AMPEL-Koalition: Wie wahrscheinlich kommt ein Bestellerprinzip für Immobilienmakler in der Periode 2021-2025?

Wie wahrscheinlich ist es, dass das Bestellerprinzip von der Ampel-Koalition doch noch eingeführt wird? Die Frage nach der Einführung eines Bestellerprinzips beim Immobilienkauf stellen sich viele Makler, wenn sie über ihre wirtschaftliche Zukunft nachdenken; es ist ein Schreckgespenst, das die von Reformen gebeutelte Maklerbranche – immer zu Lasten der Maklercourtage – des Nachts schlecht schlafen lässt.


  • Bestellerprinzip beim Immobilienkauf ist noch nicht vom Tisch
  • Aktuell plant die Ampel-Koalition keine Einführung des Bestellerprinzips, jedoch
  • eine Evaluierung der jüngst eingeführten „Provisionsteilung“ beim Kauf
  • Es ist wahrscheinlich, dass SPD und Grüne während der Legislaturperiode erneut auf die Einführung des Bestellerprinzips drängen.
  • In den Koalitionsverhandlungen wehrte die FDP den Vorschlag, der durch die Grünen eingebracht wurde, erfolgreich ab.  
  • Lesen Sie dazu auch den Kommentar von Richard Nitzsche  

Zu Recht: Mit der Einführung des Bestellerprinzips bei den Mieten sind vielen Maklerbüros wichtige Umsätze weggebrochen. Seit 2015 basteln die Regierenden kontinuierlich daran, das Einkommen von Immobilienmaklern zu schröpfen. Entsprechend interessant dürften die Innenansichten aus Berlin von Dirk Wohltorf und Dr. Christian Osthus (beide vom IVD Immobilienverband Deutschland) im Rahmen der Sprengnetter Innovationstagung für Makler am 19.Januar 2022 für die rund 220 zuhörenden Immobilienvermittler gewesen sein.

Wie wahrscheinlich ist die Einführung des Bestellerprinzips beim Immobilienkauf mit der Ampel-Koalition?
Zunächst könne die Maklerbranche durchatmen, meint Dirk Wohltorf, dass es keine rot-rot-grüne Bundesregierung gegeben habe. Die Verhinderung einer Rot-Grün-Linken Koalition sei für Makler elementar; die FDP funktioniere wie ein Prellbock zwischen Grünen und Sozialdemokratie. Mit ihrer liberalen Haltung und mit Marco Buschmann als Bundesminister für Justiz (das Justizministerium ist das Dreh- und Angelkreuz bei Änderungen im Maklerrecht) sei zunächst das Schlimmste verhindert worden. 

Während den Koalitionsverhandlungen lag das Bestellerprinzip beim Immobilienkauf bereits auf dem Tisch
Während den Koalitionsverhandlungen wollten die Grünen das Bestellerprinzip beim Immobilienkauf durchsetzen. Der Wohnungspolitische Sprecher der Öko-Partei, Chris Kühn, drängte laut Wohltorf, auf die Verankerung des Bestellerprinzips im Koalitionsvertrag. „Ich möchte gerne das Bestellerprinzip beim Kauf“, soll Kühn während der Verhandlungen immer wieder betont haben. Eine Idee, die in ein de-facto Berufsverbot für Makler im Hinblick auf das Arbeiten und die Rechnungsstellung für den Kaufinteressenten bedeuten würde. Dennoch sympathisierte auch die SPD mit dem Vorschlag. Lediglich dem Mauern der Freien Demokraten sei es zu verdanken gewesen, so Wohltorf, dass das Bestellerprinzip keinen Eingang in den Ampel-Koalitionsvertrag gefunden hat. Die FDP sei sehr stark und hart geblieben, habe erinnert, dass das Maklerrecht erst zum Jahreswechsel 2021 geändert worden sei und betont, man solle dem neuen Gesetz zur Regelung der Maklerprovision doch erst einmal eine Chance geben. Diese Bitte hat sich schließlich durchgesetzt. So solle das (nicht mehr ganz so) neue Gesetz, die sogenannte „Provisionsteilung“, perspektivisch in Gutachten evaluiert werden. Hierbei sei zu prüfen, ob sich die Nebenkosten des Immobilienkaufs durch die Anpassung jüngste Anpassung im Maklerrecht tatsächlich reduziert hätten. 

Kein Eingang in den Koalitionsvertrag – Umsetzung des Bestellerprinzips durch die Ampel-Koalition dennoch möglich
Dass das Bestellerprinzip beim Immobilienkauf nicht in den Koalitionsvertrag eingegangen sei, verschaffe Maklern grundsätzlich etwas Zeit zum Durchschnaufen im Hinblick auf das für den Berufsstand existenzielle Reizthema. Dennoch sei das Bestellerprinzip noch nicht vom Tisch. Wohltorf gab zu bedenken, dass auch das Gesetzesvorhaben der Provisionsteilung in der abgelaufenen Legislaturperiode nicht in den Koalitionsvertrag eingegangen sei und dennoch umgesetzt wurde. Damals habe sich der Druck von Links auf die CDU/CSU beim sogenannten Wohngipfel so stark geworden, dass sich daraus eine Eigendynamik entwickelte, die schließlich zum Umsturz im Maklerrecht geführt habe. Dass das Bestellerprinzip keinen Eingang in den Ampel-Koalitionsvertrag fand sei zwar grundsätzlich eine gute Nachricht für die Maklerbranche, schließe jedoch eine Umsetzung während der laufenden Legislaturperiode nicht gänzlich aus. Besonderes Augenmerk läge auf der Evaluation der Provisionsteilung. Auf Basis des geplanten Gutachtens könnten die Regierungsparteien Links der FDP einen neuen Vorstoß installieren. In diesem Falle würde wäre eine deutliche Senkung der Kaufnebenkosten die gewünschte Argumentationsgrundlage, bzw. ein Ausbleiben derselben trotz Provisionsteilung. Grüne und SPD würden dann mit dem Leitsatz aus dem Koalitionsvertrag zur Wohnungspolitik argumentieren, man wolle mehr Menschen in Deutschland ermöglichen, im selbstgenutzten Eigentum zu leben. Der IVD bleibe deshalb „wachsam“.  

> Übersicht: Sämtliche Beiträge zum Bestellerprinzip beim Immobilienkauf

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