Ist das Bestellerprinzip bei Immobilienverkäufen schon beschlossen? Wird die Maklerprovision für Immobilienkäufer abgeschafft? Oder etwa doch nicht? Justizministerin Barley sorgt mit einer ungenauen Formulierung Verwirrung bei Käufern und Panik bei Immobilienmaklern. Die Einführung Einführung Bestellerprinzips beim Kauf scheint dennoch unausweichlich.
Die Koalition aus CDU/ CSU und SPD verliert täglich an Zustimmung. Zusammen würden die Volksparteien heute, ein Jahr nach der Bundestagswahl nur noch 44 Prozent der Wählerstimmen erzielen. Besonders für die Sozialdemokraten geht es aktuell ums Überleben. In derart turbulenten Zeiten liegen auch die Nerven von Justizministerin Katharina Barley blank. So wird es verständlich, dass sie unmittelbar nach dem Wohngipfel einen Beschluss verkündete, der so offensichtlich (noch) nicht existierte. Per Video via Twitter erklärte Barley: „(…) wird das Bestellerprinzip für Makler, also “wer bestellt bezahlt“ künftig auch für den Kauf gelten, nicht nur für die Vermietung.“ Die Maklerbranche versetzte das überraschende Statement in Panik. Auch eine gute Woche später hat sich die Angst und Verunsicherung der Immobilienmakler noch nicht gelegt.
Regierung für Senkung der Maklerkosten
Im Arbeitspapier des Wohngipfels befürworten die Teilnehmer des Wohngipfels eine Reform der Maklerkosten: „Die Bundesregierung strebt eine Senkung der Kosten für den Erwerb selbstgenutzten Wohnraums bei den Maklerkosten an.“ Ein Bestellerprinzip beim Immobilienverkauf wurde demnach, zumindest offiziell, im Zuge des Wohngipfels nicht beschlossen. Eine Studie zur Änderung im Maklerrecht hatte Barley schon im Vorfeld des Wohngipfels, nach einer Anfrage der Grünen im Bundestag, in Auftrag gegeben. Die Einführung eines Bestellerprinzips bei Immobilienverkäufen befinde sich derzeit in der Prüfung, bestätigte die parlamentarische Staatssekretärin Rita Hagl-Kehl vergangene Woche im Bundestag.
Bestellerprinzip: Von der Vision zur Realität
Der Beschluss des Bestellerprinzips beim Kauf ist im Augenblick noch eine Vision der Justizministerin und der Sozialdemokraten, die jedoch schnell zur Realität werden könnte. Ein positives Ergebnis der Prüfung (aus Sicht der Befürworter) ist wahrscheinlich.
Die volkswirtschaftliche Effizienz einer Reform des Maklerrechts wurde in mehreren Studien belegt. Diese können leicht als Argumentationsansatz genutzt werden. Das Institut der deutsche Wirtschaft (IW) sprach sich mehrfach für das Bestellerprinzip beim Verkauf aus. Der bekannte Ökonom Prof. Michael Voigtländer (IW) argumentiert, der sich nach Einführung der Reform einstellende Preiswettbewerb unter den Maklern führe zu geringeren Provisionen. Durch die Inkludierung der Maklerprovision in die Kaufpreissumme könne diese zudem vom Kaufinteressenten besser, im Rahmen der Kreditvergabe, finanziert werden. Die Kaufnebenkosten, denen die Maklerprovision wird, seien laut IW für viele Kaufinteressenten eine Finanzierungshürde. Rückendeckung bekamen die Befürworter des Bestellerprinzips kürzlich auch vom Bundeskartellamt. Die WELT berichtete von einem Brief des Präsidenten Andreas Mundt, der sich für eine Einführung ausspricht. Das Bestellerprinzip könne beitragen, dass Makler die Provisionen senken, weil der Wettbewerb belebt werde.
IVD: Makler machen sich Sorgen
Die Angst vor dem Exodus, die bei vielen Immobilienmaklern umgeht, ist schon heute ganz real und durchaus begründet. Besonders verärgerte Pole der Maklerbranche unterstellten Ministerin Barley „eine glatte Lüge“. Nathalie Boensch vom Immobilienverband Deutschland (IVD), der die Makler vertritt, kommentiert: „Wir spüren deutlich, dass sich unsere Mitglieder Sorgen machen.“ Aber auch Sie erinnert an den tatsächlich vorherrschenden Sachstand. Aktuell existiere kein Beschluss für das Bestellerprinzip bei Immobilienverkäufen. Nach erfolgter Prüfung müsste zunächst ein Referentenentwurf angefertigt werden.
Bestellerprinzip: Zügige Umsetzung wahrscheinlich
Vermutlich wartet der Referentenentwurf bereits in einer Schreibtischschublade von Katharina Barley auf seinen Einsatz. Wenn die erforderlichen parlamentarischen Mehrheiten für ein Gesetz gefunden werden, könnte dieses zügig in Kraft treten. Die SPD will das Echo des Wohngipfels schnell zum Wähler transportieren. Das publikumswirksame und nicht zu komplexe Bestellerprinzip wird zum geeigneten Werbeträger für die strauchelnde SPD. Die Einführung könnten die Sozialdemokraten direkt als Erfolg verbuchen, gleichgültig ob sich für Immobilienkäufer tatsächlich eine Kostenersparnis beim Erwerb von Wohneigentum einstellt.
In der Gesetzgebung: Verlieren die Makler auch die CDU?
Maklern bleibt zunächst die Hoffnung auf eine Blockade durch die Union. Bisher hatte sich insbesondere die CDU immer gegen Änderungen im Maklerrecht ausgesprochen. Vor dem Hintergrund der Studien, der aktuellen Nachrichtenlage und der Wählermeinung, die ein Bestellerprinzip fordert, wird sich die Union jedoch vermutlich nicht sperren (können), zumal auch in den Reihen der CSU Befürworter einer Änderung existieren.
Orakel in die Maklerzukunft
So wird die augenscheinliche „Lüge“ der Justizministerin zu einem Orakel, das Kaufinteressenten, Eigentümern und Immobilienmaklern den Weg in die sich nahende Zukunft zeigt. Für die Maklerbranche besteht jetzt Möglichkeit, sich auf die Zeitenwende im Immobilienmarkt einzustellen.
Aus meiner Sicht lässt sich die Einführung des Bestellerprinzips beim Immobilienverkauf nicht mehr aufhalten. Die Interessenvertretungen der Makler in Berlin sollten deshalb Ihren konstruktiven Dialog ausbauen, ihre Kraft nicht an die Blockade des Gesetzes verschwenden, sondern verhindern, dass unsinnige, marktferne Regelungen ihren Eingang in den Referentenentwurf und später in das Gesetz finden. Als Paradebeispiel wäre hier die von den Grünen vorgeschlagene Provisionsdeckelung bei maximal zwei Prozent inklusive Mehrwertsteuer zu nennen. Derart anti-ökonomische Forderungen würden tatsächlich einen Rückschritt für die Immobilienbranche bedeuten und die aktuellen Probleme, auch für Kaufinteressenten, multiplizieren.

Der Autor: Richard Nitzsche ist seit 2012 Immobilienmakler in Frankfurt und München, Autor des Blogs http://www.mietercoach.de und Verfasser des Ratgebers für Mieter auf Wohnungssuche „Der Mietercoach: Ihre neue Wohnung SUCHEN – FINDEN -BEKOMMEN“ . Er publiziert eine wöchentliche Immobilienmarktkolumne für den Mainhattan Kurier und ist regelmäßig als Experte für Immobilienthemen in den Medien präsent. Schreiben Sie Ihm auf Twitter oder Facebook!
Ein Makler verdient nur in Deutschland beim Vetkauf einer Wohnung oder eines Hauses soviel wie der Käufer in einem Jahr für eine Vollzeitstelle!
Dafür erstellt er nicht mal ein aussagekräftiges Exposé, und schreibt immer, dass alles ausschließlich auf Aussagrn des Verkäufers beruht und dafür keine Hafftung übernimmt! Mit diesem Paragraph bekommt er ein Recht sogar zu Lügen!
Viele Makler sind wochenlang nicht erreichbar!
Wenn der Verkäufer den Makler bezahlt kann er nicht nur den Preis verhandeln sondern darf er bessere Erreichbarkeit und Engagement des Maklers erwarten!
In begehrten Lagen von Köln wo früher die Eigentümer die Vermietung den Makler nur um sich lästige 1-2 Stunde mit Interessentenanrufen zu ersparen , überlassen haben, wollen sie heute nicht mal Pauschaleangebote von 500 Euro bezahlen, weil sie innerhalb weniger Stunden nach der Anzeige genug Interessenten haben. Bis zur Einführung des Bestellersprinzips fanden sie eine Maklerprovision von 2-3 Tad. Euro für den Mieter überhaupt nicht teuer!