+++ Themen im Überblick +++ Eigenheimförderung (Baukindergeld – Familienbaugeld) +++ Bestellerprinzip für Immobilienkäufe +++ Kaufnebenkosten +++ Mietpreisbremse +++ Sachkundenachweis +++ Umzugspauschale +++
Das Wahljahr 2017 wird lebhafte Diskussionen rund um die Wohnimmobilie mit sich bringen. Ob im Bereich Miete oder beim Hauskauf: Das Thema Immobilien und der Immobilienmarkt ist für jeden Wähler von Bedeutung. Im Kampf um Wählerstimmen werden sich Politiker und Parteien deshalb entsprechend Ihrer Wählerklientel positionieren.
Eigenheimförderung ist in – Mietpreisbremse ist out
Der Groko-Flop um die fehlerhafte Mietpreisbremse steckt der Koalition noch in den Knochen. Insofern wird „das Bremsen der Miete“ im Jahr 2017 aus Sicht der Regierungsparteien eher eine untergeordnete Rolle spielen. Mit Wahlkampfwerbung, die auf Stabilisierung der Mieten in Großstädten abzielt, müssten die Koalitionäre zunächst eigene Fehler bei der Entwicklung des Gesetzentwurfes einräumen.
Beide Regierungsparteien werden sich deshalb eher auf die Förderung des Haus- und Wohnungskaufs konzentrieren. Insbesondere Familien soll der Erwerb eines Eigenheims erleichtert werden. Familien sind im Übrigen gut vernetzt und dadurch hervorragende Multiplikatoren bei der politischen Meinungsbildung. Bundesbauministerin Barbara Hendricks hat die Eigenheimzulage aus der Versenkung geholt und diese „Familienbaugeld“ genannt. Die Union hält mit Ihrer Version eines „Baukindergeldes“ dagegen. Bei einer erneuten Regierungsbildung werden sich die Parteien treffen. Unklar ist, ob die Reform noch im Jahr 2017 auf den Weg gebracht würde.
Politischer Nebenschauplatz: Kaufnebenkosten senken
Wenn das erschwingliche Eigenheim politisch thematisiert wird, liegt die Diskussion über gestiegene Immobilienpreise auf der Hand. Politische Maßnahmen werden voraussichtlich die Senkung der Kaufnebenkosten adressieren. Erste Vorschläge, bspw. den Grundsteuerfreibetrag für Immobilienkäufer, wurden bereits dieses Jahr thematisiert.
weitere Änderungen im Maklerrecht: Bestellerprinzip für Immobilienkäufe
Nach der Einführung des Bestellerprinzips für Mieten könnte die Diskussion um das Bestellerprinzip für Immobilienkäufe im Wahlkampf an Fahrt gewinnen. Schon zu Beginn des Jahres wurde in Berlin kurz aber intensiv, eine Neustrukturierung der Maklerprovision für Immobilienkäufe in Anlehnung an das Bestellerprinzip für die Mieten diskutiert. Die Einführung des Bestellerprinzips für Mieten wird auf von der überwiegenden Mehrheit der Wähler als Erfolg wahrgenommen. Wahlkampfstrategisch sinnvoll platziert, wird die Diskussion vermutlich von den linken Parteien aufgenommen. Bei tiefgehender Betrachtung könnte das Thema auch für die Bürgerlichen interessant werden: Ein Bestellerprinzip für Immobilienkäufe würde Immobilienmakler nämlich in direkten Wettbewerb zueinander stellen, bei dem sie sich über die Preispolitik diversifizieren könnten. Die Folge wären bundesweit fallende Provisionen und dadurch bedingt sinkende Kaufpreise. Die Reform wäre ausserdem ein logisches Anknüpfen an den Sachkundenachweis für Immobilienmakler. Nach der Wahl würde der Vorschlag vermutlich von einer linken Partei ins Regierungsprogramm der neu gewählten Regierung eingebracht, und von den bürgerlichen Parteien (im Tausch für einen anderes Anliegen) akzeptiert werden.
Nachbesserungen an der Mietpreisbremse
Weil die Mietpreisbremse erwiesenermaßen nicht bremst, könnten in der nächsten Legislaturperiode zu Nachbesserungen an dem Gesetz folgen. Eine Neuauflage des Gesetzes wird umso wahrscheinlicher, wenn die Linke im Rahmen einer eventuell möglichen rot-rot-grünen Koalition zu den Regierungsparteien gehört. Dann dürfen Eigentümer mit schärferer Überwachung der Bremse und mit harten Sanktionen rechnen. Die Mietsituation für die angepeilte Zielgruppe würde sich durch eine funktionierende Mietpreisbremse im Übrigen nicht ändern – wenn überhaupt, wäre eine dies eher zum Nachteil der Mieter. Vermieter in Großstädten tendieren schon jetzt (auch Aufgrund des strengen Mietrechts) zur Auswahl der Mieter mit der besten Bonität. Mieter mit dem höchsten Haushaltsnettoeinkommen sind nicht die Klientel, die auf eine Preisbremse angewiesen ist.
Sachkundenachweis für Immobilienmakler
Der derzeit noch parlamentarisch diskutierte Sachkundenachweis für Immobilienmakler und Hausverwalter wird im ersten Quartal vermutlich Eingang in ein beschlossenes Gesetz finden. Makler müssen dann entweder eine fundierte Qualifikation – zum Beispiel im Rahmen einer Ausbildung – eines Berufes der Immobilienwirtschaft nachweisen, oder eine Sachkundeprüfung bestehen. Nachdem im derzeit diskutierten Entwurf Immobilienmakler mit einer Berufserfahrung von über sechs Jahren ausgenommen sind, ist die Reform nur begrenzt sinnvoll und besitzt allenfalls einen Symbolcharakter.
Umzugspauschale wird erhöht
Umzüge, die weiter als einen Kilometer in Richtung des Arbeitsplatzes vom bisherigen Zuhause des entfernt sind, werden im Rahmen der Werbungskosten ab 1.Februar 2016 stärker bezuschusst. Steuerpflichtige können dann rund zwanzig Euro mehr geltend machen.
Mit dieser Vorschau auf die Immobilienthemen im kommenden Jahr verabschiede ich mich von Ihnen für 2016 und wünsche frohe Weihnachten und einen guten Start in 2017. Bleiben Sie gesund, munter und glücklich – natürlich auch und besonders mit Ihrer Wohnsituation.
Herzliche Grüße
Ihr Richard Nitzsche