Das Bestellerprinzip kommt! Immobilienmakler blicken sorgenvoll DER Gezeitenwende ihrer Berufslaufbahn entgegen: Der Regierungsbeschluss zur Einführung des Bestellerprinzips beim Immobilienverkauf könnte die Maklerbranche auf den Kopf stellen. Schon bald sollen Verkäufer die Maklerprovision bezahlen, wenn sie einen Vermittler bei der Veräußerung ihrer Immobilien einschalten. Die Koalition will Immobilienkäufer um die Zahlung der Maklerprovision entlasten und Mieter dem großen Traum von der eigenen Immobilie ein Stück näher bringen. Käufer müssen bis zu 7,14% des Kaufpreises an den Immobilienmakler bezahlen. Eine Summe, die von vielen als überhöht angesehen wird.
Bestellerprinzip beschert Maklern Albträume
„Ich träume jede Nacht vom Bestellerprinzip“, gesteht Immobilienmakler

Dirk Wohltorf während seines Vortrags bei der jährlichen Innovationstagung des Instituts für Immobilienbewertung Sprengnetter in Fulda. Den Makler plagen wohl Albträume. Mit Einführung eines neuen Gesetzes muss sich die Immobilienbranche auf herbe Verdienstausfälle einstellen. Viele der 350 anwesenden Makler sind sichtlich beunruhigt und verärgert. Resignation und Panik steht in den Gesichtern geschrieben.
Wohltorf: Barley hat die Wahl zwischen diversen Vorschlägen
Wohltorf ist seit 2004 Vorstandsvorsitzender des IVD Berlin-Brandenburg (Immobilienverband Deutschland). Der Verband vertritt die Interessen der Immobilienmakler. Wohltorf begleitet die aktuelle politische Debatte. Nach abgeschlossener Prüfung der Machbarkeit lägen im Justizministerium derzeit einige Vorschläge zur Neuregulierung der Maklerprovision auf dem Tisch. Wohltorf hält es für wahrscheinlich, dass Justizministerin Katharina Barley (SPD) nicht den Lösungsvorschlag vorantreiben werde, der den Maklern am Besten gefiele. Der Makler kritisiert den Populismus in der Debatte: „Die Linken, die Sozialdemokraten und die Grünen, wollen Immobilienmakler abschaffen. Das sagen Sie nur so nicht.“ Auch auf die CDU als Gegenpol zur sozialdemokratisch-linken Position können sich die Makler nicht mehr verlassen.
Verzerrtes Bild des Immobilienmaklers
Die Arbeitsweise des Immobilienmaklers werde vom Gesetzgeber und der Öffentlichkeit stigmatisiert betrachtet. Bei der Ausarbeitung des Gesetzentwurfs ignoriere die Politik die facettenreichen Ausprägungen des Berufes, reduzieren die Vermittlertätigkeit auf das Offensichtliche: „Ich bin kein „Immobilien-ins-Internet-Einsteller“, bekräftigt Wohltorf und führt an, dass er 80 Prozent seiner Arbeitszeit für den Kaufinteressenten tätig sei, bei einer Erfolgsquote von 1:10. „Für 9 Kaufinteressenten arbeite ich nicht nur kostenlos, sondern buchstäblich umsonst.“ Die Politik vergesse bei der Ausarbeitung von Konzepten, dass Immobilienmakler nur bei Erfolg Courtagerechnungen stellen – im Gegensatz zu Anwälten, die auch bei verlorenen Prozessen verdienen.
Kämpfen bis zum Schluss!
Mit der Einführung des Bestellerprinzips beim Immobilienverkauf werde die Beratungsleistung, die der Makler am Interessenten erbringt, wegfallen. Wohltorf erinnert an die Auswirkungen der Einführung des Bestellerprinzips bei den Mieten. Das Gesetz sei ein staatlicher Eingriff, der Mietern untersagt, sich vom Makler beraten zu lassen. Schließlich seinen die Mietpreise weiter gestiegen. Nicht eine zusätzliche Wohnung sei geschaffen worden. Mieter, die Immobilienmakler heute mit der Suche nach einer Immobilie beauftragen wollten, weise man im Regelfall telefonisch ab.“Ich kann nichts mehr für Sie tun“, sei Wohltorfs standardisierte Aussage, begleitet von der Bitte, sich an an das Justizministerium zu wenden und sich über die neue Regelung zu beschweren.
Für das Bestellerprinzip beim Kauf zieht Wohltorf ein klares Fazit: Am Ende seien es die Käufer, die auszubaden haben, wenn es den Makler in der aktuellen Form nicht mehr gäbe. Doch der Immobilienmakler zeigt sich kämpferisch, baut auf die Überzeugungskraft des Immobilienverbands IVD: „Wir tun alles dafür, dass der politische Wahnsinn nicht kommt. Wir tun alles, um die Reihen zu schließen und zu kämpfen.“
Lesen Sie in Kürze den zweiten Teil: Die Gegenrede von Prof. Michael Voigtländer (IW) – Argumente für das Bestellerprinzip beim Immobilienverkauf.

Der Autor: Richard Nitzsche ist Immobilienmakler in Frankfurt und München, Autor des Blogs http://www.mietercoach.de und Verfasser des Ratgebers für Mieter auf Wohnungssuche „Der Mietercoach: Ihre neue Wohnung SUCHEN – FINDEN -BEKOMMEN“ . Er publiziert eine wöchentliche Immobilienmarktkolumne für den Mainhattan Kurier und ist regelmäßig als Experte für Immobilienthemen in den Medien präsent. Schreiben Sie Ihm auf Twitter oder Facebook!
Als Immobilienbesitzer kann ich diese Meinung nicht teilen. Ich finde es absolut fair, wenn der Auftraggeber (im Rahmen eines Immobilienverkaufs der Eigentümer) die Maklercourtage zu zahlen hat. So ist es auch bei meinem Immobilienmakler. Schließlich möchte ich doch als Immobilienverkäufer, dass der Makler in meinem Sinne tätig ist und für mich den bestmöglichen Preis erzielt. Wenn der Makler vom Käufer bezahlt wird, dann muss er auch die Interessen des Käufers vertreten. Und diese sind in der Regel, einen möglichst geringen Preis zu zahlen. Will ich also eine gute Dienstleistung, die in meinem Sinne ausgeführt wird, dann bin ich auch gerne bereit, die Maklercourtage zu zahlen.