Kündigungsverzicht, Auszug bei Wohnungsverkauf, Wohnungsbewerbung: Antwort auf drei Zuschauerfragen

Wohnungssuche, Mietkaution – Kündigung – Wohnungsübergabe, Mietrecht oder genereller Ärger mit dem Vermieter: Über Instagram, Twitter, Facebook und Email erreichen mich regelmäßig Zuschauer- bzw. Leserfragen. Drei Fragen habe ich einmal herausgesucht und in meinem aktuellen Video beantwortet. In diesem Beitrag liefere ich noch einige ergänzende Kommentare:

Frage: „Ich hatte bereits eine Zusage vom Vermieter für die Wohnung erhalten, doch dann hat er sich plötzlich umentschieden. Woran könnte das liegen?“ 

Der Themenkomplex Entscheidungsfindung und Vertragsphase ist ziemlich umfangreich. Viele Mietverhältnisse in Anbahnung scheitern aus den im Video genannten Gründen. Weil mich auch meine Berufspraxis häufig mit dieser Problematik konfrontiert, werde ich bald einen ausführlichen Beitrag zum Thema Vertragsphase und Absprungrisiko beider Seiten verfassen.

Frage: „Meine Wohnung soll verkauft werden. Ich habe deshalb eine neue Wohnung gesucht und eine Passende gefunden. Das Mietverhältnis soll sofort beginnen. In meiner aktuellen Wohnung habe ich 3 Monate Kündigungsfrist. Was kann ich tun?“

Falls sich der Vermieter nicht kulant zeigt, konfrontieren Sie ihn mit meinen Aussagen. Eine leere Wohnung hat über die im Video angeführten Argumente hinaus den Vorteil, dass sie sich leichter verkaufen lässt, weil die Terminfindung für Besichtigungen einfacher ist und schneller abläuft. Ist die Wohnung leer kann ich als Makler mit einem Interessenten, der mich morgens anruft und besichtigen will das Objekt noch am selben Tag begehen. Ist eine Terminabsprache mit Mietern notwendig, reduzieren sich die Besichtigungsmöglichkeiten auf wenige Termine in der Woche. Das kann Interessenten kosten und verringert so unter Umständen den erzielbaren Kaufpreis.

Frage: Der Vermieter hat uns einen Vertrag angeboten, in dem ein Kündigungsverzicht ausgewiesen ist. Was bedeutet das für uns als Mieter?

Die Systematik des Kündigungsverzichts habe ich im Video erklärt. Im Markt ist es zur Usance geworden, dass Mieter, die vorzeitig ausziehen, den Makler bezahlen, einen Nachmieter stellen und für einen fließenden Übergang der Mietverhältnisse sorgen, sodass dem Vermieter kein Mietausfall entsteht. Dennoch ist eine derartige Vereinbarung immer eine Kulanzentscheidung des Vermieters. Ich erinnere mich an eine Vermieterin, die den Mietern den vorzeitigen Auszug untersagte mit der Begründung, die Mieter hätten sie während des Mietverhältnisses so sehr geärgert, dass sie jetzt gefälligst bis zum Schluss bezahlen sollten. Das ist das Recht des Vermieters – zugegebenermaßen handelte es sich hier um einen Sonderfall. In der Regel hat der Vermieter keinen Vorteil von Mietern, die auf den frühesten Kündigungstermin warten und in der Zwischenzeit aus Frustration die Atmosphäre unter den übrigen Mietern im Haus vergiften.

Richard Nitzsche ist Immobilienmakler in Frankfurt und München
Der Autor: Richard Nitzsche
ist Immobilienmakler in Frankfurt und München, Autor des Blogs http://www.mietercoach.de und Verfasser  
des Ratgebers für Mieter auf Wohnungssuche „Der Mietercoach: Ihre neue Wohnung SUCHEN – FINDEN -BEKOMMEN“ . Er publiziert außerdem eine wöchentliche Immobilienmarktkolumne für den Frankfurter Stadtkurier. Schreiben Sie Ihm auf Twitter oder Facebook

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