Angebot beim Hauskauf / Wohnungskauf abgeben, das unter dem ausgeschriebenen Kaufpreis liegt

Sie haben eine Immobilie, eine Wohnung oder ein Haus, besichtigt und möchten diese nun kaufen. Doch Ihr Budget reicht nicht aus oder Sie halten den Angebotspreis für überteuert? Sie wollen das Haus oder die Wohnung kaufen, der Verkäufer hat sie darum gebeten, ein Angebot abzugeben. Wie sollten Sie nun vorgehen? 

  • Wann macht es Sinn und welche Konsequenzen hat es, ein tieferes Angebot abzugeben?
  • Sind 20% Abschlag vom ausgeschriebenen Kaufpreis üblich bei einem tieferen Angebot?
  • Wie sollten Sie Ihr tieferes Angebot formulieren?
  • Welche Zugeständnisse können Sie machen, die ihre Position verbessern
  • wie geht es nach Abgabe des Angebots weiter?

In einem vorhergehenden Beitrag habe ich bereits die Grundlagen der Angebotsabgabe beim Immobilienkauf thematisiert. In diesem Artikel gehe ich nun explizit darauf ein, wie Sie Ihr Angebot strukturieren sollten, wenn Ihr Zielpreis unter dem ausgeschriebenen Angebotspreis liegt.

Doch machen Sie sich zunächst klar, es gibt drei Arten von Preisen, die Sie für eine Immobilie bezahlen können. Sie sind mit verschiedenen Chancen zum Erhalt des Zuschlags verknüpft. 

  • Ihre Offerte liegt (deutlich) oberhalb des Angebotspreises
  • Ihre Offerte trifft den Angebotspreis
  • Ihr Angebot liegt unter dem vom Verkäufer gewünschten Kaufpreis

Absteigend sinkt Ihre Chance, die Wohnung oder das Haus tatsächlich zu kaufen. Die Chancen, den Zuschlag zu erhalten, sind grundsätzlich markt- und präferenzorientiert. Hierüber werde ich demnächst einen weiteren Beitrag verfassen.

Wenn Sie ein Angebot abgeben, das unter dem ausgeschriebenen Kaufpreis liegt, sollten Sie entweder ein gutes Gefühl zum Immobilienmarkt oder / und zum Sachwert der Immobilie mitbringen: Erst vergangene Woche musste an einem meiner Verkaufsobjekte mit ansehen, wie wirklich sympathische Käufer ihr Traumhaus „verpasst“ haben, weil sie unbedingt verhandeln wollten – ihre Offerte lag 12.000 Euro unter dem Angebotspreis; der Verkäufer entschied sich – nachvollziehbar – für den anderen Interessenten, der den vollen Preis bezahlen wollte. Nun muss sich der zurückgebliebene Interessent fragen, ob 12.000 Euro Verhandlungsmasse den „Verlust“ einer Immobilie, in der man sich mit seiner Familie eigentlich wohlgefühlt hätte, rechtfertigen. Diese Abwägung sollten Sie VOR Abgabe Ihres Kaufangebots treffen. Der vorliegende Beitrag kann ihnen helfen, die richtige Entscheidung zu treffen.

In dem Beitrag finden Sie Formulierungshilfen und die Antwort auf die drängenden Fragen rund um die Abgabe eines Angebots, das unter dem ausgeschriebenen Kaufpreis liegt:

  • Gilt die Faustregel: 20 Prozent unter Angebotspreis wird verkauft?
    Als ich … 
  • Formulierungshilfe für ein Angebot mit tieferem Zielpreis
    Beim Formulieren des Angebots…
  • Ein Beispiel, wie Sie die Erklärung für einen tieferes Angebot formulieren können: Ihr Häuschen hat…

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