Bestellerprinzip beim Verkauf gefordert: Die Hälfte aller Immobilienmakler wäre sofort arbeitslos!

Immobilienmakler müssen den Gürtel wohl bald enger schnallen: Nach der kommenden Bundestagswahl steht vermutlich eine weitere Verschärfung des Maklerrechts ins Haus. Die Parteien links der bürgerlichen Mitte fordern das Bestellerprinzip beim Immobilienverkauf. Die letzte Änderung der Provisionsverteilung war erst Ende 2020 in Kraft getreten. Der Präsident des Immobilienverbands Deutschland (IVD), Dirk Wohltorf, sagt abseits des Immobilientags im hessischen Bad Homburg, er befürchte die Einführung eines harten Bestellerprinzips nach der kommenden Bundestagswahl, weil sich die Forderung nach der Regulierungsmaßnahme gegen Makler weiterhin in den Wahlprogrammen großer Parteien wiederfände. Die durch Zinskrise und Heizungsgesetz ohnehin in den letzten Jahren gebeutelte Branche würde eine Anpassung des für sie essentiellen Gesetzes vermutlich schlecht verkraften: Mehr als die Hälfte der Vermittler könnte eine endgültige Umstellung auf das Bestellerprinzip beim Immobilienverkauf ihre Existenz als Makler kosten, klagt Wohltorf.

Die Maklerprovision ist ein Politikum!
Ein Bestellerprinzip beim Kauf wäre eine von vielen regelarischen Maßnahmen, die Immobilienvermittler seit der kontinuierlich fortschreitenden Politisierung des Wohnens trifft.Erst in der vorhergehenden Wahlperiode hatte die Große Koalition die sogenannte „Provisionsteilung“ beschlossen. Seit dem 23.12.2020 war die Aufteilung der Maklerprovision gesetzlich so geregelt, dass der Käufer von selbstgenutzten Wohnimmobilien nie mehr als die hälfte der Provision zu tragen hatte. Bis dahin galt: Die Maklerprovision war frei verhandelbar, der Verkäufer konnte den Löwenanteil auf den Käufer umlegen. Dies wurde in weiten Teilen der Bundesrepublik auch genau so praktiziert. In der aktuellen Legislaturperiode ist das Bestellerprinzip beim Immobilienverkauf noch an der Maklerbranche „vorbei gegangen“. Bereits mit dem Koalitionsvertrag der Ampel konnten Immobilienmakler aufatmen.

Wie das Bestellerprinzip Kauf die Bildung von Wohneigentum unterstützt
Mit der Neuregelung der Maklerprovision soll die Bildung von Wohneigentum gefördert werden. Die Maklerprovision macht einen großen Teil der Nebenkosten beim Immobilienkauf aus. Diese stellen für Käufer eine große Eintrittsbarriere dar. Banken finanzieren lediglich den Anschaffungspreis der Immobilie, aber nicht die Kaufnebenkosten. Diese sind in Eigenmitteln zu hinterlegen. Bei einem Hauskauf mit einer Protokollierungssumme von 650.000 € werden in Hessen rund 5 Prozent Grunderwerbsteuer, ein Prozent Eintragungskosten, ein Prozent Notarkosten, sowie nach der vorherrschenden Usance rund 3% Maklergebühren fällig. Das bedeutet, der Käufer muss im Augenblick mindestens 10 Prozent bzw. 65.000 € aus Eigenkapital in den Hauskauf mitbringen, um einen Bankkredit zu erhalten (mit dem er dann die Miete ersetzt). Fielen weitere drei Prozent der Kosten weg, müsste der Käufer nur 45.5000 € aus seinem Eigenkapital beim Kauf der Immobilie einbringen. Mehr Wohneigentum stünde dem Mieterland Deutschland gut. Das Eigenheim gilt noch immer als die beste Versicherung gegen Altersarmut. Schneidet Deutschland bei der Eigentumsquote im europäischen Vergleich schlecht ab.

Im unten verlinkten Podcast-Beitrag beschreibt Richard Nitzsche ausführlich die Hintergründe zum Bestellerprinzip beim Immobilienverkauf, dessen Einführung er als langjähriger Immobilienmakler grundsätzlich befürwortet, selbst wenn dies für die Maklerbranche eine schwerverdauliche Kost bedeuten würde.

 

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