Bestellerprinzip beim Immobilienverkauf: Hinter den Kulissen wird das Süppchen bereits vorgekocht

Wird die Ampel-Koalition (doch) ein Bestellerprinzip beim Immobilienverkauf einführen? Ein unscheinbarer Tweet könnte Maklern einen kalten Schauer über den Rücken treiben. Es sind erste Indizien, die zeigen, wie das Süppchen rund ums Bestellerprinzip hinter den Kulissen eifrig vorgekocht wird, um es dem deutschen Wahlvolk bei passender Gelegenheit mundwarm vorzusetzen.

Prof. Michael Voigtländer vom IW-Köln twittert am 28.Februar: „Anscheinend umgehen viele Makler die Pflicht zur Teilung der Provision durch Kick-backs oder Tippgeberprämien – daher sinken die Käufer-Provisionen kaum. Ein weiterer Schaden für die Reputation der Makler und ein Grund mehr für das Bestellerprinzip.” Voigtländer verweist in dem Tweet auf eine Pressemeldung, die ihrerseits auf eine Recherche des NDR aufsetzt; ein Beitrag, für den er selbst die O-Töne liefert.

Wie 8 Makler*innen aus NRW die Provisionsteilung untergraben
In dem am 24.02.2022 ausgestrahlten Magazinbeitrag mit dem Titel “Miese Makler-Masche: So tricksen manche bei der Provision” hat der NDR acht Maklerunternehmen gefunden, die Teile der Innenprovision an den Verkäufer zurückvergüten. Unter den mit versteckter Kamera gefilmten Maklern befindet sich die Mitarbeiterin eines Makler-Branchenprimus.

Voigtländer fordert den Wechsel auf ein “echtes Bestellerprinzip”,, da die “Regelung der hälftigen Teilung unterlaufen werden kann.” Voigtländer galt auch vor der Einführung der Provisionsteilung als leidenschaftlicher Verfechter des Bestellerprinzips. Sein Bestreben: Eine Senkung der Kaufnebenkosten, die den Erwerb des Eigenheims für breite(re) Teile der Bevölkerung erschwinglich machen könnte.

Die kurz vor dem Jahreswechsel 20/21 eingeführte Regelung der Provisionsteilung wird derzeit “evaluiert”. Schon in den Koalitionsverhandlungen hegten Grüne und SPD den Wunsch, das Maklerrecht erneut umzuschreiben und zum reinen Bestellerprinzip beim Immobilienkauf anzupassen. Der Beitrag des NDR liefert nun einen weiteren Vorwand, um die Diskussion um die Einführung eines Bestellerprinzips beim Immobilienkauf erneut anzufachen oder / und das perspektivisch geplante Vorhaben auf lauer Flamme weiterzukochen.

Immobilienmakler: Bestellerprinzip beim Immobilienkauf ist nicht vom Tisch!

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