Der Kündigungsausschluss bzw. Kündigungsverzicht hat sich in Mietverträgen nach Einführung des Bestellerprinzips bei Vermietungen (2015) durch die GroKo eingebürgert. Mit dieser legalen Formulierung im Mietvertrag können Vermieter eine vorzeitige Kündigung ihres Mieters vermeiden und so teure […]
