Vermieter hat kein Recht auf Fotos: Fotografieren einer vermieteten Wohnung ist nur mit Zustimmung des Mieters erlaubt, ABER…

Vermieter, der Makler oder Interessenten in der Besichtigung wollen Fotos Ihrer Wohnung machen? Sie müssen Fotoaufnahmen ihrer Wohnung nicht dulden! Das Mietrecht schützt den Mieter. Die Rechtslage will verhindern, dass Wohnungseinrichtungen oder persönliche Gegenstände ohne Willen des Mieters den Weg ins Internet finden.  Wenn Sie sich aber bei der Nachmietersuche quer stellen, müssen Sie mit den Konsequenzen leben… 

Für Mieter wird es nach der Kündigung ihrer Wohnung ungemütlich, denn sie müssen bei der Nachmietersuche mit der Vermieterseite kooperieren. Während der dreimonatigen Kündigungsfrist ergeben sich eine Vielzahl von
Reibungspunkten, die Konflikte verursachen: Das Fotografieren der noch bewohnten Wohnung ist ein häufiger Anlass für Unstimmigkeiten zwischen noch-Mietern und Vermietern oder Maklern.


Mietrecht hilft dem Mieter: Fotografieren nur mit Zustimmung des Mieters erlaubt! 

Zur Rechtslage: Die Vermieterseite hat kein Fotografierrecht in Ihrer Wohnung. Hier zitiert der Deutsche Mieterbund bspw. das Urteil des Amtsgerichts Frankfurt 33 C 2515/97-67, wonach keine Lichtbildaufnahmen ohne ausdrückliche Mieterzustimmung angefertigt werden dürfen. Natürlich haben Sie in Ihrer Wohnung Hausrecht und ein Recht auf Privatsphäre. Sie dürfen Fotoaufnahmen verbieten und machen sich dadurch allein nicht schadensersatzpflichtig.

Mietersorgen: Einbruch, Diebstahl, gestörte Privatsphäre 

In meiner täglichen Berufspraxis als Immobilienmakler in Frankfurt und München begegnen mir regelmäßig Mieter mit gekündigten Mietverhältnissen, die nicht möchten, dass ich ihre Wohnung fotografiere. Die Gründe sind durchaus nachvollziehbar: Sie fürchten sich vor Einbrüchen, Diebstahl oder möchten ihr Inventar nicht allgemein zugänglich im Internetportal verewigt sehen.

Sie erlauben keine Fotos? Das kostet den Makler Zeit und Nerven und den Vermieter schlimmstenfalls bares Geld! 

Dem Mieter sollte aber bewusst sein, dass er den Vermarktungsprozess der Wohnung, also den Prozess der Mietersuche, durch eine Verweigerung von Fotoaufnahmen einschränkt und aktiv behindert. Im Unterschied zur medial
kommunizierten Meinung stehen bei der überwiegenden Mehrheit der Immobilien die mietwilligen Interessenten nicht in Hundertschaften an und
warten auf ihr Vertragsangebot – die Vermieterseite muss Mieter proaktiv suchen und um sie werben. Hierfür ist das Immobilienportal der wichtigste Kanal und dieser lebt vom Lichtbild (und neuerdings auch virtuellen Rundgängen).

Ohne Fotos wird es für die Vermieterseite richtig schwer! 

Ist bis zum Auszug des gekündigten Mieters kein Anschlussmieter gefunden, verliert der Vermieter unweigerlich Geld. Insbesondere die ersten beiden Monate Ihrer Kündigung sind interessant, hier kann am ehesten ein Anschlussmieter gefunden werden, denn auch einziehende Mieter müssen häufig Kündigungsfristen beachten.

Sie stellen sich trotzdem quer? Leben Sie mit den Konsequenzen! 

Verweigern Sie als Mieter Ihre Kooperation bei den Fotoaufnahmen, können Sie sich dem Ärger der Vermieterseite sicher sein. Der Vermieter befürchtet Verdienstausfall, dem Makler erschweren Sie die Arbeit. Zudem machen Sie sich selbst das Leben schwer, denn wenn ohne Fotoaufnahmen inseriert wird, sinkt die Treffgenauigkeit – es müssen tendenziell mehr Besichtigungen abgeleistet werden.

Bei der Übergabe, bei der Kautionsrückzahlung: Unkooperatives Verhalten kann sich rächen… 

Bedenken Sie unbedingt, dass Sie sowohl mit dem Vermieter, als auch mit dem Makler spätestens bei der Rücknahme der Wohnung wieder konfrontiert werden. Hier rächt sich, wenn Sie im Vorfeld umkooperativ waren, denn bei Wohungsrücknahmen und der Abwicklung von Mietverhältnissen ergeben sich nicht selten eine Vielzahl von Interpretationsspielräumen:

Handelt es sich bei dem Kratzer um Abnutzung oder Beschädigung? Waren Sie im Vorfeld umkooperativ, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass der Makler den Kratzer als Beschädigung erkennt.

Erstens, weil er Sie nicht mag und Sie ihm die Arbeit erschwert haben. Vielleicht unprofessionell, aber menschlich. Zweitens, weil er von der Vermieterseite die Anweisung bekommen haben könnte, genau hinzusehen. Der Mietausfall soll eventuell durch Ihre Kaution kompensiert werden. Natürlich können Sie den gesamten Sachverhalt rechtlich prüfen lassen, dann freut sich besonders der Anwalt des Mieterbundes. Oder schließen Sie noch schnell eine Rechtsschutz-Versicherung für Mieter ab: Mein Affilate-Partner, die ARAG, bietet Mietern übrigens rückwirkenden Versicherungsschutz.

Suchen Sie gemeinsam nach Lösungen… 

Zeigen Sie sich besser kooperativ und suchen Sie nach Lösungen. Ich darf mich wiederholen: Die Vermieterseite kann es nachvollziehen, wenn Sie Teile Ihres Inventars nicht im Internet wiederfinden möchten und sich vor Einbrechern fürchten. Denken Sie im Vorfeld des Fototermins genau nach: Welche Räume kann ich zeigen, welche Einstellungen sollen keinesfalls aufgenommen werden. Sicher finden Sie einen Kompromiss, der für beide Parteien funktioniert.

Richard Nitzsche ist Immobilienmakler in Frankfurt und München
Der Autor: Richard Nitzsche ist Immobilienmakler in Frankfurt und München, Autor des Blogs mietercoach.de und Verfasser  des gleichnamigen Ratgebers für Mieter auf Wohnungssuche.

Kennen Sie Ihre Foto-Sorgen schon bei Ihrem Einzug? Bitten Sie den Vermieter/ Makler, direkt hübsche Fotos der leeren Wohnung zu machen und diese zu archivieren. Fotos von leeren Räumen eigenen sich für die Mietersuche im Regelfall sowieso besser. Lassen Sie sich Kopien geben oder fertigen Sie selbst Aufnahmen an, die Sie dem Vermieter zur Verfügung stellen können. Kooperieren bedeutet nicht, alles möglich zu machen, sondern gemeinsam einen Weg zu finden, mit dem jeder leben kann.

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2 Gedanken zu “Vermieter hat kein Recht auf Fotos: Fotografieren einer vermieteten Wohnung ist nur mit Zustimmung des Mieters erlaubt, ABER…

  1. Es ist also verboten, ohne Zustimmung des Mieters Fotos zu machen. Wo bitte liegt das Interesse des Mieters dem Vermieter das Leben leichter zu machen? Dazu bezahlt er Miete. Er kündigt die Wohnung fristgerecht. Ein guter Vermieter hätte schon Bilder der leeren Wohnung. Aber das ist natürlich einfach mehr Arbeit als einfach zu kassieren. Was hat der Mieter mit dem Makler zu tun? Richtig, nichts. Und wenn am Schluss die Retourkutsche kommt, freut sich nicht nur der Anwalt des Mieterbundes, sondern auch der Mieter.
    Ist wie wenn der Vogel zum Regenwurm sagt, eigentlich darf ich dich nicht essen, aber besser für dich wäre es, wenn du dich mir in den Schnabel legst…

  2. Man merkt, dass Sie den Beitrag aus der Sicht eines Maklers schreiben. Sorry, aber einen informierten Mieter interessieren die unterschwelligen Bedenken, die sie sähen, herzlich wenig. Das Persönlichkeitsrecht wiegt deutlich mehr als Umstände für Vermieter und die ach so armen Makler.

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