Die Einführung des von Justizministerin Katharina Barley (SPD) geplanten Bestellerprinzips beim Immobilienverkauf wirft offensichtlich höheren Abstimmungsbedarf mit den Unionsparteien auf, als von der Initiatorin erwartet. Das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) zitiert die rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin von CDU/CSU im Bundestag, Elisabeth Winkelmeier-Becker, die eine Umverteilung der Provisionslast ausschließlich auf den Verkäufer ablehnt: „Die Maklerkosten werden in den meisten Bundesländern bei Verkauf üblicherweise geteilt. Das ist eine faire Regelung, bei der auch beide Seiten darauf achten, dass die Kosten im angemessen Rahmen bleiben. Wenn die Maklerkosten allein vom Verkäufer zu tragen sind, ist vor allem bei großer Nachfrage zu befürchten, dass der Verkäufer die zusätzlichen Kosten plus Nebenkosten auf den Kaufpreis aufschlägt.“
Übersicht: So hoch sind die Maklerprovisionen in Deutschland
Derzeit befindet sich das Bestellerprinzip beim Immobilienverkauf noch in der Prüfung. Barley will einen möglichst hohen Anteil der Maklergebühren auf den Verkäufer umlegen. Sie sieht in der Regulierung der Maklergebühren eine Entlastung der Immobilienkäufer. Auch Immobilienverbände kritisieren, die vollständige Umlegung der Courtage auf den Eigentümer führe zu höheren Kaufpreisen und zu einer höheren Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer, denn Eigentümer würden die Provision vollständig auf den Kaufpreis aufgeschlagen.
Immobilienmakler befürchten von der Einführung des Bestellerprinzips beim Immobilienverkauf weitere Umsatzeinbußen. Sie kritisieren die Reformpläne. Volkswirte sehen die Einführung des Bestellerprinzips beim Immobilienkauf positiv. Sie erwarten durch die Umgestaltung des Maklerrechts stärkeren Wettbewerb in der Maklerbranche. Preise für Vermittlungen würden fallen, gleichzeitig könnte sich die Qualität der Maklerdienstleistung verbessern. Die Reform würde den Prozess einer natürlichen Auslese in der Maklerbranche anstoßen. Immobilienmakler, die weder für die Käufer- noch für die Verkäuferseite im Verkaufsprozess einen Mehrwert generieren, müssten ihr Geschäftsgebaren aus Mangel an Aufträgen einstellen. Zuletzt mussten die Vermittler Federn lassen, als im Juni 2015 das Bestellerprinzip im Segment Vermietung eingeführt wurde.
Der Autor: Richard Nitzsche ist seit 2012 Immobilienmakler in Frankfurt und München, Autor des Blogs http://www.mietercoach.de und Verfasser des Ratgebers für Mieter auf Wohnungssuche „Der Mietercoach: Ihre neue Wohnung SUCHEN – FINDEN -BEKOMMEN“ . Er publiziert eine wöchentliche Immobilienmarktkolumne für den Mainhattan Kurier und ist regelmäßig als Experte für Immobilienthemen in den Medien präsent. Schreiben Sie Ihm auf Twitter oder Facebook!