Bestellerprinzip drängt Mieter in eine ungünstige Position

Diesen Hinweis, gerichtet an die Kunden eines Maklers, habe ich gestern auf Twitter gefunden:

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Der Markt beginnt nun, sich im Rahmen des Gesetzes selbst neu zu regeln. Hier sehen wir eine Möglichkeit, wie ein Berufskollege mit der Reform umgeht. Die Begründung liefert er zum Verständnis für die Mieter direkt mit. Ein ähnliches Vorgehen hatte ich in meiner Analyse des Bestellerprinzips im Januar bereits vorhergesagt. Mein Beitrag lag dem CDU-Abgeordneten Jan-Marco Luczak, der das Verfahren im Ausschuss betreute,  während der Gesetzgebungsaktivitäten im Übrigen vor – ich hatte diesen persönlich via Email an ihn gesendet.

Der rote Wahlkampfpopulismus ignorierte nämlich, dass Makler gerade für nicht-PremiumMieter eine wichtige Dienstleistung erbringen. Die Berufsgruppe wurde (und wird) statt dessen als abzockende Blutsauger präsentiert, die eine für eine NICHT-Leistung kassieren.

Nun sehen Mieter den Folgen der Zwangsdegradierung des Maklers zum Listing-Agenten im Mietbereich entgegen.

Ich selbst habe in meinem Unternehmen die Suche für Mieter ebenfalls eingestellt.

Gerade diese Woche bat mich eine junge Studentin aus Bremen nach einer nicht zu teuren Wohnung im Frankfurter Raum zu suchen. Es machte mich traurig, ihr absagen zu müssen. Ich empfahl ihr, selbst über die Portale zu suchen. Sie erwiderte: „Es ist so schwer, aus der Entfernung eine Wohnung  zu finden. Besichtigungstermine sind kurzfristig, gerade bei günstigen Wohnungen. Bis ich angereist bin ist das Objekt oft schon vermietet.“ Leider darf ich nichts für sie tun, oder ich müsste ihr praktisch unentgeltlich helfen. Das Bestellerprinzip ist eine Regelung, die Absprachen „unter der Hand“ begünstigt, weil sie sich offensiv gegen Marktkräfte richtet.
Der Makler, der nicht ins Visier der Aufsichtsbehörden gelangen möchte, stellt folglich die Suche ein und konzentriert sich auf den zahlenden Kunden – das ist der Vermieter. So will es das Gesetz.

Zurück zum Ursprung: Mieter bei der Wohnungssuche zu entlasten ist ja prinzipiell ein ehrenwertes und auch sozial erstrebenswertes Ziel. Ich unterstelle allerdings, dass dies hier nicht das Hauptanliegen der SPD gewesen ist. Vielmehr war die eigentliche Absicht der Stimmenfang von Wählern vor der Bundestagswahl.  

In einer vorherigen Mail an den Abgeordneten habe ich empfohlen, die Provision per Gesetz zu hälften. Aus meiner Sicht hätten Mieter und Vermieter statisch jeweils die Hälfte der Provision bezahlen sollen.
Begründung: Der Makler hätte dem Vermieter die Provision erlassen, um die Wohnung in den Bestand zu bekommen. Der Mieter hätte weiterhin Provision bezahlt, allerdings (per gesetzlicher Regelung) nur eine Kaltmiete zzgl. Mehrwertsteuer. Bei diesem Vorgehen würden die Provisionszahlungen der Mieter um 50% reduziert, ohne gleichzeitig Nachteile für den Vermieter zu schaffen. Makler hätten den Vermieteranteil der Provision i.d.R. eingebüßt. Bei einer Vergütung von einer Kaltmiete kann der „gemeine Makler“ allerdings noch kostendeckend arbeiten und muss keine Prozesse umstellen. Zumal bliebe der Mieter zahlender Kunde des Maklers, als Kunde darf man Service verlangen. 

Mit der neuen Regelung ist der Interessent kein Kunde mehr (er bezahlt ja kein Geld an den Makler), insofern muss und hat er sich mit der Leistung begnügen, die ihm kostenfrei zur Verfügung gestellt wird. 

Bei einer Halbierung der Provision hätte der Makler auch weiterhin für mehrere Mieter gleichzeitig suchen können und dürfen.

Leider lässt sich dem mietenden Wähler der Slogan: „Bald nur noch die halbe Provision“ einfach viel schlechter verkaufen.
Nun, knapp zwei Jahre nach der Wahl, fühlt der Mieter die Folgen des auf seinen Schultern ausgetragenen Populismus. Eventuell hat der eine oder andere von Ihnen gerade aus diesen Gründen der jeweiligen Partei seine Stimme geschenkt. Der Wähler glaubte den Worten der Partei. Er hoffte dass eine Reform seine beschwerliche Situation verbessern, statt verschlechtern würde.

Glücklicherweise ist die Wohnungssuche ja nur ein kleiner Ausschnitt im Leben der meisten Mieter und deshalb wollen wir die Änderung nicht überbewerten. Nur für uns Makler ist die Wohnungssuche Alltag. Aber wie Sie am obigen Beispiel erkennen können, kann sich der Vermittler auch mit der neuen Situation arrangieren.

3 Gedanken zu “Bestellerprinzip drängt Mieter in eine ungünstige Position

  1. Völliger Quatsch. Wenn ein Kunde einen Makler beauftragt, wie das Beispiel der wohnungsuchenden Studentin aus Bremen erhält der Vermittler eine Erfolgsprämie/Courtage.
    Nennt sich auch Besteller-Prinzip. 😉

    -Thor Ende-

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