Immobilienverkauf: Warum kein Bestellerprinzip?

Im Rahmen des 3.IVD Rechtsforums digital hat der Justitiar des IVD Bundesverbands und stv. Bundesgeschäftsführer Dr. Christian Osthus die Immobilienmakler hinsichtlich Missbrauch der im Dezember 2019 eingeführten Provisionsregelung ermahnt. Osthus belehrte die teilnehmenden Makler: 

Bitte halten Sie sich an die Regelung, wir können in diesem Zusammenhang keine schlechte Berichterstattung in der Presse brauchen. Diese würde dazu führen, dass sich die Politik berufen fühlt, wieder etwas an der Regelung zu ändern.

Er beruft sich auf eine Reportage des NDR, die Tricksereien bei der geteilten Provision aufgedeckt hatte. Makler, die verdeckte Rabatte mit Verkäufern verhandeln, dem Käufer jedoch eine höhere Provision in Rechnung stellen, könnten sich wegen Betrug strafbar machen. Sie riskierten zudem, so Osthus, den Verlust der Gewerbeerlaubnis, sowie den Verlust der Provision im Ganzen. 

Die Provisionsteilung wurde als Kompromiss zwischen Union und SPD ausgehandelt. Die Maklerbranche hatte die Reform begrüßt, weil die neue Regelung für Immobilienmakler minimalinvasiv darstellbar war.  

Der Bekannte Immobilienexperte Prof. Michael Voigtländer (W-Köln) bekennender Bestellerprinzip-Befürworter, hatte sich am 28. Februar zu den NDR-Recherchen auf twitter geäußert:

Anscheinend umgehen viele Makler die Pflicht zur Teilung der Provision durch Kick-backs oder Tippgeberprämien – daher sinken die Käufer-Provisionen kaum. Ein weiterer Schaden für die Reputation der Makler und ein Grund mehr für das Bestellerprinzip. 

Immobilienmakler Richard Nitzsche beleuchtet in der aktuellen Ausgabe seines Podcasts die Thematik ausführlich ausführlich: „Warum eigentlich kein Bestellerprinzip bei Verkäufen? , fragt Nitzsche. Er erklärt, welche Auswirkungen ein Bestellerprinzip für Käufer, Verkäufer und die Maklerbranche hätte. Auch er würde die Einführung eines Bestellerprinzips begrüßen. Der Podcast ist auf Spotify, Apple Podcasts und YouTube abrufbar. 

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