Mieteralptraum Schimmel: Mietrecht als letzter Weg im Streit mit dem Vermieter

Schimmel in der Wohnung muss nicht zwangsläufig beim Anwalt für Mietrecht und vor Gericht enden. Der folgende Beitrag schildert Ihnen die Gesundheitsrisiken, beleuchtet die Hintergründe von Schimmelpilz und liefert Handlungsempfehlungen im Umgang mit dem Vermieter, sodass der Weg zum Rechtsanwalt die letzte Alternative bleibt… 

Es ist die Schrecksekunde eines jeden Mieters. Sie sehen zur Decke im Schlafzimmer, oder über den Rahmen des Badezimmerfensters… Sie entdecken: Schimmel in Ihrer Wohnung. Verschiedene Szenarien laufen nun unwillkürlich vor dem inneren Auge des Mieters ab. Deren Ergebnis reicht von „schlecht“ über „sehr schlecht“ bis hin zu „Katastrophe“: Wie gehen Sie jetzt mit dem Schimmel-Problem am Besten um? Guter Rat könnte schnell teuer werden, wenn Sie den Rechtsanwalt für Mietrecht einschalten. Sollten Sie lieber eigenmächtig die Miete kürzen oder den Schimmelpilzbefall selbst bekämpfen? Ist das „Grau-Grüne“-Zeug an der Wand gefährlich für Sie oder Ihr Kind? Sie erinnern sich an Ihr Husten vom Morgen: hat Sie der Schimmel vielleicht schon krank gemacht?

Mietercoach : Wohnungssuche kann so einfach sein

Als direkte Hilfe gegen erste und wiederkehrende Panikattacken habe ich einige wesentliche Informationen für Mieter zusammengestellt:

Wie gesundheitsschädlich ist Schimmelpilzbefall wirklich

Beginnen wir mit einer guten Nachricht: Schimmelpilze sind für normal gesunde Menschen weitaus weniger gesundheitsgefährdend, als die teilweise übersteigerten Medienberichte Mietern landläufig suggerieren. Wenn Schimmelsporen in die Atemwege gelangen, können sie langfristig zu Allergien oder zu Asthma-Erkrankungen führen. Die Betonung liegt hier auf „langfristig“. Lesen Sie zu den Gesundheitsrisiken auch diesen Artikel, den ich auf der Homepage der Süddeutschen Zeitung gefunden habe. 

Sie können also wieder einatmen und zunächst beruhigt weiterlesen…

Schimmel-Wachstum: Umso feuchter, umso schneller…

Als Pilzart entsteht Schimmel in Innenräumen durch Mikroorganismen, die Nährstoffe von Oberflächen absorbieren. Der wichtigste Wachstumstreiber von Schimmelpilzen ist Feuchtigkeit. Aus diesem Grund finden Sie Schimmel bevorzugt in Räumen, in denen „Feuchtespitzen“ auftreten – in Bad, Küche oder im Schlafzimmer (während wir schlafen stoßen wir durch die Atemluft Feuchtigkeit aus).

Weitere Faktoren für das Wachstum von Schimmel sind der pH-Bereich des Untergrunds, aus dem der Pilz seine Nährstoffe bezieht (Schimmel wächst nicht auf allen Oberflächen gleich gut) und die Raumtemperatur.

Schimmelpilz durch zu wenig Heizen

Die Bildung von Schimmelpilz im Wohnraum erkennen Sie übrigens auch am muffigen Geruch und den schwarz-braunen Tupfen und Flecken an der Wand. Am wohlsten fühlt sich der Pilz in wenig beheizten und schlecht gelüfteten Wohnungen. Nicht selten erwischt er daher Mieter, die im Winter gerne mal auf einen dicken Pulli umsteigen, um kräftig Nebenkosten zu sparen. Je kälter Ihre Räume sind, umso geringer darf die relative Luftfeuchte sein, um Schimmelpilz keine Chance zu geben.

Tipp um Schimmel zu vermeiden: Erstmal die Heizung anschalten und gründlich Lüften

Durch die Luftzirkulation beim Lüften senken Sie die relative Luftfeuchte der Wohnung.

Schimmelpilz durch falsches Lüften

Schimmel in den Innenräumen kann wie oben erwähnt durch fehlerhaftes, bzw. fehlendes Lüften, entstehen. Aus diesem Grund erhalten Mieter von mir ein Beiblatt zum Mietvertrag, das das Lüftungs- und Heizverhalten regelt. Überprüfen Sie, ob Sie von Ihrem Vermieter ein entsprechendes Beiblatt erhalten haben. Hier hat der IVD-Berlin-Brandenburg eine entsprechende Anlage zum Mietvertrag online gestellt.

Mietrecht: Der Verursacher bezahlt die Schimmelbekämpfung

Prüfen Sie zunächst, ob Sie sich an die Anweisungen zu Heizen und Lüften in den Innenräumen gehalten haben. Das Mietrecht begünstigt im Zweifel für den Mieter: Der Vermieter muss vor Gereicht beweisen, dass keine Mängel am Gebäude vorliegen.

Fehlerhafte Sanierungsmaßnahmen, bzw. Bau- und Materialfehler können ebenfalls zur Bildung von Schimmel führen. Wohnen Sie in einem Neubau oder wurde kürzlich eine Sanierung bei Ihnen durchgeführt? Haben Sie eventuell gerade neue Fenster bekommen?

In diesen Fällen muss der Vermieter für den durch Schimmel verursachten Schaden aufkommen. Bis der Schimmel beseitigt ist, darf der Mieter die Miete mindern.

Tipp: Suchen Sie den Dialog mit ihrem Vermieter

Machen Sie sich zunächst das Problem und dessen Konsequenzen bewusst. Sind Sie mit Ihrer Wohnung prinzipiell zufrieden? Nur Sie als Mieter können objektiv feststellen, ob der Vermieter hier wirklich nachbesserungspflichtig ist.

Sind Sie gerade neu in die Immobilie eingezogen? Wenn zwischen Ihrem Einzug und dem Auszug der Vormieter keine Sanierungsmaßnahme durchgeführt wurde, warum sollte plötzlich Schimmel auftreten?

Natürlich können Sie den Anwalt engagieren und vor Gericht gehen. Sehen Sie dies aber als letzte Möglichkeit an.  Prozesse kosten Zeit, Geld und Nerven.  Bedenken Sie, dass ein Rechtsstreit lange dauert und die Gesundheitsrisiken in dieser Zeit eventuell fortbestehen. Außerdem ist der Ausgang des Urteils nicht gewiss – so hat das Landgericht Frankfurt Mieter dazu verurteilt, bis zu viermal pro Tag zu Lüften.

Reden Sie deshalb mit dem Vermieter, schildern Sie ihm Ihr Problem und suchen Sie gemeinsam nach einer schnellen und für alle Parteien zumutbaren Lösung. Investieren Sie das Geld für Sachverständige und Anwälte lieber in ein gemeinsames Abendessen oder in die Beseitigung des Schimmel-Problems.

Hier einige Argumentationshilfen um den Vermieter von seiner Pflicht zur Schimmelbekämpfung zu überzeugen:

– Wann fand die letzte Sanierungsmaßnahme statt, was wurde saniert

– Treten ähnliche Probleme seit Kurzem bei Nachbarn im Haus auf?

– Existieren evtl. Risse im Mauerwerk oder Probleme auf dem Dach?

– Legen Sie genau dar, wo sich der Schimmel in der Wohnung befindet. 

– Führen Sie ein Tagebuch, in dem Sie Lüften, Duschen, Kochen, Waschen, sowie die Raumtemperaturen eintragen

– Bieten Sie an, einen Teil der Schimmelbeseitigung selbst zu bezahlen (zeigen Sie sich kulant, gibt dies dem Vermieter die Möglichkeit, ebenfalls kulant zu sein)

Rechtsstreit oder Umzug? 

Bewegt sich der Vermieter nicht, sollten Sie über einen Rechtsstreit nachdenken. Ein Rechtsstreit bringt Ihnen aber nur dann Vorteile, wenn Sie dauerhaft in der Wohnung bleiben möchten, und ein schlechtes Mieter-Vermieter-Verhältnis nicht fürchten.

Evaluieren Sie gleichzeitig auch andere Möglichkeiten. Hat der Vermieter eventuell einen Vorteil, wenn Sie ausziehen (z.B. weil er die Wohnung sowieso verkaufen möchte) – dann bringen Sie sich in eine bessere Position wenn Sie mit ihm den Auszug diskutieren.

Demnächst finden Sie nachfolgend eine Liste mit Experten für Mietrecht in Ihrer Region, an die Sie sich im Streitfall wenden können.

 

Der Text stellt keine Rechtsberatung dar. Für inhaltliche
Richtigkeit übernehmen wir keine Gewähr. Bitte wenden
Sie sich mit Ihrem speziellen Fall an einen Rechtsanwalt.

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