Entlastung für Mieter in der Coronakrise: Kündigungsmoratorium von Kabinett beschlossen

Mietern, die wegen der Auswirkungen des Coronavirus bzw. durch Folgen der Coronakrise in finanzielle Schwierigkeiten gelangen, darf der Mietvertrag vorerst nicht gekündigt werden. Mietern, die ihre Miete wegen der Coronakrise nicht bezahlen können, soll mit dem neuen Gesetzentwurf: „zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht“, schnell und unkompliziert geholfen werden. 

Das Bundeskabinett hat am gestrigen Montag das sogenannte Kündigungsmoratorium beschlossen: Der Vermieter darf dem säumigen Mieter nicht fristlos kündigen, wenn dieser zwischen April 2020 und Juni 2020 die Miete schuldig bleibt. Das Immobilienfachblatt Haufe online meldet, das Gesetz solle im Eilverfahren bis spätestes zum 27.03.2020 verabschiedet werden. Die Beweislast trage der Mieter. Nachdem etliche Verbände und Experten den ursprünglichen Entwurf zum Kündigungsmoratorium heftig angegriffen hatten, wurde die Säumnisperiode „auf den letzten Drücker“ von ursprünglich geplanten sechs Monaten auf drei Monate abgemildert, schreibt das Fachblatt weiter.

Beweislast trägt Mieter: So beweisen Wohn- und Gewerbemieter ihren wirtschaftlichen Schaden durch COVID-19

Der Gesetzentwurf beschreibt die Beweisführung: „Dem Mieter, den Zusammenhang zwischen Covid-19-Pandemie und Nichtleistung der Miete im Streitfall glaubhaft zu machen.“ Der Mieter müsse Tatsachen darlegen, dass seine Nichtleistung auf der COVID-19-Pandemie beruhe. Bei Gewerbemietern ist der Nachweis einfach zu führen, sie können auf die Zwangsschließung verweisen, die von der Regierung im Zuge der Bekämpfung des Virus angeordnet wurde. Privatpersonen können den Verdienstausfall beispielsweise durch eine Bescheinigung des Arbeitgebers oder mit einem Nachweis über den entstandenen Einkommensfehlbetrag darlegen.  Die gestundete Miete muss jedoch nachgezahlt werden. 

Experten vertreten unterschiedliche Ansichten bei der Bewertung des Kündigungsmoratoriums

Der BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen e.V. begrüßt die Nachbesserungen am ursprünglichen Gesetzentwurf: „Der Kabinettsbeschluss zum Kündigungsmoratorium zeugt von Augenmaß und Verantwortung für Mieter und Vermieter. So können wir gemeinsam gewährleisten, dass kein Betroffener seine Wohnung verliert, aber auch die Vermieter nicht in Existenznöte geraten.“, sagt Andreas Ibel, Präsident des BFW.

Der bekannte Volkswirt Prof. Dr. Michael Voigtländer (IW Deutschland) befürchtet Domino-Effekte: Viele Vermieter hätten ein Einkommen unterhalb des Bevölkerungsdurchschnitts. Demgegenüber griffen bei Mietern direkt staatliche Programme wie Kurzarbeitergeld, Arbeitslosengeld I und II und das Wohngeld. Obgleich auch Vermieter Kredite stunden könnten, liefen die Belastungen aus Wohngeld, Enerrgiekosten und Versicherungen weiter. 

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