Sachkundenachweis für Immobilienmakler: „Alte Hasen“ dürfen inkompetent bleiben!

Langjährige Makler müssen den geplanten Sachkundenachweis für Immobilienmakler nicht erbringen und auch keine sonstigen Qualifikationen nachweisen. Ist allein die Berufserfahrung wirklich ein Beweis für ausreichende Fachkunde?  Oder wird der Verbraucher mit einem neuen Placebogesetz für die Immobilienbranche absichtlich getäuscht?  

Im Kampf gegen schlecht oder gar nicht ausgebildete Immobilienmakler und für den Verbraucherschutz scheint das Bundeskabinett einen Meilenstein auf den Weg gebracht zu haben. Künftig werden alle Makler über eine Mindestqualifikation verfügen… STOPP … wirklich alle Makler?

Tatsächlich betrifft der „verpflichtende Sachkundenachweis“ nur die Makler, den Maklerschein in den vergangenen sechs Jahren (ab Gesetzerlass) beantragt und erhalten haben. Immobilienmakler, die länger als sechs Jahre am Stück in der Maklerbranche tätig waren, müssen keine Sachkunde nachweisen.

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Aus dem Gesetzentwurf spricht somit ein klarer Leitgedanke:

Lange Branchenzugehörigkeit schließt Inkompetenz des Maklers aus.

Die Abgeordneten könnten sich also in der kommenden parlamentarischen Beratung des Gesetzentwurfs die Frage stellen, ob der deutsche Verbraucher mit einem derartigen Qualifikationsgesetz für Makler wirklich zufrieden wäre. Es sollte diskutiert werden, ob allein eine sechsjährige Branchenzugehörigkeit die Garantie für eine ausreichende Qualifikation darstellt.

Makeln im Immobilienboom:
Sachkenntnis war in den letzten 6 Jahren kaum notwendig.

Der deutsche Immobilienmarkt war in den vergangenen sechs Jahren von starker Nachfrage geprägt. Ein Vermittler benötigte weder besonderes Verkaufsgeschick, noch umwerfende Sachkenntnis, um leicht ein auskömmliches Einkommen zu erzielen. Bis vergangenes Jahr konnten Makler die Provision im Segment „Immobilienvermietung“ fast ohne Aufwand mit minimaler Marktkenntnis verdienen . Sie wurden bekannt als die berühmten „Schwarzen Schafe“. Die Koalition hat dies selbst erkannt und das Maklergesetz hin zum (umstrittenen) Bestellerprinzip entsprechend verändert.

Das Klischee des „inkompetente Maklers“, der die Mieter um tausende Euro nur für das Aufschließen der Tür erleichterte, prägte die Wahrnehmung der Maklerbranche auch in der Politik. Der vorliegende Referentenentwurf qualifiziert nun eben diese „schwarzen Schafe der Branche“ als sachkundige Immobilienvermittler, die als Nebeneffekt des Bestellerprinzips eigentlich aus dem Markt verbannt werden sollten.*

Der Wähler könnte durchaus Zweifel an der Glaubwürdigkeit von Politik und Gesetzgebung bekommen: Offenkundig zeigten Immobilienvermittler eben vielfach nicht die gewünschte Kompetenz, die sich der Mietinteressent von einem Makler – den er beauftragt und bezahlt – gewünscht hätte. Denn nur auf dieser Basis wurde die Gesetzgebungsinitiative zum Bestellerprinzip überhaupt erst angestoßen.

Alte-Hasen:
Markterfahrung ist gut, echtes Know-How ist besser!

Markterfahrung und eine Vielzahl vermittelter Objekte sind für einen Makler sicher hervorragende Referenzen. Dennoch sollte bedacht werden, dass die Maklertätigkeit durch Globalisierung und Internet im vergangenen Jahrzehnt einer enormen Wandlung unterlag. Manch Makler mit dreißigjähriger Markterfahrung hat enorme Probleme mit dem Internet. Immobilienscout / Immowelt, Social Media wie Twitter, Facebook oder Instagram – neue Medien gehören heute zum Kern der Maklertätigkeit.

Die Webseiten alt-eingesessener Kollegen, also der „Alten-Hasen“ zeigen, dass deren Know-How im Bereich neue Medien kaum über das Verfassen einer Email hinausgeht.

Wie kompetent schätzen Sie einen Makler ein, der aktuelle Marktdaten von Onlinequellen nicht analysieren und bewerten kann, weil ihm die technologischen Kenntnisse fehlen?

Der Kenntnisstand Alter-Hasen sollte genau überprüft werden.

Denken Sie an das umfangreiche Paket von neuen Gesetzen, die in der täglichen Maklerpraxis anzuwenden sind: EnEv2014, Widerrufsrecht von Maklerverträgen, das Bestellerprinzip in jeglicher Ausprägung, Datenschutz, Aufklärungspflichten des Kunden.
Sämtliches Fachwissen soll im aktuellen Entwurf nur bei Maklerkollegen garantiert werden, die weniger als sechs Jahre über eine Lizenz verfügen. Warum?

Nachbesserung des Gesetzentwurfs notwendig! 

Noch besteht die Chance auf ein echtes Gesetz, das wirklichen Verbraucherschutz garantiert. Die parlamentarische Diskussion kann es richten. Auch Alte-Hasen müssen wissen, was sie tun! Falls die Berufserfahrung sämtliche notwendige Qualifikationen abdeckt, können die „Alten Hasen“ auf teure Vorbereitungskurse getrost verzichten und unvorbereitet die IHK-Prüfung ablegen. Falls sie trotz langjähriger Berufserfahrung die Prüfung nicht bestehen, ist der Nachschulungsbedarf umso dringender.

Der Sachkundenachweis sollte daher von jedem Makler erbracht werden!

Ich bitte die Abgeordneten um Nachbesserung des Entwurfes!

Bildquelle: fotolia.com | Urheber: © Marco2811

Der Autor:
Richard Nitzsche ist Immobilienmakler in Frankfurt und München und Autor des Ratgebers für Mieter auf Wohnungssuche: „Der Mietercoach – Ihre neue Wohnung SUCHEN – FINDEN – BEKOMMEN“.

Er schreibt regelmäßig für die Wochenzeitung Frankfurter Stadtkurier und veröffentlicht auf dem Blog http://www.mietercoach.de 

*(Das Augenmerk fällt hier erneut auf die ungeliebte Randgruppe, während die Mehrheit der tätigen Makler hart arbeitet und qualifiziert ist.)

2 Gedanken zu “Sachkundenachweis für Immobilienmakler: „Alte Hasen“ dürfen inkompetent bleiben!

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