Mieten: Mietpreisbremse verschärft

Der Bundestag hat die umstrittene Mietpreisbremse vergangenen Donnerstag verschärft. Schon zum 1. Januar werden die Nachbesserungen am Bremsgesetz in Kraft treten: Fortan müssen Eigentümer die Höhe der vom Vormieter bezahlten Kaltmiete offenlegen, wenn Tipps und Tricks für die Wohnungssucheder aufgerufene Mietzins die ortsübliche Vergleichsmiete um mehr als 10 Prozent übersteigt. Mit der Auskunftspflicht sollen Mieter besser kontrollieren können, ob Vermieter das Bremsgesetz befolgen. Der Gesetzentwurf wurde in der Abstimmung von CDU/CSU und SPD beschlossen, Die Linke und Grüne stimmten mit einer Enthaltung, Gegenstimmen kassierte die Verschärfung vom FDP und AfD.

Bei einer überhöhten Mietforderung muss der Vermieter so frühzeitig begründen, warum die Mietzahlung angemessen ist. Die bisherigen Ausnahmeregelungen sind weiterhin gültig. So besteht Bestandsschutz, wenn die vom Vermieter bezahlte Miete die ortsübliche Vergleichsmiete bereits überstiegen hatte. Außerdem dürfen Eigentümer nach umfassenden Sanierungsmaßnahmen, im Segment „Möblierte Vermietung“, oder bei der Erstvermietung eines Neubaus höhere Mieten ansetzen.

Herausmodernisieren von Altmietern kann den Vermieter 100.000 Euro kosten

Auch unnötigen Modernisierungen mit dem Ziel, einen Mieterwechsel herbeizuführen, möchte die Regierung künftig einen Riegel vorschieben. Das sogenannte „Herausmodernisierung“ gilt künftig als Ordnungswidrigkeit und wird mit Strafen von bis zu 100.000 Euro belegt. Nach einer Modernisierung darf die Miete nur noch moderat steigen. Der Eigentümer darf zudem nur noch acht Prozent, statt vormals elf Prozent der Modernisierungskosten auf den Mieter umlegen.

Vorteile für Mieter fraglich

Ob das Gesetz im Geldbeutel der Mieter ankommt, gilt als fraglich. „Mangel kann man nicht verwalten!“, kritisiert Marco Buschmann, parlamentarischer Geschäftsführer der FDP die Gesetzesänderung. Auch durch stärkere Regulierung kann kein neuer Wohnraum geschaffen werden. Kritiker befürchten weiterhin, dass eine funktionstüchtige Mietpreisbremse besser verdienenden Mietern in die Hände spielt: Niedrige Preise erhöhen die Nachfrage. Im Ansinnen, das Risiko der Vermietung zu reduzieren, falle die Wahl des Privatvermieters auf den finanzstarken Mieter. Mieterhaushalten, die mit höheren Bonitätsrisiken behaftet sind, dürften dann die zum Erhalt des Wohnungsangebots notwendige Risikoprämie an den Vermieter nicht mehr entrichten. Umso wahrscheinlicher ginge diese Mieterklientel fortan bei der Wohnungsvergabe leer aus.

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