Party-Elfmeter: 5 Tipps für feiernde Mieter zur Fußball EM2016

Die EM2016 steht vor der Tür. Feiern Sie in Ihrer Mietwohnung eine Fußball-Party, sollten Sie diese 5 Tipps beherzigen! 

Fiebern Sie der EM2016 entgegen? Sie erwarten 4 Wochen Fußball am Stück. Sie freuen sich auf Fußballparties mit Freunden, auf Bier und auf den Sieg der deutschen Nationalmannschaft?  Ihr griesgrämiger Nachbar freut sich nicht. Im Gegenteil: Hinter zugezogenen Vorhängen putzt der Stinkstiefel gerade sein Deziibel-Messgerät.

Vorsicht mit Fußball-Feierei nach 22:00 Uhr

Zwischen 22:00 Uhr und 6:00 Uhr gilt Nachtruhe. Sie dürfen feiern, aber nur solange sich die Nachbarn durch laute Musik (oder lauten Fußballkommentar), Gegröle und Gelächter in der Wohnung oder auf dem Balkon nicht gestört fühlen.

Folgen der Lärmbelästigung: Verhältnismäßigkeit maßgeblich

Wenn sich Ihr Nachbar erstmalig durch Fußball-/ Partylärm gestört fühlt, müssen Sie noch lange nicht mit einer außerordentlichen Kündigung rechnen.
Hat es in der Vergangenheit schon Ärger gegeben, sollten Sie wachsam sein. Wenn Sie für die Bewohner des Hauses schon vor der EM ein Rotes Tuch waren, könnten Sie „den Spießern“ durch Ihren 4-Wochen-Partymarathon beweisbare Zusatzpunkte für das „Lärmprotokoll“ liefern.

Tipp 1: Wer mitfeiert, fühlt sich nicht gestört. Wenn die Überwindung nicht zu groß ist, laden Sie die Nachbarn ein. 

Tipp 2: Feiern Sie nach 22:00 Uhr in der Wohnung in Zimmerlautstärke. 

Tipp 3: Stellen Sie Ihren Gästen keine Hilfsmittel zur Verfügung, die zusätzlichen Lärm verursachen. Keine Trommeln, keine Tröten! 

Grillen auf der Terrasse oder auf dem Balkon

Zur Fußballparty gehört Wurst vom Grill. Diese kann Ihnen kein fieser Nachbar streitig machen, solange Grillen in Ihrem Mietvertrag oder in der Hausordnung nicht ausgeschlossen ist.

Tipp 4: Checken Sie Hausordnung und Mietvertrag

Achten Sie darauf, dass der Vorgang des Grillens den Nachbar nicht (nachweislich) belästigt.

Mögliche Belästigung durch Grillen:

1. Rauch weht ins offene Fenster des Nachbarn
2. Feuer greift auf die Wohnung des Nachbarn über
3. Sie Grölen oder Lachen während des Grillens, weil Sie betrunken sind     und/oder die Deutsche Mannschaft gewonnen hat (siehe Tipps 1-3)

Haben Sie spitzfindige Nachbarn, nutzen Sie einen Elektrogrill, die Rauchentwicklung des Elektrogrills ist geringer. Im Streitfall sollte das Gericht dies ähnlich sehen.

Beflaggung von Wohnung und Balkon

In Ihrer Wohnung herrscht Gestaltungsfreiheit. Sie dürfen Ihr 2-Zimmer-Schlaf-Duschloch sogar (vorläufig bis zum Auszug) in Nationalfarben tapezieren.

Auch Flaggen auf dem Balkon sind meistens erlaubt: Wenn die Eigentümergemeinschaft, die Hausordnung oder der Mietvertrag eine Beflaggung des Balkons nicht ausdrücklich verbieten, haben Sie auch hier gute Karten:

Bspw. erlaubte das Gericht einem BVB-Fan eine 2qm-Große Fahne seiner Lieblingsmannschaft auf dem Balkon und wies die Klage eines Nachbarn ab, der sich durch das „Werbelogo“ belästigt fühlte.(Aktenzeichen 8 K 1679/12 Verwaltungsgericht Arnsberg). Dennoch ist dies eine Einzelfallentscheidung. Vielleicht schaffen Sie es mit Ihrer Fahne ja, die Nachbarn derartig zu belästigen, dass dies ein Gericht für unzumutbar hält – wahrscheinlich dann nach der EM.

Tipp 5: Flaggen auf dem Balkon sind grundsätzlich erlaubt, können aber Ihre Mitmenschen provozieren! 

Prüfen Sie mit zum Schutz von Leib und Leben zunächst vorsichtig, wie das Image der Nationalflagge Ihres Lieblings- oder Heimatlandes bei Ihren Nachbarn ankommt. Die Wahrnehmung kann von Wohngebiet zu Wohngebiet recht stark variieren.

Überstehen Sie die EM2016 wohlbehalten und schmieden Sie erst nach dem Sieg der Deutschen Mannschaft Umzugspläne!

 

Zum Autor:
Richard Nitzsche ist Immobilienmakler in Frankfurt und München. Auf dem Infoblog mietercoach.de begleitet er Mietinteressenten bei der Wohnungssuche mit Tipps und Infos.

Bildquelle: Fotolia | Urheber: Drubig-Photo

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