Vertragsbeginn Ihres Mietvertrages: Einzug „frühestens zum…“, „ab sofort“ , „nach Vereinbarung“
Der Einzugstermin ist für Mieter auf Wohnungssuche häufig ein echter Stolperstein. Sucht der Interessent, zu Beginn seiner Kündigungsfrist, stößt er auf Inserate von Wohnungen, die „ab sofort“ angeboten werden. Ist das Mietverhältnis schon fast beendet, kann die Traumwohnung vielleicht erst „nach Vereinbarung“ bezogen werden, denn deren Mieter will seine eigene Kündigungsfrist voll nutzen oder es stehen in der Wohnung Renovierungs- / Sanierungsarbeiten an. So wird … Vertragsbeginn Ihres Mietvertrages: Einzug „frühestens zum…“, „ab sofort“ , „nach Vereinbarung“ weiterlesen
