Die neue Wohnung, lange gesucht, endlich gefunden! Die Wohnungssuche hat scheinbar ein Ende gefunden, denn die Traumwohnung ist zum Greifen nah. Doch plötzlich wird dem Mieter klar, dass es sich die neue Wohnung gar nicht leisten kann. In der Realität tritt dieses Szenario überraschend häufig auf.
Schmerzen, unnötige Kosten und Unmut bei Mietern, aber auch auf der Vermieterseite sind dann garantiert. Gerade bei der Wohnungssuche müssen Interessenten ihr Geld zusammenhalten. Vor dem Eintritt in die Wohnungssuche sollten sich Mieter deshalb ernsthafte Gedanken über ihre finanzielle Situation machen und sich selbst fragen: „Welche Wohnung kann ich mir leisten?“ Die Haushaltsrechnung und ein Budget ist unerlässlich, um sich Klarheit über potentiell anfallende Kosten zu verschaffen. Einerseits wird die Wohnungssuche dadurch leichter, denn spätestens der Vermieter wird sich (oder Dir) die selbe Frage stellen, wenn er bei der Wohnungsvergabe entscheidet, ob Du die Mietwohnung bekommen wirst. Andererseits kannst Du als Interessent mit einem genauen Budget im Rücken verbindlicher argumentieren und verhandeln. So steigerst Du proaktiv Deine Chancen auf den Zuschlag für die Wohnung.
Einnahmen- Ausgaben- Rechnung: Die Basis für das Umzugs-Budget
Zunächst sollten Mieter eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung aufstellen, um das freie Kapital zu ermitteln. Hierfür saldieren Sie Einkommen nach Steuern und ziehen die im Regelfall anfallenden monatlichen Kosten ab. Denken Sie an Warmmiete, Internet, Versicherungen, Telefon – Handy, Kosten fürs Auto (Benzin / Wartung / Raten), eventuelle Kredit- und Darlehensbelastungen. Im Regelfall sollte die Gesamtmiete übrigens nicht höher sein, als ein Drittel des Nettohaushaltseinkommens. Nun wenden Sie sich den Kosten für den Umzug zu:
Budget aufstellen: Diese Kosten fallen beim Umzug an
Diese Kosten sollten Mieter für die Wohnungssuche und die neue Wohnung kalkulieren:
- Kosten, um die alte Wohnung zu räumen und zu übergeben
Gibst Du Deine alte Mietwohnung auf, weil du eine neue Wohnung gefunden hast, fallen fast immer Kosten an, bis die aktuelle Wohnung vollständig zurückgegeben und das Mietverhältnis abgerechnet ist.

Vorsicht: Selbst wenn während der Rückgabe keine Mängel festgestellt werden, können Mieter dennoch nicht mit der kurzfristigen Rückzahlung der Kaution rechnen. Der Eigentümer darf Teile der Kaution sehr lange einbehalten. Als Faustregel sind 3-6 Monate anzusetzen, bis die Kaution in weiten Teilen zurückerstattet wurde, zur vollständigen Erstattung ist der Vermieter erst nach der abgeschlossenen Abrechnung des

Mietverhältnisses verpflichtet. Du solltest mit Renovierungskosten und den Ersatz des defekten / beschädigten Inventars auf jeden Fall einkalkulieren. Schäden in Fliesen oder am Parkettboden, sowie an Einbaugeräten der Küche können besonders besonderes teuer werden. Lasse die anfallenden Kosten vor der Rückgabe von einem Fachmann schätzen. Bei der Vorabnahme kannst Du mit dem Vermieter oder dem Verwalter verhandeln, ob ein Pauschalbetrag für die Schäden bezahlt werden soll, oder Du Dich selbst um die Instandsetzung der Mietsache kümmern wirst.
- Kaution für die neue Wohnung
Gleichzeitig will der Vermieter die Kaution für die neue Wohnung erhalten, bevor er Dich einziehen lässt. Maximal darf die Kaution 3 Kaltmieten betragen. Unter Kaltmiete versteht man die monatliche Mietbelastung ohne Betriebskosten. Viele Vermieter akzeptieren auch eine Kautionsbürgschaft, dies entzerrt Dein Budget. Kannst Du die Kaution jedoch aufbringen, solltest Du nach dieser Alternative erst nach Vertragsunterschrift fragen. Auch existiert die Möglichkeit, die Kaution in drei gleich großen Raten einzubringen. Diese Variante ist von Vermieterseite jedoch höchst ungern gesehen.
- Erste Warmmiete für die neue Wohnung
Vor Mietbeginn ist die erste Warmmiete zusätzlich zur Kaution zu bezahlen.
- Kosten für den Umzug
Selbst wenn Freunde helfen, werden für den Umzug im Regelfall Kosten entstehen: Ein Kleintransporter muss gemietet werden, u.U. möchtest Du auch ein Umzugsunternehmen engagieren, das die Kisten schleppt. Hier existieren zahlreiche Vergleichsangebote und Portale , über die Du Dir die anfallenden Kosten ermitteln kannst.
- Doppelte Miete
Nur in seltenen Fällen beginnt das Mietverhältnis direkt nach Ende Deines Mietvertrages. Die meisten Mieter müssen zumindest eine doppelte Miete bezahlen, diese fällt an, wenn die Kündigungsfrist des alten Objekts noch nicht durchgelaufen ist, Du die neue Wohnung jedoch vorzeitig übernehmen musst. Hier gibt es Verhandlungsmöglichkeiten mit Altvermieter und neuem Vermieter. Bis der Vertrag ausgehandelt ist, gilt es als empfehlenswert, mit einer doppelten Miete zzgl. Betriebskosten zu rechnen.
- Opportunitätskosten
Besonders wichtig bei Selbständigen: Ein Umzug kostet Zeit. Wenn Du ein kleines Unternehmen hast oder selbständig bist, solltest Du Verdienstausfall einkalkulieren. Arbeitet Du von Zuhause, gehe davon aus, dass die Internetverbindung nicht direkt funktioniert. Als Arbeitnehmer kannst Du Urlaub nehmen oder den Umzug in Deiner Freizeit oder am Wochenende hinter Dich bringen.
- Umeldekosten
Für Umeldekosten würde ich pauschal 100 € ansetzen. Darunter fallen Nachsendeauftrag, Parkgebühren, usw.
- Kosten für die Einbauküche
Für Internationale häufig völlig unverständlich: In Deutschland werden zuweilen Wohnungen ohne Einbauküche vermietet. In diesem Fall muss sich der Mieter selbst eine funktionale Einbauküche besorgen. Das Küchenstudio unterbreitet hier Angebote. Günstige Küchen gibt es ab 2.500 EUR, nach oben sind nahezu keine Grenzen gesetzt.
- Zusatzkosten für Anschließen / Aufbau von Inventar
Benötigst Du Hilfe beim Aufbau von Möbel oder Inventar vom Fachmann? Insbesondere die Einbauküche mit Starkstrom- oder Gasherd solltest Du von fachkundigem Personal aufbauen und anschließen lassen. Hier werden u.U. ebenfalls mehrere hundert Euro fällig. Erwirbst Du die Küche aus dem Küchenstudio, kannst Du den Aufbau dazu buchen. Anders verhält es sich, wenn Du die EBK über Ebay oder Kleinanzeigen aus zweiter Hand kaufst.