Provision bye-bye: Alles neu, alles anders, alles besser? Ein Neubeginn für Mieter und die Maklerbranche

Ab Montag ist die Provision bei der Wohnungssuche für Mieter Vergangenheit. Makler haben jetzt die einmalige Chance, alles besser zu machen… 

Ab Montag müssen Mietinteressenten den Makler nicht mehr bezahlen, wenn Sie ihn nicht explizit mit der Suche nach einer Immobilie beauftragt haben. Das bedeutet wenn Mieter auf ein konkretes Makler-Angebot in der Zeitung oder im Internet reagieren, darf der Vermittler keine Provision von Ihnen verlangen.

Auch Teilzahlungen, bspw. eine kostenpflichtige Besichtigung, sind nicht erlaubt. Ein Vermittler muss bei Verstößen gegen das neue Gesetz mit Strafen von bis zu 25.000 EUR rechnen.

Zahlreiche Immobilienmakler sehen ihre Existenz aufgrund der neuen Regelung bedroht.  Im Speziellen sind hier zwei meiner Berufskollegen anzuführen. Sie zogen im Schnellverfahren vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, um das neue Gesetz in letzter Minute zu kippen. Vermutlich trifft es einige Wohnungsvermittler härter als Andere. Dies sah Karlsruhe ebenso und wies die Klage vergangene Woche ab mit der Begründung, die meisten Makler verdienen auch nach der Änderung genug (entstehende Verluste seien im Regelfall nicht existenzbedrohend).

Welch Ironie:  Gerade ein Gesetzentwurf der Sozialdemokraten wird in der Maklerbranche darwinistische Ausmaße annehmen und zu einer Marktbereinigung im neoliberalen Sinne führen. In den Augen der Regierung, die mit Blick auf die Wahlen ja grundsätzlich ein Spiegel der öffentlichen Wahrnehmung sein sollten, haben Immobilienmakler ihr Recht auf eine soziale Behandlung wohl verspielt.

So mancher Vermittler könnte nun die durchaus üppigen Jahresbeiträge, die er an den IVD (Immobilienverband Deutschland) entrichtet hat, als Rücklage gebrauchen. Eine kleine Beihilfe für Not leidende IVD-Makler wäre jedenfalls angebracht – hat der Verband bei der Durchsetzung der Interessen seiner Mitglieder doch offensichtlich gänzlich versagt. Der ursprüngliche Gesetzentwurf wurde trotz Änderungsempfehlung des Bundesrats vollständig übernommen.

Dass das Bestellerprinzip auch für Mieter antisoziale Effekte mit sich bringt, habe ich in meiner „Analyse des Bestellerprinzips“ ausführlich beschrieben.

Im freien Fall der neuen liberalen Marktwirtschaft auf dem Mietmarkt sind die Vermittler nun erstmalig gezwungen, ihr Geschäftsmodell kritisch zu reflektieren. Der gemeine Makler muss jetzt lernen, den Mehrwert seiner Dienstleistung einzuschätzen und zu bewerten. Mit den Worten einer meiner Vermieterinnen: „Zwei Kaltmieten plus Mehrwertsteuer sind einfach überzogen.“

Aus Sicht der Maklerbranche lassen sich dem Bestellerprinzip durchaus Vorteile abgewinnen. Vermittler haben nun die einzigartige Möglichkeit, ihre Dienstleistung transparent zu gestalten und darzustellen. Während ein Mieter nur einen punktuellen Blick auf den Vermietungsvorgang haben kann, beobachtet der Vermieter den gesamten Prozess – von der Objektaufnahme bis zum Mietvertrag.  Es ist eine Chance, das demolierte Image der Immobilienbranche aufzupolieren und durch „Survival of the Fittest“ die viel zitierten „Schwarzen Schafe“ los zu werden.

Vielleicht gelingt es dann auch mittelfristig, das „Maklerbashing“ zu unterbinden, das sogar bei Vertretern klassischer Medien zum guten Ton gehört. So rät der Spiegel Online seinen Lesern am Wochenende: „Vermeiden Sie bis Montag einfach jeden Kontakt mit einem Makler“.
Vielen Dank, Herr Tenhagen (Chefredakteur von Finanztip), dass Sie mich tadeln, obwohl ich schon seit Monaten Mietwohnungen (auch am Wochenende) provisionsfrei für den Mieter besichtige – allerdings nur noch im Rahmen von Sammelbesichtigungen.

Vor diesem Hintergrund könnte der Maklerverband einen Teil des verlorenen Vertrauens seiner Mitglieder zurück gewinnen, wenn er das ebenfalls im Koalitionsvertrag verankerte Konzept des Fach- und Sachkundenachweises für Immobilienmakler auf Bundesebene vorantreiben würde, statt teure, zeitaufwendige und wenig erfolgversprechende Klagen zu führen. Schließlich haben ungelernte, inkompetente und gierige Vermittler die Maklerbranche erst in diese unpopuläre öffentliche Wahrnehmung manövriert.

Selbst wenn der doch recht unwahrscheinliche Fall eintreten und der Verband mit seiner Beschwerde gegen das Bestellerprinzip erfolgreich sein sollte, hätte sich zu diesem fernen Zeitpunkt in der Zukunft die neue Regelung bei Mietern, Vermietern und Maklern eingespielt, sodass von dem Erfolg bestenfalls ein Echo übrig bliebe.

Der Vorgang, den wir gerade betrachten, nennt sich dann Fortschritt. Das neue Gesetz wird ohne Zweifel für viele Menschen Vorteile bringen.
Nur keinen neuen Wohnraum; und auch keine Erleichterung für die Mieter, die Hilfe bei der Wohnungssuche benötigen.

 

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2 Gedanken zu “Provision bye-bye: Alles neu, alles anders, alles besser? Ein Neubeginn für Mieter und die Maklerbranche

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