In den eigenen vier Wänden sind wir am Verletzlichsten. Fernab der Öffentlichkeit trauen wir uns hier, wir selbst zu sein. Zuhause legen wir die Kleidung ab und schlafen ein. Guten Gewissens fallen wir in diesen Zustand der vollständigen Schutzlosigkeit. Hinter massiv gebauten Wänden und schweren Türen fühlen wir uns geborgen. Doch wie schnell kann das sichere Heim zu einem tödlichen Gefängnis werden? Wie schnell ist sein Bewohner zwischen schweren Wänden und einbruchssicheren Türen eingesperrt und wird gegen seinen Willen festgehalten – chancenlos auf ein Entkommen.
Bald ist Halloween!
In der Nacht vom 31. Oktober auf den 1. November ist Halloween. Das Fest fällt auf den Beginn der dunklen Jahreszeit. Einbruchszeit. Wenn der eisige Wind über die Dächer weht und es im Gebälk knackt und knistert, drängt sich die Phantasie auf, wie der böse Geist von Halloween verloren und gehetzt durch die Nacht streicht. Die geschundene Seele eines bösen Menschen zieht durch die Straßen
der Stadt. Nach seinem Tod ist sie heimatlos geworden: Der fiese Trunkenbold konnte zwar den Teufel austricksen, aber seine
Seele findet doch im Himmel keinen Einlass. Auf der verzweifelten Suche nach einem Heim geistert er von Haus zu Haus, von Wohnung zu Wohnung, durch die Vorstadt und durch die Wohnblocks in der City. Wo der Geist der Halloween auftaucht, zieht der Horror ein.
Als vermeintlicher Ort der Zuflucht, aber auch als potentielles Gefängnis, steht die Immobilie im Zentrum von Hollywoods Gruselgeschichten: Der Umzug der ahnungslosen Familie in ein neues, gebrauchtes Eigenheim gilt als Klischee-Aufblende im Horrorfilm. In der Misteryserie American Horror Story leben die Geister der Vergangenheit Rücken an Rücken in einem verdammten Haus mit den Personen der Gegenwart. Die verlorenen Seelen treiben ihre menschlichen Gegenspieler erst in den Wahnsinn, dann in den Tod.
Könnte es auch Dich treffen?
KEINE ANGST VOR DEM TOD!
In der Immobilienbewertung und -vermarktung bedeuten Verbrechen und Tod immer Minderwert. Menschen fühlen sich unwohl in Räumen, von denen Sie wissen, dass der Tod schon einmal Einzug gehalten hat. Über Suizid oder
Kapitalverbrechen im Verkaufsobjekt müssen Eigentümer und Makler den Interessenten aufklären. Bei Verschweigen begeht der Anbieter eine arglistige Täuschung. Der Tod wird gerne aus der heilen Welt der Lebenden verbannt, verdrängt und ignoriert. Eben diese gesellschaftliche Ignoranz bietet den Nährboden für Horror-Mythen rund um die Immobilie. Dabei gehört der Tod und sterben zum Leben. In diesem Fall geht Rechtsprechung dem Kollektivbewusstsein einen Schritt voraus: In Mietimmobilien gehört das Sterben rechtlich zur „vertragsmäßigen Nutzung der Wohnung“. Aus diesem Grund können Vermieter auch keinen Anspruch an die Erben des Toten geltend machen, wenn die Mietwohnung nach dem Tod des Mieters von Verwesungsgeruch durchzogen ist.
