Fragen zum Notartermin bei Hauskauf und Wohnungskauf: Das Notar FAQ

Der Kauf einer Immobilie, eines Hauses oder einer Wohnung, ist für die meisten privaten Käufer ein besonderer Anlass. Vielleicht waren Sie noch nie beim Notar und haben deshalb im Vorfeld besonders viele Fragen. Folgend der erste Teil der FAQ als Zusammenstellung aus Fragen, die mir in meiner Karriere als Immobilienmakler von Käufern und Verkäufern häufig gestellt worden sind.

  • Folgen, wenn ich selbst am Notartermin nicht teilnehmen kann – wie funktioniert die Nachgenehmigung des Kaufvertrags? 
  • Für den Notartermin die richtige Kleidung wählen.
  • Was passiert genau beim Notartermin, wie ist der Ablauf der Protokollierung?
  • Kann ich den Termin abbrechen oder ist schon „alles gelaufen“, wenn ich nur am Notartermin teilnehme?

 Ist schon „alles gelaufen“, wenn der Notartermin beginnt?
Nein. Ganz genau: Es ist tatsächlich noch gar nichts „gelaufen“, bis Sie unterschrieben haben. Das bedeutet auch, Sie können zu jeder Zeit im Termin aufstehen, pausieren oder abbrechen – bspw. wenn Sie ein schlechtes Gefühl bekommen. Meine Aufgabe als Makler ist es, Sie vor dem Termin auf die Protokollierung vorzubereiten, sodass wenige Fragen übrig bleiben und Sie kein schlechtes Gefühl haben. Vergegenwärtigen Sie sich zu jeder Zeit der Protokollierung das Wesentliche: Wenn Sie unterschrieben haben, ist die Transaktion (also der Kauf oder der Verkauf) nahezu unwiderruflich getätigt. Das ist eine Entscheidung, die Sie nicht rückgängig machen können und für die auch keine „Widerrufsfristen“ existieren – wie vielleicht bei einem Onlinekauf. Unterschreiben Sie nur, wenn Sie sich absolut sicher sind. 

Ablauf: Was passiert genau im Notartermin?
Im Vorfeld des Notartermins wurde ein Kaufvertragsentwurf erstellt. Diesen konnten Käufer und Verkäufer lesen oder von ihrem Anwalt prüfen lassen. Die Notarin / der Notar ist ein unabhängiger Mittelsmann. Sie / er soll sicher stellen, dass Sie die Immobilie tatsächlich verkaufen wollen und dass Sie die Tragweite Ihrer Entscheidung verstehen. Aus diesem Grund wird die Urkunde vom Notar während der Protokollierung laut vorgelesen. Sie können Fragen stellen, viele Notare erklären auch besonders wichtige Passagen des Kaufvertrags noch einmal im Detail. Hier können auch letzte Änderungen eingebracht werden. Im Regelfall handelt es sich dabei um kleinere Punkte – beispielsweise Zeitpunkt der Kaufpreisfälligkeit / Übergang Nutzen-Lasten oder wie lange die Verkäuferpartei den Kaufgegenstand noch bewohnen darf. Im (zumindest für den Makler) schlimmsten Fall, wird aber sogar die Kaufpreissumme nachverhandelt. Dazu werde ich bei Gelegenheit noch einen separaten Artikel verfassen. Ist der Vertrag vollständig laut vorgelesen, verstanden und sind Änderungen eingebracht, unterschreiben beide Parteien den Vertrag. Im Regelfall wird Sie der Notar bitten, mit seinem Stift zu unterschreiben – denn es muss sogenannte „dokumentenechte Tinte“ verwendet werden. Dann ist es geschafft und Sie haben gekauft bzw. verkauft. 

Was soll ich beim Notartermin anziehen?
Die Kleidung spielt beim Notartermin grundsätzliche eine untergeordnete Rolle. Dennoch fragen mich Käufer und Verkäufer oft, welche Garderobe sie denn am Besten anlegen sollten. Um diese Frage zu reflektieren, machen Sie sich bewusst, dass jeder von Ihnen aus einem präzisen Grund das Notariat aufsucht: Sie wollen eine Immobilie verkaufen oder kaufen, die Andere Partei hat das Selbe anliegen. Der Makler möchte, dass Sie unbedingt unterschreiben und die Notarin bzw. der Notar möchte den Termin so kurz wie möglich halten.

Im weitesten ist es ein informeller Anlass, ähnlich eines Arbeitstages im Büro. Tragen Sie die Kleidung, in der Sie sich am Wohlsten fühlen. Im Regelfall sind die Teilnehmer „etwas“ schicker angezogen, als in ihrem normalen Umfeld. Dies gilt auch für mich als Makler.

 Was passiert, wenn ich nicht selbständig am Notartermin teilnehmen kann oder will?
Wenn Sie an dem Notartermin nicht teilnehmen können oder wollen, weil Sie bspw. reisen müssten, können Sie einen Vertreter benennen, der für Sie unterschreibt. Häufig habe ich diese Tätigkeit für Verkäufer übernommen – ich erinnere mich bspw. an einen Fall: Ich hatte eine Wohnung in Leipzig verkauft und die Protokollierung fand in Tübingen statt. Hier habe ich für den Verkäufer unterschrieben. Der Verkäufer ist jedoch verpflichtet, zeitnah bei einem Notar vor Ort eine sogenannte „Nachgenehmigung“ der durch den Bevollmächtigten getätigten Unterschrift vornehmen zu lassen. Im Regelfall ist es leichter, wenn Sie selbst zum Notartermin kommen. 

Der Autor: Richard Nitzsche (M.Sc.) ist seit 2012 Immobilienmakler in Frankfurt. Nitzsche hat Finance & Economics in Frankfurt und Colorado Springs (USA) studiert. Als Autor des Ratgebers Der Mietercoach: Ihre neue Wohnung SUCHEN – FINDEN – BEKOMMEN, sowie des gleichnamigen Immobilienblogs ist Nitzsche regelmäßig als Experte für den Immobilienmarkt in den überregionalen Medien präsent.

 

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