Mieterrechtsschutz auch rückwirkend abschließbar: Mit Rechtschutzversicherung versichern, wenn das Problem mit dem Vermieter bereits besteht

Der Abschluss einer Mieterrechtsschutz-Versicherung ist grundsätzlich zu Beginn eines neuen Mietverhältnisses sinnvoll. Mit einem vergleichsweise kleinen Beitrag sichern Mieter ein hohes Kostenrisiko ab. Aber auch rückwirkend abgeschlossen greift die Rechtsschutzversicherung bei Mietstreitigkeiten. Das Problem kann bereits 12 Monate in der Vergangenheit aufgetreten sein. Spätestens jetzt lohnt sich der Abschluss der Versicherung. 

Die Betriebskostenabrechnung erreicht den Mieter kurz vor Jahreswechsel, der Vermieter fordert eine hohe Nachzahlung; eine Kündigung wegen Eigenbedarf flattert ins Hau, Teile Ihrer Wohnung schimmeln und der Vermieter ist nicht erreichbar oder er weigert sich, den Schimmel zu entfernen und behauptet, Sie hätten unzureichend gelüftet. Drei klassische Fälle für eine Rechtsschutzversicherung. Über Rechtsschutz für Mieter sollte für jeder Mieter obligatorisch verfügen, sobald er ein neues Mietverhältnis beginnt. Sie haben keine Rechtsschutzversicherung, doch haben gerade jetzt mit einem mietrechtlichen Problem zu kämpfen? Nicht verzagen – das Kind ist noch nicht in den Brunnen gefallen. Im Gegensatz zu anderen Bereichen der Rechtsschutzversicherung, beispielsweise im Gegensatz zum Verkehrsrechtschutz, können Sie den Mieterrechtsschutz noch rückwirkend abschließen: Beispielsweise bietet die ARAG Rechtsschutz für  Mieter, der rückwirkend abschließbar ist* . Das Problem, das Sie mit der Rechtschutzversicherung angehen und im besten Fall zu Ihren Gunsten lösen wollen (oder müssen), kann bis zu 12 Monate in der Vergangenheit liegen.

Geringer Preis: Deshalb ist Rechtsschutz für Mieter sinnvoll

Die Rechtschutzversicherung übernimmt für Sie die Kosten, die sich bei einem Rechtsstreit mit dem Vermieter entstehen. Haben Sie eine Wohnung gemietet und bezahlen Sie beispielsweise zwischen 9.000 und 12.000 Euro Miete im Jahr, ergibt sich für Sie ein Jahresbeitrag von 41,92 €. Allein der erste Beratungstermin beim Fachanwalt kostet mehr. Zudem können Sie als Rechtschutzversicherter Mieter die Hotline jederzeit zur juristischen Sachlage von auftretenden Problemen im Mietverhältnis befragen. Ihr persönliches Angebot für rückwirkenden Mieterrechtsschutz können  Sie auf der Homepage der Versicherung selbst berechnen*.

Klassische Fälle, in denen Mietern eine Mieterrechtsschutzversicherung weiter hilft:

  • Prüfung der Betriebskostenabrechnungen bei hohen Nachzahlungsforderungen
  • Kündigung durch den Vermieter wegen Eigenbedarf
  • Schimmel und Feuchtigkeit in der Mietwohnung
  • Kautionseinbehalt durch den Vermieter nach beendetem Mietverhältnis
  • Weigerung von Instandsetzung, beispielsweise defekter Geschirrspüler einer Einbauküche

Im Regelfall können Sie Ihren Anwalt frei wählen. Die Rechtsschutzversicherung begleicht das Honorar des Fachanwalts für Mietrecht. Anwälte begrüßen es, wenn ihre Klienten rechtsschutzversichert sind – sie wissen dann, dass die Verfahrenskosten bezahlt werden und dass der Mieter, den sie vertreten sollen, keinen Rückzieher aufgrund hoher Verfahrenskosten machen wird – insbesondere in Gerichtsverfahren, die sie für den Mieter gewinnen können.

 

Richard Nitzsche: Makler und Autor von Mietercoach.de
Autor: Richard Nitzsche (M.Sc.) ist Immobilienmakler in Frankfurt und Autor des Ratgebers „Der Mietercoach“

Bildquelle: Pixabay.com. Sämtliche Informationen wurden gewissenhaft zusammen getragen. Eine Garantie für deren Richtigkeit kann dennoch nicht übernommen werden. Der Beitrag stellt keine Rechtsberatung. Prüfen Sie ihren speziellen Einzelfall mit Hilfe eines qualifizierten Fachanwalts.  *Beitrag nutzt werbliche Verweise bzw. Affilaite-Links.  

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