Ohne Makler: Die 5 Todsünden beim privaten Hausverkauf

Ohne Makler Immobilien zu verkaufen wird immer beliebter. Die Eigentümer wählen den Privatverkauf, um Maklergebühren zu sparen. Im Zeitalter von Immobilienscout24 & Co. scheint der private Hausverkauf bzw. Wohnungsverkauf von selbst zu funktionieren. Das Weniger an Provision, so hoffen die Hausbesitzer, führt zu einem teureren Verkaufspreis. Privat verkaufen ohne Makler birgt jedoch Risiken und Hindernisse, der Weg zum Notarvertrag ist lang – und den müssen sich auch Makler meist hart erarbeiten. Umso schwerer wird es für den ungeübten Verkäufer, der erstmalig dem Prozess „Hausverkauf“ gegenübersteht. 5 Kardinalsünden beim Privatverkauf habe ich für Sie einmal aufgeschrieben:


I Kein Energieausweis

Seit 2014 sind die Angabe von Daten über Energieverbrauch bzw. Energiebedarf des Gebäudes / der Wohnung in der Immobilienanzeige verpflichtend. Bei Nichtbeachtung drohen dem Verkäufer hohe Strafen, schlimmstenfalls kann das Bußgeld  bis zu 10.000 € betragen.

II Schlecht verhandeln

Während professionelle Makler mit den Gepflogenheiten der Verhandlungsführung vertraut sind, erwischt es Privatpersonen häufig unvorbereitet: Geben Sie klein bei, wenn Ihnen der Käufer im Notartermin plötzlich eröffnet, er wolle höchstens 80 Prozent des Kaufpreises bezahlen?

III Falscher Angebotspreis

Ein überhöhter Angebotspreis kann sich rächen. Verglichen mit dem Mietmarkt stehen die Angebote im Verkaufssegment der Immobilienportale und in den Tageszeitungen unter starker Beobachtung durch die potenziellen Käufer. Ein Kaufinteressent besichtigt fast jede Immobilie auf dem Markt. Durch das Angebot zum überhöhten Preis wird Ihre Immobilie zum Ladenhüter. Dies fällt dem potenziellen Käufer ins Auge. In seinem Kaufangebot wird der Interessent ihre schlechte Marktposition berücksichtigen.

IV Dem Notar vertrauen

Der Notar ist lediglich verpflichtet, einen gesetzlich einwandfreien, formal korrekten, Kaufvertrag zu erstellen. Wird er vom Interessenten beauftragt, können Klauseln zum Vorteil des Käufers formuliert werden. Hier liegt der Teufel im Detail:  Die Unterschiede in den Formulierungen und deren Auswirkungen können Unkundige kaum einschätzen. Ein guter Makler hat während der Verhandlungsphase die Position des Verkäufers so gestärkt, dass er die Parteien an seinen Hausnotar überleiten kann.

V Mängel verschweigen

Privatverkäufer neigen dazu, potenzielle Käufer nicht gänzlich über Mängel der Immobilie zu informieren. Kann der Privatperson eine arglistige Täuschung nachgewiesen werden, muss er für seine Aussagen geradestehen. Unter Umständen droht sogar die Rückabwicklung des Geschäfts. Der Immobilienprofi weiß, wie Mängel richtig kommuniziert werden müssen. Noch besser: Durch seine Praxiserfahrung kann er häufig Vorschläge zur Mängelbeseitigung und etwaige Kostenschätzungen mitliefern.


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