Mit den Stimmen der Ampel-Koalition (lediglich 4 Enthaltungen der FDP und eine Enthaltung bei den Grünen) hat der Bundestag das Heizungsgesetz am vergangenen Freitag beschlossen. Eigentümer fragen sich jetzt: Wie geht es für mich und mein Haus weiter? Sollte ich vor in Kraft treten des neuen Heizungsgesetzes (GEG) noch schnell eine fossile Heizung einbauen?
Einmal in Kraft getreten, schreibt das Gesetz im Neubau und perspektivisch auch im Bestand vor, dass neue Heizungen zu 65 Prozent mit regenerativen Energien betrieben werden sollen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz unter Robert Habeck meinte mit „regenerativen“ Energien ursprünglich Strom über den Einbau einer Wärmepumpe. In der Nachbesserung wurde der zweite Entwurf dann etwas technologieoffener. Zudem schreibt der inzwischen verabschiedete Beschlussvorschlag vor, dass die Gemeinde zunächst die sogenannte Kommunale Wärmeplanung vorlegen muss, bevor das Gesetz für den Verbraucher aktiv wird (ausser im Neubau). In dieser Zeit ist der Einbau von Heizungen, die zu 100-Prozent mit fossilen Brennstoffen betrieben werden, weiterhin erlaubt. Zwar tritt das Gesetz 2024 in Kraft, wird aber durch die Regelung zur kommunalen Wärmeplanung für die meisten Bürger erst einige Jahre später relevant.
Im laufenden Jahr 2023 ist die Nachfrage nach Gasheizungen bereits explodiert. Der Branchenverband der Deutschen Heizungsindustrie (BDH) berichtet über sogenannte Vorzieheffekte. Mit 385.000 verkauften Gasheizungen kaufen die Deutschen derzeit fast doppelt so viele Gasheizungen wie Wärmepumpen. Im Laufenden Jahr ist der Absatz an Gasheizungen bereits um rund 30 Prozent gestiegen!
Kommt das Heizungsgesetz überhaupt?
In der hitzigen Debatte im Bundestag hat die Union bereits am Freitag angekündigt, sie wolle das Heizungsgesetz in der kommenden Legislaturperiode rückgängig machen. Auch die AfD plädiert für die Rückabwicklung des Heizungsgesetzes. Die nächste Bundestagswahl findet 2025 statt. Zum aktuellen Zeitpunkt scheint es aufgrund der beschriebenen Aussagen im möglichen Bereich, dass das Heizungsgesetz für Immobilien im Bestand nicht in Kraft tritt. Betroffene Eigentümer könnten sich also dazu entschließen, die Ergebnisse der Bundestagswahl 2025 abzuwarten. Außerdem hat die Union bereits angekündigt, gegen das am Freitag verabschiedete Gesetz erneut vor dem Bundesverfassungsgericht zu klagen.
Was passiert, wenn meine Heizung zwischen 2024 und 2025 kaputt geht?
Geht die Heizung nach 2024 und 2025 kaputt, müssen Eigentümer eine Entscheidung treffen, ob sie eine Heizung einbauen wollen, die fossil betrieben werden kann oder eine Heizung einbauen, die entsprechend der potenziell in Kraft tretenden Vorschrift aus dem GEG mit 65% regenerativen Energien betrieben wird. Die Meinungen zur Umsetzung gehen hier auseinander. In der Bundestagsdebatte am Freitag bekräftigten die Grünen auf Nachfrage der AfD das Bekenntnis zum Bestandsschutz für Heizungen mit rein fossilen Brennstoffen. Zudem müsste der Eigentümer zunächst prüfen, ob die kommunale Wärmeplanung vorliegt. Ein Anruf bei der Stadtverwaltung müsste Klarheit bringen. Für den Fall, dass sich der Eigentümer für eine reine Gasheizung oder für eine Ölheizung entscheiden möchte, hat das Gesetz eine verbindliche Aufklärung , ein sogenanntes Beratungsgespräch vorgesehen. In diesem soll der Eigentümer informiert werden, dass die Betriebskosten für rein fossile Heizungen perspektivisch stark steigen könnten aufgrund des sich erhöhenden CO2-Preises.
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