Die Mietkaution macht vielen Mietern beim Umzug Probleme: Drei Kaltmieten sind eine Menge Geld, die viele Mieter nicht einfach so bezahlen können. Häufig kalkulieren Mieter mit der Rückzahlung der Kaution, die sie aus dem alten Mietverhältnis zurückbekommen sollen. Sie wollen also die neue Kaution mit der alten Mietkaution bezahlen. Diese Rechnung führt oft zu Streit. Der Vermieter ist nicht verpflichtet, die Kaution direkt nach Vertragende zurück zu bezahlen – selbst wenn die Wohnung in einem tadellosen Zustand, von Vermieterseite ungerügt, zurückgegeben wurde.
Kaution wird dem Mieter nicht zur Rückgabe der Wohnung mitgebracht bzw. ausbezahlt
Mieter wünschen sich, die Kaution aus dem alten Mietverhältnis bestenfalls in bar, direkt nach Rückgabe der Wohnung, zurück zu erhalten. Diesem Wunsch wird nur in seltenen Fällen entsprochen. Im Regelfall handelt es sich dann um Privatvermieter, die nur wenige Einheiten vermieten. Ein erfahrener Vermieter oder ein Wohnungsverwalter, wird die Kaution nicht direkt nach Übergabe der Wohnung ausbezahlen. Warum? Schließlich wurde doch im Übergabeprotokoll festgehalten, dass der Mieter die Wohnung in einwandfreiem Zustand verlassen hat. Dennoch können weitere Verbindlichkeiten aus dem Mietverhältnis entstehen, die der Eigentümer dann selbst bezahlen müsste – beispielsweise Nachzahlungen auf Betriebskosten oder sonstige Schuldverhältnisse, die dem Vermieter zum Zeitpunkt der Übergabe (noch) nicht bekannt sind. So könnte der Mieter den zugehörigen Stellplatz beispielsweise an einen Dritten vermietet haben. Nur weil der Stellplatz zum Zeitpunkt der Übergabe verwaist ist, muss dies nicht bedeuten, dass kein Nutzer existiert. Kurzum: Im Regelfall erhält der Mieter seine Kaution nicht direkt zurück.
Der Vermieter darf die Rückzahlung der Kaution eine angemessene Frist schieben. Er darf außerdem Teile der Kaution einbehalten, wenn Nachforderungen aus dem Mietverhältnis zu erwarten sind.
Wie reagieren Mieter, die Geld für die neue Kaution benötigen?
Idealerweise legen sich Mieter die Mittel für die neue Kaution schon während des laufenden Mietverhältnisses zurück. Haben Sie dies bisher noch nicht praktiziert, können Sie noch heute damit beginnen – es wird vermutlich nicht Ihr letzter Umzug sein. Im Regelfall bewohnen Mieter ihre Mietwohnung zwischen 3 und 5 Jahren. Rechnen Sie also einen angenommenen Betrag für die neue Kaution, bspw. 3.500 Euro durch die Anzahl der Monate, bei einer erwarteten Nutzungsdauer – bei 4 Jahren wären dies 48 Monate – und Sie könnten 72 Euro im Monat für die neue Kaution „zur Seite legen“. Kalkulieren Sie dabei eine höhere Kaution, als die aktuell zu bezahlende. Vermutlich wollen Sie sich vergrößern, potenziell steigen auch die Mieten. Clevere Mieter richten sich dafür einen Wertpapiersparplan ein, der gleichzeitig Ihr Vermögen mehrt. Unser Kooperationspartner, die comdirect, bietet beispielsweise Wertpapiersparpläne ab 25 Euro im Monat ohne zusätzliche Gebühren an! Natürlich ist dies keine Lösung, wenn das Geld für die neue Kaution sofort benötigt wird.
Vergleich mit dem aktuellen Vermieter vereinbaren und die Mietkaution sofort zurück bekommen
Sprechen Sie mit Ihrem aktuellen Vermieter. Schildern Sie Ihm Ihre Situation. Häufig können Sie mit dem Eigentümer verhandeln. Vermieter machen gerne pauschale Deals zum Ende der Mietdauer. Dies hat für Vermieter den Vorteil, dass auch keine weiteren Abrechnungen von Vermieterseite vorgelegt werden müssen, beispielsweise für Handwerkerrechnungen oder für Betriebskostennachforderungen. Schildern Sie dem Eigentümer bzw. Verwalter – unbedingt vor der Abnahme der Wohnung, dass Sie die Kaution für Ihre neue Wohnung benötigen und bieten Sie an, im Rahmen einer pauschalen Abgeltung einen Abschlag auf die ursprünglich geleistete Mietkaution in Kauf zu nehmen. Ein hervorragender Zeitpunkt, um das Gespräch zu suchen, ist die Vorabnahme der Wohnung. Nach der Begehung kann der Vermieter potenziellen Reperaturaufwand beurteilen. So könnte ein Deal aussehen: Hinterlegt war eine Kaution von 2500 Euro. Sie erhalten direkt zur Übergabe 2000 Euro zurück, damit sind sämtliche Forderungen und Verbindlichkeiten aus dem Mietverhältnis beidseitig abgegolten. Der Vermieter unterschreibt, dass er keine weiteren Ansprüche gegen Sie geltend machen wird, Sie als Mieter unterschreiben die selbe Aussage. Den Abschlag können Sie daran bemessen, wie hoch geschätzt Reparaturen und Nachzahlungen (basierend auf den Vorjahren zzgl. pauschalem Aufschlag) sein werden.
Zwischenfinanzierung der Mietkaution durch einen Umzugskredit
Viele Finanzunternehmen haben sich auf die sogenannte Zwischenfinanzierung der Kaution spezialisiert. Unser Kooperationspartner auxmoney bietet Mietern einen sogenannten Umzugskredit an. Vielleicht benötigen Sie neben dem Kredit für die neue Mietkaution auch noch Kapital für den Kauf einer Einbauküche oder einiger Möbel? Kleinere Beträge, sogenannte Minikredite, können Sie direkt und unkompliziert, beispielsweise bei unserem Affilate-Partner, der Novum-Bank leihen. Hier erhalten Sie „mit wenigen Klicks“ Beträge bis zu 1500 Euro.
Kautionsbürgschaft mit neuem Mieter vereinbaren
Sie können mit dem neuen Vermieter auch eine Kautionsbürgschaft vereinbaren. Hier übernimmt ein Finanzinstitut die Bürgschaft für Ihre Mietkaution, sodass Sie den Betrag nicht bewegen müssen. Diese Variante kostet den Mieter aber jedes Jahr bares Geld, das er profitabler verwenden könnte. Unsere Empfehlung: Klären Sie mit Ihrem Vermieter schon bei Zahlung der Kaution, ob Sie die Bürgschaft auslösen können, sobald Sie den Kautionsbetrag gespart haben.