein Schätzwert basierend auf dem letzten Verbrauch. Bei der Jahresabrechnung wird diese dann mit dem tatsächlichen Verbrauch verglichen. Sie erhalten entweder eine Erstattung wenn Sie über das Jahr zuviel bezahlt haben oder müssen einen Betrag nachzahlen. (Lesen Sie hierzu auch den Artikel: Nebenkosten – so vermeiden Sie Ärger mit dem Vermieter)

Achtung:
Strom, Telefonanschluss, usw. sind vom Mieter anzumelden und separat abzuführen.

*Wenn in der Wohnungsanzeige: „Etagenheizung“ angegeben ist, bzw. Heizkosten nicht inklusive bei der Vorauszahlung müssen Sie diese ebenfalls separat bezahlen.

Kaution = Sicherheitsleistung

Die Sicherheitsleistung für die Wohnung darf maximal 3 Kaltmieten betragen. Nach Beendigung des Mietvertrages und Abrechnung der Wohnung erhalten Sie die Kaution zurück, wenn Sie dem Vermieter die Wohnung wie vereinbart übergeben haben.  Der Vermieter darf die Art bestimmen, wie die Kaution einzubringen ist. Drei Möglichkeiten sind üblich

a) Übergabe in Cash gegen Quittung bzw. Überweisung der Kaution

(Vermieter verpflichtet sich die Kaution stellvertretend für Sie anzulegen)

b) Kautionsbuch

c) Bankbürgschaft

Idealerweise wird die Kaution bei Erhalt der Schlüssel für die Wohnung fällig.

Wohnungssuche: Die Chancen verbessern mit dem Mietercoach

 

 

 

 

Provision/ Courtage = Vermittlungsgebühr für den Makler

Haben Sie einen Makler mit der Suche beauftragt, wird eine Vermittlungsgebühr fällig und zwar bei Unterzeichnung des Vertrages. Der Anspruch bleibt übrigens auch bestehen, falls Sie das Mietverhältnis nicht antreten, weil sie es z.B. einvernehmlich mit dem Vermieter im Vorfeld auflösen. Die Provision ist gesetzlich gedeckelt auf 2 Kaltmieten + MwSt. , also 2,38 Kaltmieten insgesamt. Sie darf allerdings auch geringer sein.
Seit dem 1.Juni 2015 ist die Maklerbeauftragung im Rahmen des „Bestellerprinzip“ neu geregelt worden. Wohnungsvermittler dürfen von Ihnen nur noch unter ganz bestimmten Auflagen eine Provision fordern. Angebote, die Sie im Internet oder in Tageszeitungen finden müssen seitdem „provisionsfrei“ sein. Dies bedeutet aber auch, dass Sie kein Kunde des Maklers sind und auch nur eingeschränkten Service erwarten dürfen – die Kunden des Makler sind jetzt per Definition die Vermieter.

Ihre Umzugskosten im Überblick

Mietvertrag

Der Mietvertrag regelt Ihr Mietverhältnis. Normalerweise wird dieser schriftlich abgeschlossen. Meistens unterschreiben Sie als Mieter Standardmietverträge. Ein Formular bekommen Sie schnell in einem gut sortierten Schreibwarenladen. Es werden zwei identische Ausfertigungen erstellt. Die Unterschrift der Gegenpartei auf dem eigenen Vertrag ist jeweils ausschlaggebend für die Gültigkeit des Mietverhältnisses.


Energiepass

Spätestens wenn Sie eine Wohnung besichtigen muss Ihnen der Vermieter/ Makler den Energiepass vorlegen. Hier wird in Verbrauchs- und Bedarfsausweis unterschieden. Aussagekräftiger ist der der Bedarfsausweis. Er liefert Ihnen eine grobe Idee über den Energieverbrauch bei durchschnittlicher Nutzung.


Kündigungsfrist

Standardmietverträge sind von Mieterseite mit dem Ablauf von drei Monaten zu kündigen. Komplizierter ist die Kündigung von Vermieterseite. Einzige Ausnahme bildet der wechselseitige Ausschluss der Kündigungsfrist. Hier legen sich beide Parteien fest, das Mietverhältnis über eine bestimmte Zeit nicht zu kündigen. Überlegen Sie sich gut, einen solchen Mietvertrag  zu unterschreiben und lassen Sie die Klauseln ggf. von einem Anwalt für Mietrecht checken.
… mit diesem Basiswissen kann nun niemand mehr twittern, er/ sie wisse nichts über Mieten, Kaution, Mietwohnungen oder Provision 😉

Foto: fotolia.de/ © Rido

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