Weil Erwachsene, und besonders ältere Menschen, in der Weihnachtszeit (und an Silvester) gerne mit Kerzen, Feuer und Tannenzweigen experimentieren, steigen die Chancen auf einen Wohnungsbrand in Ihrem Mietshaus im Dezember überproportional an.
Hoffentlich hat es Sie bis gerade noch nicht „erwischt“. Dies gibt mir die Möglichkeit, Sie als Mieter optimal auf den Ernstfall vorzubereiten:
1. Vor dem Brand: Erstmal nachdenken!
Bemühen Sie sich grundsätzlich, dass es zunächst einmal nicht Ihre Wohnung ist, die in Flammen aufgeht – Sie ersparen sich eine Menge Papierkram. Hierfür sollten Sie offenes Feuer nicht unbeaufsichtigt brennen lassen. Kerzen am Weihnachtsbaum oder am Adventskranz sind potenzielle Gefahrenquellen, aber auch Teelichter können umfallen oder andere Dinge zum Brennen bringen.
Befestigen Sie einen Erinnerungszettel an der Wohnungstür. Vergewissern Sie sich, dass Sie auch jede Kerze gelöscht haben, bevor Sie die Wohnung verlassen.
Achten Sie darauf, dass die Wohnung über Rauchmelder verfügt und dass diese regelmäßig gewartet werden. Vermieter sind hierzu verpflichtet. Kaufen Sie sich außerdem einen Feuerlöscher und verwahren Sie diesen in der Wohnung (und nicht im Keller!). Sie werden sich auch gleich viel sicherer fühlen!
2. Während des Brandes: Verhalten Sie sich richtig!
Zusätzlich erhalten Sie einige Ratschläge von mir:
Falls möglich, bringen Sie sich selbst in Sicherheit. Gehen Sie dabei gebückt, am Boden bekommen Sie mehr Sauerstoff. Auch wenn Sie Treppensteigen hassen: Nehmen Sie nicht den Lift! Wenn Sie in Sicherheit sind, alarmieren Sie die Feuerwehr über die Rufnummer 112. Falls Sie Ihr Handy in der Wohnung vergessen haben, gehen Sie bitte NICHT ZURÜCK, um es zu holen.
Borgen Sie sich ein Telefon aus.
Sie werden bemerken, dass sich inzwischen zahlreiche Gaffer um Ihre Immobilie versammelt haben. Die meisten halten dabei ihre Mobilfunkgeräte in der Hand.
Bei ihnen weiß man leider nie, ob sie schon die Feuerwehr gerufen haben. Während der Aufnahmen von Facebook/ Instagram-Feuer-Selfies könnte der wichtige Notruf leider vergessen worden sein.
Machen Sie es deshalb selbst. Schließlich verbrennt Ihre Unterwäsche, wenn Sie es nicht tun. Der Anruf bei der Feuerwehr ist im Übrigen kostenfrei und funktioniert auch, wenn der fotografierende Passant kein Guthaben auf dem Smartphone hat.
Falls die Fluchtwege nicht zugänglich sind, alarmieren Sie aus Ihrer Wohnung die Feuerwehr, schließen Sie die Türen und dichten Sie diese an den Stellen ab, durch die Rauch eindringen könnte. Dann machen Sie sich am Fenster bemerkbar, um gerettet zu werden.
Wenn Sie sich selbst in Sicherheit befinden und die Feuerwehr unterwegs ist, helfen Sie anderen Bewohnern – falls dies möglich ist, ohne sich selbst wieder in Gefahr zu bringen.
(Da ich hauptberuflich Immobilienmakler bin, kein Feuerwehrmann, bitte ich Sie hier um Verständnis, dass ich auf sämtliche Ratschläge und für deren Vollständigkeit keine Gewähr übernehmen kann. Diskutieren Sie diese aber gerne mit Ihrer Feuerwehr vor Ort.)
3. Nach dem Brand: Gebäudeversicherung des Vermieters greift!
Jetzt müssen Sie aufräumen. Aber ich habe noch eine gute Nachricht: Erfahrungsgemäß schließen Vermieter nämlich für Ihre Mietobjekte eine Gebäudeversicherung ab, deren Kosten Sie während des Jahres über die monatlichen Nebenkosten auf Mieter umlegen.
In diesem Fall haben Sie auch Anspruch darauf, dass die Versicherung für die Beseitigung des Schadens aufkommt. Da die Kosten auf den Mieter umgelegt wurden, muss der Vermieter die Versicherung im Schadensfall auch in Anspruch nehmen – sogar, wenn der Mieter das Feuer verschuldet hat.
Sie sehen also: Solange Sie den Brand unverletzt überleben, ist alles halb so schlimm. Ihre Überlebenschancen sind statistisch recht gut. Bei 200.000 Feuerwehreinsätzen in Deutschland jedes Jahr gab es 2014 nur rund 400 Brandtote.
Bestens vorbereitet können Sie nun entspannt ein hoffentlich feuerfreies Weihnachten feiern.