Immobilienkäufer hoffen aktuell auf die Abschaffung der Maklerprovision. Der Erwerb des Eigenheims könnte dann deutlich günstiger werden: In Hessen würden Interessenten beispielsweise knapp 6 Prozent der Kaufsumme sparen. Seit dem Wohngipfel im September plant die Bundesregierung ein neues Gesetz, das Käufer von Provisionszahlungen befreien soll. Mit Einführung des sogenannten Bestellerprinzips will Justizministerin Katharina Barley (SPD) hohen Maklerprovisionen den Riegel vorschieben: Die Provision müsste dann die Vertragspartei bezahlen, die den Immobilienmakler zuerst in das Geschäft einbindet. Im Regelfall wäre das der Verkäufer.
Makler befürchten Umsatzeinbruch
Vor dem Hintergrund der hohen Nachfrage nach Wohnimmobilien würden Eigentümer dem Makler wohl nur noch einen Bruchteil der Provision bezahlen, die Vermittler derzeit dem Käufer in Rechnung stellen.Viele Eigentümer würden eventuell gänzlich auf die Maklerleistung verzichten und den Verkauf in Eigenregie abwickeln. Deshalb prognostizieren Vermittler hohe Umsatzeinbußen oder fürchten sogar die Pleite, wenn Barley mit der Einführung des Bestellerprinzips durchkommt.
Maklerverband IVD kämpft gegen die Reform
Verständlicherweise kämpft der Maklerverband IVD (Immobilienverband Deutschland) erbittert gegen die Pläne der Regierung. Der Makler sei als neutraler Vermittler Käufer und Verkäufer gleichermaßen verpflichtet, schreibt der Verband in einer Stellungnahme. Ein derartiges Gesetz hätte einen Paradigmenwechsel in der Maklerbranche zur Folge: Der Immobilienvermittler wäre dann lediglich dem Verkäufer verpflichtet. „Der Käufer wäre bei einer seiner größten Investitionsentscheidung weitgehend auf sich alleine gestellt.“ Rückendeckung erhielten die Makler kürzlich von rechts- und verbraucherpolitischen Sprecherin der CDU. Elisabeth Winkelmeier-Becker bezeichnete die in vielen Bundesländern bereits übliche Provisionsteilung als „fair“ bezeichnete. Durch eine Umstellung auf die sogenannte „Verkäuferprovision“ befürchtet sie weiter steigende Immobilienpreise, wenn Verkäufer die Maklerprovision zum Angebotspreis hinzuaddieren.
Viele Makler befürworten das Bestellerprinzip
Aus der Branche selbst melden sich jedoch immer mehr Befürworter einer Änderung des Maklerrechts zu Wort. Timo Tschammler, CEO des renommierten Maklerhauses JLL Germany, sieht im Bestellerprinzip eine Chance auf eine höhere Professionalisierung. Im nicht regulierten Gewerbesegment habe sich eine entsprechende Usance bereits eingependelt. „Viele Makler fürchten die auf Transparenz und vor allem auf Professionalisierung ausgerichteten Veränderungen der Geschäftspraxis ihrer Branche. Immerhin geht es um die Verteidigung von Einnahmequellen. Mehr noch: letztlich geht es sogar um das Berufsbild des Maklers. Denn das Bestellerprinzip trennt die Spreu vom Weizen.“, schreibt Tschammler.
Aktuell befindet sich der Gesetzgeber noch in der Phase des Brainstormings. Bei einer Expertenanhörung im Bundesjustizministerium für Verbraucherschutz (BMJV) habe man erkannt, dass eine Einführung mit vor- und Nachteilen für alle Beteiligten verbunden sei, berichtet der IVD weiter. Im Augenblick existiere weder ein Zeitplan, noch ein konkreter Gesetzentwurf.
Während Käufer auf eine schnelle Umsetzung drängen, hoffen kritische Makler nun auf das befreiende Wunder: Ein zeitnaher Bruch der Großen Koalition käme manchem Vermittler entgegen. Dann würden sich die Pläne zum Bestellerprinzip in Luft auflösen. Vorerst.

Der Autor: Richard Nitzsche ist seit 2012 Immobilienmakler in Frankfurt und München, Autor des Blogs http://www.mietercoach.de und Verfasser des Ratgebers für Mieter auf Wohnungssuche „Der Mietercoach: Ihre neue Wohnung SUCHEN – FINDEN -BEKOMMEN“ . Er publiziert eine wöchentliche Immobilienmarktkolumne für den Mainhattan Kurier und ist regelmäßig als Experte für Immobilienthemen in den Medien präsent. Schreiben Sie Ihm auf Twitter oder Facebook!