Mieter fragen sich häufig, wann sie ihren aktuellen Vermieter über ihren geplanten Auszug informieren sollten. Sollte man mit dem Vermieter sprechen, bevor die neue Wohnung gefunden ist oder sollten Mieter erst kündigen, wenn sie den Mietvertrag für die neue Wohnung schon unterschrieben haben. Doch was passiert dann mit der Kündigungsfrist? Muss man die neue Wohnung zügig übernehmen, um den Zuschlag zu bekommen, fallen dann doppelte Mieten an.
„Mieter sollten grundsätzlich die Konsequenzen in beide Richtungen einkalkulieren“, sagt Richard Nitzsche, Immobilienmakler in Frankfurt. Er hat in seiner mehr als zehnjährigen Karriere schon tausende Wohnungen im Eigentümerauftrag vermietet. „Eine unverbindliche Information ist keine Kündigung – aus einer formellen Kündigung der Wohnung erwachsen aber Pflichten, denen Mieter dann auch grundsätzlich nachkommen müssen.“
Welche Vorteile hat das Informieren des Eigentümers für den Mieter
Im Dialog mit dem Eigentümer können informell wichtige Punkte geklärt werden, die bestenfalls die Kündigungsfrist auf ein Minimum reduzieren und dem Mieter so viel Geld sparen. Der Eigentümer kann nach der Information durch den Mieter grundsätzlich mit der Suche nach einem neuen Mieter beginnen – selbst wenn noch keine formelle Kündigung vorliegt. Im engen Wohnungsmarkt finden Eigentümer nicht selten zügig neue Mieter. Steht ein neuer Mieter parat, können Eigentümer und Bestandsmieter einen Erlass der Kündigungsfrist vereinbaren. Der Ausziehende Mieter gewinnt Flexibilität. Er kann durch die Vereinbarung selbst Wohnungen anmieten, die direkt vakant sind – weil er au seine eigene Kündigungsfrist in diesem Fall keine Rücksicht nehmen muss. „Natürlich funktionieren solche Absprachen im Regelfall nur, wenn Sie von Privatvermietern mieten“, gibt Nitzsche zu bedenken, „Ausserdem muss hinsichtlich der getroffenen Zusagen und Übereinkünfte entweder großes Vertrauen vorliegen, oder es sollten explizite schriftliche Regelungen getroffen werden. Schnell kippt eine Seite ihre Zusage und es fallen enorme Kosten an.“
Welche Nachteile hat es, den Eigentümer über den geplanten Auszug zu informieren
„Nachteile bringt die Information insbesondere, wenn sich der Mieter danach aus Gründen umentscheidet und doch – vielleicht zunächst – in der Wohnung bleibt“,weiß Richard Nitzsche, „in diesem Fall wird der Eigentümer den Mieter fortan als bald ausziehenden Mieter betrachten und ggf. geplante Reparaturen und Sanierungsmaßnahmen verschieben oder andere Mieter im Sinne eines langlebigen Vertragsverhältnisses bevorzugen.“
Wann sollte man den Vermieter spätestens informieren?
Der Vermieter sollte spätestens direkt nach Unterschrift unter den neuen Mietvertrag informiert werden und dann auch direkt die formale Kündigung bekommen. Mieter sollten dabei sichergehen, dass die Kündigung korrekt ist, vorher die Kündigungsfristen prüfen und sicherstellen, dass die Kündigung der Wohnung auch nachweisbar zugestellt wurde.