Datenschutzbeauftragter schlägt Alarm: Makler und Vermieter verstoßen bei der Wohnungsvermietung regelmäßig gegen den Datenschutz

Immobilienmakler, die Mietwohnungen vermitteln, sollten ihre Prozesse auf akkuraten Datenschutz überprüfen. Der Datenschutzbeauftragte von Hamburg hat angekündigt, Immobilienmakler verstärkt zu prüfen. Dies berichtet die Wochenzeitung DIE ZEIT und beruft sich auf eine Meldung der Deutschen Presse-Agentur. Zu früh werden zu viele Daten von Mietinteressenten gesammelt. 

Eine Unsitte, die Immobilienmakler Richard Nitzsche im Frankfurter Mietmarkt ebenfalls aufgefallen ist: „Viele Interessenten versorgen uns direkt mit dem gesamten Bewerbungspaket – weil sie dies von anderen Maklern oder auch von Privatvermietern so kennen.“ Häufig solle eine zu ausführliche Selbstauskunft, Gehaltsnachweise, Legitimation und Schufa-Auskunft schon vor der Besichtigung vorgelegt werden. Mietinteressenten hätten sonst bei Privatvermietern oder anderen Maklern keine Chance, einen Besichtigungstermin zu erhalten.

zum Kurs Günstige Wohnung finden

Bei Vermietungen gilt der Grundsatz der Datensparsamkeit
„Wir achten darauf, die Interessentendaten nach dem Grundsatz der Datensparsamkeit im Vermietungsprozess einzusammeln“, sagt Nitzsche, er ist Geschäftsführer des Spezialmaklers VermieterPRO, „Für die erste Besichtigung der Immobilie benötige ich lediglich eine E-mail-Adresse des Kunden. Diese wird bei uns übrigens grundsätzlich digital durchgeführt.“ Hier habe die Corona-Pandemie geholfen, die Prozesse digital und somit schlanker zu gestalten.
Hinsichtlich des Datenschutzes sei aus Nitzsches Sicht Aufklärungsarbeit im Markt und auch bei Privatvermietern zu leisten. Die Datenschutzbehörde könne durch Aufklärung und Prüfung – beispielsweise durch die Einsichtnahme in die Verarbeitungsverzeichnisse seiner Berufskollegen, wie aktuell in Hamburg geplant – an einer Verbesserung der Lage mitarbeiten:

Datenschutzbehörde in der Pflicht zur Kontrolle und Aufklärung
„Solange die Vermieterseite noch keine ernsthafte Absicht hat, mit dem Interessenten zu kontrahieren, muss ich auch nicht in die Gehaltsnachweise Einsicht nehmen oder mir den Personalausweis zur Legitimierung vorlegen lassen“, sagt Nitzsche. Hier müsse er auch seine Privatvermieter häufig zum datenschutzkonformen Vorgehen des Vermietungsvorganges aufklären: „Zur Entscheidungsfindung ist der Selbstauskunftsbogen und das persönliche Gespräch ausreichend. Privatvermieter belehre ich grundsätzlich, dass sie dem Interessenten ein implizites Angebot machen, sobald sie weiterführende Dokumente wie Gehaltsnachweise und Schufa-Auskunft anfordern.“

Unsichere Privatvermieter könnten jederzeit auf ihn zukommen und ihn beauftragen. „Das Maklerunternehmen schützt den Privatvermieter davor, datenschutzbezogene Fehler im Auswahlprozess zu begehen. Zumindest sollte ein professioneller Makler den Eigentümer und den Interessenten entsprechend schützen.“ Insofern begrüßt Nitzsche ausdrücklich die Ankündigung des Hamburger Datenschutzbeauftragten. Wenn der Eigentümer die Vermietung, vielleicht aus Kostengründen doch selbständig durchführen möchte, könne er sich auf diversen Internetseiten zum datenschutzkonformen Vorgehen bei der Vermietung einlesen.
„Erst kürzlich habe ich einem Eigentümer diesen Link zum Berliner Beauftragen für Datenschutz weitergeleitet, der vor dem persönlichen Kennenlernen sämtliche Interessentenunterlagen beziehen und den Grundsatz der Datensparsamkeit einfach nicht einsehen wollte.“

Kommentar verfassen

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.