Maklerlobby gewinnt: Bundesrat unterstützt inkompetente Immobilienvermittler

Der Sachkundenachweis für Immobilienmakler und Hausverwalter sollte Verbraucher endlich vor den schwarzen Schafen der Maklerbranche schützen.
Doch nach der jüngsten Sitzung des Bundesrats ist abzusehen, dass mit dem Sachkundenachweis ein wirkungsloses Placebogesetz verabschiedet wird. Der Bundesrat wies sämtliche Vorschläge des Ausschusses für Verbraucherschutz ab – ein Drama für den Mieter und Eigentümer.
Die Maklerlobby feiert ihren Erfolg. Sun Jensch, Geschäftsführerin des IVD (Immobilienverband Deutschland), begrüßt die Änderungen in einer Meldung des Verbandes.
Ein Großteil der Verbandsmitglieder besteht aus Altmaklern. Diese sind vom neuen Gesetz nun nicht mehr betroffen – somit spielt Ihre fachliche Kompetenz seit Freitag keine Rolle mehr:

Alte-Hasen-Regelung bleibt bestehen

Unabhängig von ihrer tatsächlichen Fachkenntnis müssen Makler, die länger als sechs Jahre Immobilien vermitteln, ihre Sachkunde nicht nachweisen. Der Ausschuss hatte vorgeschlagen, diese sogenannte „Alte-Hasen-Regelung“ zu kippen. Jeder Makler sollte aus Sicht des Ausschusses für Verbraucherschutz seine Sachkunde nachweisen. Allein die Branchenzugehörigkeit sei kein Garant für die Kompetenz und die Seriosität des Vermittlers. Nur wenn jeder Makler seine Sachkunde nachweisen müsse, könnten Verbraucher sicher sein, dass der beauftragte Makler wirklich über die erforderliche Qualifikation verfügt. Das Änderungsverlangen wurde abgelehnt.

Gesetzentwurf wurde von der Maklerlobby systematisch aufgeweicht

Angestellte Vermittler müssen nun ebenfalls keinen Qualifikationsnachweis erbringen, solange deren Unternehmen über eine gültige Maklerlizenz verfügt. Im Übrigen treten oftmals gerade die Vermittler im Markt zweifelhaft in Erscheinung, die nicht mit ihrem eigenen Namen und ihrem eigenen Unternehmen für eventuelle Fehler oder unseriöses Geschäftsgebaren gerade stehen.
Im Resultat bedeutet die Änderung des Entwurfes insbesondere für die großen Maklerhäuser enorme Kostenersparnis. Diese hätten für ihre angestellten Makler nach dem ursprünglichen Vorschlag teure Schulungen bezahlen müssen.

Bestellerprinzip - Mietercoach

Keine Haftpflichtversicherung für Makler 

Immobilienmakler sind nach der Sitzung des Bundesrates doch nicht verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung für Vermögensschäden am Eigentum des Kunden abzuschließen. Unseriöse Vermittler könnten die Kosten für eine Versicherung sparen. Für den Kunden bedeutet dies keinen garantierten Schutz bei falscher Beratung durch den Vermittler.

Zum Autor: Richard Nitzsche ist Immobilienmakler in Frankfurt und München und Autor des Ratgebers für Mieter auf Wohnungssuche: Der Mietercoach – Ihre neue Wohnung SUCHEN – FINDEN – BEKOMMEN. Er schreibt regelmäßig auf dem Blog mietercoach.de und für die Wochenzeitung Frankfurter Stadtkurier.

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