Im umkämpften Wohnungsmarkt ist es für Mieter zielführender, sich Geld zu leihen und die Mietkaution aus einem Kredit zu bezahlen, statt den Vermieter um Ratenzahlung, die Tolerierung einer Kautionsbürgschaft oder Aufschub der Zahlung bitten. Schlimmstenfalls kostet den Mieter schon die Frage den Zuschlag für die Wohnung.
Die Zahlung der Mietkaution wird für viele Mieter auf Wohnungssuche zur echten Hürde. Maximal drei Kaltmieten darf der Vermieter vom Mieter als Kaution für die neue Wohnung verlangen. Zusammen mit der ersten Miete werden somit vor Antritt des neuen Mietverhältnisses mehr als 4 Kaltmieten fällig – dabei ist während des Umzugs ohnehin das Geld schon knapp! Kurzfristige Liquiditätsengpässe können Mieter sofort und unkompliziert mit einem Kurzzeitkredit, beispielsweise mit einem Angebot der Novum-Bank, auflösen. Hier den Minikredit der Novum Bank beantragen!
Die Frage nach einer Ratenzahlung der Kaution, die laut Gesetz erlaubt und vom Vermieter zu tolerieren ist, kann für Mieter dennoch zum Verlust des Zuschlags führen – wenn der Mietvertrag noch nicht unterschrieben wurde. Der Mieter weckt mit der Frage die Angst des Eigentümers, er habe Probleme mit seiner Bonität. Der Vermieter fürchtet dann um seine Mietzahlungen während des Mietverhältnisses.
Der Vermieter geht ein hohes finanzielles Risiko mit der Vermietung seiner Wohnung ein. Häufig laufen Kredite für die Immobilie im Hintergrund, die er selbst bedienen muss. Insofern kann die Frage des Mieters durchaus abschrecken. Meist wird der Eigentümer jedoch augenscheinlich nach anderen Gründen suchen, warum er mit dem Mieter kein Mietverhältnis eingehen kann.
Bürgschaften beim Vermieter unbeliebt: Vermieter wollen meist Barzahlung vor Schlüsselübergabe
Vermieter verfolgen in den vergangenen Jahren eher die Usancen, die Kautionszahlung in bar / per Überweisung entgegen zu nehmen und für den Mieter zu verwahren. Hier kann der Vermieter sofort auf die Summe zugreifen. Bankbürgschaft oder das Kautionsbuch / Kautionssparbuch werden gleichzeitig unbeliebter und seltener genutzt. Diese Varianten der Mietkaution bringen einen hohen Administrationsaufwand mit sich.
Außerdem ergeben sich für den Vermieter häufig Probleme beim Zugriff, wenn er das Geld tatsächlich in Anspruch nehmen möchte.
Kautionsrückzahlung der letzten Wohnung kann die Finanzierungslücke selten auflösen
Viele Mieter wollen mit der zügigen Rückzahlung der Kaution aus dem abgelaufenen Mietverhältnis ihren Liquiditätsengpass aufläsen. Dies ist jedoch im Regelfall nur Wunschdenken. Die Abrechnung der Kaution kann, sogar wenn die Wohnung einwandfrei zurückgegeben wurde, Monate dauern. Weiterhin darf der Vermieter einen Teil des Geldes grundsätzlich einbehalten, sofern Nachzahlungsforderungen zu erwarten sind. Im Extremfall können bis zur vollständigen Rückzahlung der Mietkaution Jahre vergehen. Der Kreditanbieter auxmoney hilft Mietern, den Engpass zu überbrücken – auch wenn der Mieter größere Summen benötigt.
Wann wird die Kaution fällig?
Die Mietkaution wird bis spätestens zur Übergabe des Schlüssels fällig. Private Vermieter stellen Ihre Unterschrift unter den Mietvertrag jedoch häufig unter die Bedingung, dass die Kaution des neuen Mieters bereits vorliegen muss. Nach mietrechtlichen Kriterien ist diese Bedingung nicht korrekt, jedoch kann das Reklamieren ebenfalls dazu führen, dass sich der Vermieter für einen anderen Mieter entscheidet – unter einem fadenscheinigen Vorwand.
Mieter sollten sich in einem solchen Fall bemühen, Kautionszahlung, Vertragsschluss und Übergabe der Immobilie zusammenzufassen. Auch kann es in einem solchen Fall von Vorteil sein, vom Vermieter kurz vor der Unterschrift eine Legitimation zu erbitten. Nehmen Sie Einsicht in den Personalausweis des Privatmannes. Falls der Vermieter Ihrer Bitte nicht entspricht, überlegen Sie sich, ob Sie das Risiko einem potenziellen Betrüger „auf den Leim“ zu gehen, wirklich eingehen wollen.
Seriöse Vermieter und Großvermieter unterschreiben zunächst den Mietvertrag und verlangen die Überweisung der Kaution im Anschluss bis zur Übergabe der Mietsache.
Do’s und don’t Do’s zur Mietkaution
- (+) sich selbst um Liquidität bemühen, bspw. durch einen Kurzzeitkredit oder durch eigene Ersparnisse
- (+) den Wunsch des Vermieters zur Art und zum Zeitpunkt der Kaitonszahlung ohne Diskussionen respektieren
- (+) die Kautionszahlung für die neue Wohnung von der Rückzahlung der Mietkaution für die ehemalige Wohnung entkoppeln
- (+) Legitimation bzw. Vertrauenswürdigkeit des Vermieters prüfen, falls der Eigentümer Barzahlung verlangt
- (+) Bei Barzahlung unbedingt eine unterschriebene Quittung verlangen, um die Einzahlung dokumentieren zu können
- (-) den Vermieter / Makler im Termin nach der Möglichkeit zur Ratenzahlung fragen
- (-) vor Vertragsunterschrift um eine Stundung oder Absenkung der Sicherheitsleistung bitten
- (-) die Überweisung der Kaution nach deren Fälligkeit hinauszögern
- (-) einen Mietvertrag unterschreiben mit dem Plan, die Mietkaution durch die Rückerstattung der vorhergehenden Kaution zu bezahlen