Die Durchsetzung einer Staffelmiete im neu geschlossenen Mietvertrag galt für viele Privatvermieter bis zur Coronakrise als Mittel der Wahl, um potenziell streitbare Mieterhöhungen zu umgehen. Einmalig zu Beginn des Mietverhältnisses vereinbart, erhöht sich die Miete im Rahmen der Mietstaffel automatisch. Zudem unterliegt die Staffelmietvereinbarungen im Wohnraummietvertrag nicht den Regelungen der Mietpreisbremse oder etwaiger Kappungsgrenzen.
Mit WUMMS in die Inflation? Warum auch Immobilien betroffen wären (Themen & Immonews der KW25/2020)
Doch nach der Corona-Krise ist alles anders. Seitdem die Kontaktbestimmungen Besichtigungen in eingeschränkter Form und die Vermietung von Wohnimmobilien wieder möglich machen, weichen Vermieter häufig von der über Jahre etablierten Methode ab. Eigentümer vereinbaren bei Neuvermietungen nun eher flexible Regelungen, die Mieterhöhungen auf dem regulären Weg ermöglichen. Der Grund: Vermieter befürchten dramatisch steigende Inflation in den kommenden Jahren. Mit Abschluss der Mietstaffel binden sich Mieter und Vermieter an die vereinbarten Mieterhöhungen und schließen reguläre Erhöhungen nach Marktmiete, aber auch Mieterhöhungen durch Sanierungsmaßnahmen für die Dauer der Vereinbarung aus.
Durch die Vereinbarung verliert der Vermieter gleichermaßen den Schutz vor überproportional steigenden Mietlen bei einem potenziellen Inflationszenario. Mit der Geldschwemme, die durch Hilfsmaßnahmen von EZB und Bundesregierung im Markt ankommt, prophezeiten die betroffenen Eigentümer eine rasante Entwertung des Euros. Seit jeher bietet die vermietete Immobilie grundsätzlich einen befriedigenden Schutz vor Hyperinflation, der jedoch durch die Vereinbarung der Mietstaffel, wie beschrieben, außer Kraft gesetzt wird.
Reguläre Mietvereinbarung: Mehr Arbeit, höhere Kosten im Tausch für geringeres Risiko explodierender Inflation
In der Wechselwirkung kauft sich der Vermieter zusätzliche Arbeit und unter Umständen Kosten ein, wenn er selbst Mieterhöhungsverlangen formulieren und diese schlimmstenfalls vor Gericht gegen den Bestandsmieter durchsetzen muss.
Staffelmietvertrag ist bei Mietinteressenten grundsätzlich unbeliebt
Im laufenden Vermietungsvorgang ist die Forderung des Vermieters nach einer Mietstaffel häufig ein Hinderungsgrund für Mietinteressenten, sich für die Anmietung der betroffenen Immobilie zu entscheiden.
Insofern verlängert die Durchsetzung eines Staffelmietvertrages grundsätzlich die Durchlaufzeit der Mietwohnung und erhöht das Risiko des Leerstands für den Eigentümer. Das für den Mieter positive Argument, durch die Vereinbarung eines Staffelmietvertrages auch auf Mieterseite planbare Mietpreisanstiege festschreiben zu können, fand im Regelfall kein positives Echo.
In gesuchten Lagen der Big-7-Ballungszentren (Berlin, München, Köln, Hamburg, Frankfurt Düsseldorf, und Stuttgart) übertraf jedoch bis vor der Coronakrise die Nachfrage nach Wohnraum jedoch das Wohnungsangebot in einer Weise, die vielfach eine weitgehend problemlose Durchsetzung von Staffelmietverträgen ermöglichte.
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