Hoffnung für Immobilienkäufer, Sommerschock für Makler: Die Grünen wollen mit der Einführung eines neuen Bestellerprinzips die Provisionsregelung beim Immobilienkauf ändern. Mit einer Anfrage der Bundestagsfraktion holt die Partei das seit den Koalitionsverhandlungen in Vergessenheit geratene Thema zurück auf die Tagesordnung. Die Grünen sprechen sich für ein Bestellerprinzip beim Haus- und Wohnungs(ver)kauf aus. Künftig solle der Makler vom Auftraggeber bezahlt werden. Auftraggeber wäre, aus „grüner Sicht“, im Regelfall der Verkäufer. Weiterhin wünschen sich die Grünen eine Deckelung der Provisionshöhe bei 2 Prozent der Kaufsumme inkl. Mehrwertsteuer.
Kaufnebenkosten reduzieren
Mit dem Vorstoß soll insbesondere jungen Familien zum Eigenheim verholfen werden. Laut einer Studie seien für Familien die Nebenkosten des Immobilienerwerbs, zu denen die Maklerprovision gehört, die größte Hürde auf dem Weg zum eigenen Haus. Die Nebenkosten werden von Banken bei der Kreditvergabe nicht mitfinanziert. Der Käufer muss diese im Regelfall aus Eigenmitteln aufbringen. Zu den Kaufnebenkosten gehören aber auch Steuern, Umschreibungskosten und die Gebühren des Notars.Grünen-Fraktionschefin: Regierung verfolgt einen „Makler-Kuschelkurs“Grünen-Fraktionschefin Katrin Göring-Eckardt kritisiert den „Makler-Kuschelkurs“ der Bundesregierung. Nach der Bundestagswahl legte die Koalition ihren immobilienpolitischen Fokus auf das Baukindergeld. Ansätze zur Neuausrichtung der Maklerprovision blieben auf diese Weise unberücksichtigt.
Provisionsdeckel: Maximal 2 Prozent der Kaufsumme
Der Immobilienverband BerlinBrandenburg äußert sich in einem Tweet: „Kein Markteingriff führt zu einer Preisdämpfung. Hier werden Wähler für dumm verkauft.“ Der größte Profiteur der Einführung eines Bestellerprinzips sei der Staat.
Bestellerprinzip: Sinn oder Unsinn?
Andererseits ist die Wohnungssuche, besonders in Großstädten, für Mieter deutlich komplizierter geworden. Mietern wurde durch die Änderung der Marktzugang zum Mietmarkt durch den Immobilienmakler entzogen und die Wohnungssuche dadurch spürbar erschwert: Die überwiegende Mehrheit der Makler haben die Betreuung von Wohnungssuchenden mit in Kraft treten des Bestellerprinzips eingestellt.
Bei der Einführung des Gesetzes hoben Politik und Rechtsprechung die Schutzwürdigkeit der Mieter über den Grundsatz der Vertragsfreiheit.
Dieser Ansatz könnte nicht ohne Weiteres auf den Bereich der Immobilienverkäufe übertragen werden. Profiteure der Regelung wären nicht ausschließlich die von den Grünen angepeilten „jungen Familien“, sondern auch Staat und Notar.
Außerdem scheint fraglich, ob Gerichte die junge Familie „schützenswerter“ einstufen würden, als die ältere Dame, die den Erlös ihres Hausverkaufs dringend benötigt, um für ihr weiteres Leben, bspw. in der Seniorenresidenz, bezahlen zu können.
Maklermeinung zum Bestellerprinzip beim Immobilienkauf
Gleichermaßen könnte der Einfall zur Begrenzung auch innerhalb eines Brainstormings über effizientes Makler-Mobbing entsprungen sein, sozusagen als Gegenpol zum „Makler-Kuschelkurs“, weil Makler in „Grünsprech“ ja „unnötig, überbezahlt und faul“ sind und man die Vorurteile seiner immer kleiner werdenden Wählerklientel hinreichend bedienen möchte.
Eine derartige Umstrukturierung des Maklerrechts ist überfällig und würde den Immobilienmarkt in Deutschland durchaus weiterbringen.
Teile des Beitrags erscheinen im MainhattanKurier am 1.08.2018
Der Autor: Richard Nitzsche ist seit 2012 Immobilienmakler in Frankfurt und München, Autor des Blogs http://www.mietercoach.de und Verfasser des Ratgebers für Mieter auf Wohnungssuche „Der Mietercoach: Ihre neue Wohnung SUCHEN – FINDEN -BEKOMMEN“ . Er publiziert außerdem eine wöchentliche Immobilienmarktkolumne für den Mainhattan Kurier und ist regelmäßig als Experte für Immobilienthemen in den Medien präsent. Schreiben Sie Ihm auf Twitter oder Facebook!
Ein Gedanke zu “Mit neuem Bestellerprinzip gegen den „Makler-Kuschelkurs“: Grüne fordern weniger Maklerprovision beim Immobilienkauf”