Sachkundenachweis für Immobilienmakler: Bundesrat unterstützt inkompetente Immobilienvermittler

Sachkundenachweis für Immobilienmakler: „Alte Hasen“ dürfen inkompetent bleiben!

Langjährige Makler müssen den geplanten Sachkundenachweis für Immobilienmakler nicht erbringen und auch keine sonstigen Qualifikationen nachweisen. Ist allein die Berufserfahrung wirklich ein Beweis für ausreichende Fachkunde?  Oder wird der Verbraucher mit einem neuen Placebogesetz für die Immobilienbranche absichtlich getäuscht?   Im Kampf gegen schlecht oder gar nicht ausgebildete Immobilienmakler und für den Verbraucherschutz scheint das Bundeskabinett einen Meilenstein auf den Weg gebracht zu haben. Künftig werden alle … Sachkundenachweis für Immobilienmakler: „Alte Hasen“ dürfen inkompetent bleiben! weiterlesen