Ist das Bestellerprinzip doch nicht vom Tisch? Ein Pressestatement des Co-Vorsitzenden der Grünen, Robert Habeck, ließ in dieser Woche Immobilienmakler aufhorchen. Die Grünen waren heftig unter Beschuss geraten, nachdem sich Anton Hofreiter in einem SPIEGEL-Interview anschickte, Einfamilienhäuser zu verbieten. Nun bemühte sich Robert Habeck um die Formulierung eines „Rundumschlages“ zur „Rettung des überteuerten Wohnungsmarktes“. Neben dem Verbot von Bargeldzahlungen beim Erwerb von Immobilien, wollen die Grünen eine Staffelung der Grunderwerbsteuer durchsetzen, die Maklergebühren senken und eben auch, im Rahmen der jeweiligen städtebaulichen Begebenheiten, den Bau von Einfamilienhäusern beschränken.
… das Bestellerprinzip war doch eigentlich abgeräumt?
Mancher Immobilienmakler hatte gehofft, nach der jüngsten Änderung des Maklerrechts sei die Debatte um das Bestellerprinzip endlich vom Tisch. Unter Umständen eine Fehlinterpretation. Seit dem 23.12.2020 gilt die sogenannte Provisionsteilung – diese hatten Union und SPD beschlossen. Sie gilt als Kompromiss zwischen Maklerrecht „nichts ändern“ (Union) „Bestellerprinzip“ (SPD). Die Grünen hatten seit jeher ein hartes Bestellerprinzip gefordert. Der Verkäufer solle nicht nur die gesamte Maklerprovision tragen – um zu verhindern, dass diese auf den Kaufpreis aufgeschlagen würde, solle die Provision außerdem bei 3 Prozent inklusive Mehrwertsteuer gedeckelt sein.

So wenig verdienen Immobilienmakler, wenn die Grünen das Sagen haben
Ein Beispiel: Verdient der Makler heute bspw. 5,95 Prozent, weißt seine Courtagerechnung 29.750 € aus. Von diesem Betrag muss der Makler 4.750 € direkt im Rahmen der Mehrwertsteuerzahlung an das Finanzamt abführen. Bei einem Verkauf nach dem Vorschlag der Grünen, würde der Immobilienvermittler vom Verkäufer 15.000 € erhalten, müsste jedoch auch hier 19 Prozent, also 2.394 € abführen. Dem Makler blieben in diesem Fall 12.606 € übrig, aus denen er seinen Lebensunterhalt, Steuern und Versicherungen, sowie seinen Porsche finanzieren müsste. Selbstredend wird der Vorschlag auf breite Ablehnung in der Maklerbranche stoßen.
Warum eine Deckelung der Maklerprovision DÄMLICH ist
Tatsächlich ist die Deckelung der Courtage, nach Meinung des Autors, der Finance & Economics studiert hat, auch gesamtwirtschaftlich unklug – um nicht zu sagen dämlich: Die Maklerleistung beim Hausverkauf umfasst eine hohe Zahl an Arbeitsstunden, die insbesondere bei günstigen Objekten mit gedeckter Provision nicht mehr profitabel abzubilden wäre. Verliert der Markt Intermediäre, geht zu Lasten sämtlicher Marktteilnehmer (also Käufer und Verkäufer) Transparenz verloren.
Die Grünen: Zum Regieren „schon“ fähig?
Problematisch für die Makler: Die Grünen werden mit hoher Wahrscheinlichkeit als Regierungspartei aus der Bundestagswahl im September 2021 hervorgehen. Das bedeutet, Habecks Vorschläge könnten tatsächlich in einen Koalitionsvertrag Eingang finden, der dann auch umgesetzt werden müsste. Eine Hoffnung bleibt den Immobilienmaklern: Für die Grünen ist eine Regierungsbeteiligung, man vergleiche die Formulierungen von Anton Hofreiter, ebenso neu, ungewohnt und befremdlich.
Die Partei hat sich über Jahrzehnte in der Opposition festgesetzt. Als Oppositionspartei kann man nämlich fast alles fordern, ohne „kräftig auf die Mütze zu bekommen“. Sobald die Regierungsbeteiligung jedoch im Raum steht, gehen auch Medien und Öffentlichkeit differenzierter mit etwaigen Thesen und Forderungen ins Gericht. Die Grünen stehen nun vor den Herausforderungen des potenziellen Regierens. Mit etwas Glück und einigen weiteren unpopulären Verbotsvorschlägen, verspielt die Partei bis zur Wahl im September eventuell ihren derzeit Umfragen noch respektablen Stimmenanteil.