Ist es möglich, den Anspruch auf den Pflichtteil eines Erben zu verhindern? Diese Frage stellen sich viele Erblasser, wenn sie sich mit einem Teil ihrer Erben überworfen haben. Wenn Immobilien vererbt werden, kann die Auszahlung des Pflichtteils zum Zwangsverkauf führen. Aber existieren vielleicht Schlupflöcher, um die Auszahlung des Pflichtteils zu umgehen?
Pflichtteilsrecht: Eindeutige Rechtslage, doch es existieren Schlupflöcher
Selbst wenn der Erblasser ursprüngliche Erben rechtskräftig enterbt, haben diese einen Anspruch auf ihren Pflichtteil. Dieser beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Doch existieren vielleicht Schlupflöcher?
Wie der „Spin-Doktor“ der Vermögensnachfolge hilft!
Für Leihen ist es praktisch unmöglich, sogenannte Gestaltungsspielräume zu erkennen und gerichtsfest umzusetzen. Hier muss der Experte helfen. Einer dieser Experten ist Dr. Andreas Fromm. Fromm gilt als „Spin-Doktor“ der Vermögensnachfolge. Er hilft Eigentümern, ihren echten letzten Willen abzubilden – vor dem Hintergrund hoch komplexer steuerlicher und rechtlicher Vorgaben.
Im Rahmen des Rechtsforum IVD Mitte – digital präsentierte er den teilnehmenden Maklern ein Gestaltungsmodell, durch dessen Anwendung der unbeliebte Erbe vom Pflichtteil entbunden werden könnte. Fromm wählt für sein Beispiel einen Umweg über das Gesellschaftsrecht. Er betont aber auch, dass die Lösung keine allgemeine Gültigkeit hat, sondern dass es immer eine dezidierte Prüfung der individuellen Situation bedürfe.
Kind vom Pflichtteil ausschließen: Transfer der Immobilien in eine Immobilien GbR
Ein Immobilienportfolio sollte vererbt werden. Der Erblasser wollte seinen Sohn von Erbe und Pflichtteil entbinden und stattdessen seine Frau in zweiter Ehe, sowie deren Tochter, begünstigen. Durch den Übertrag des Portfolios in eine Immobilien-GbR, die den Erblasser, dessen neue Frau und deren Tochter begünstigte, konnte der pflichtteilsberechtigte Sohn ausgeschlossen werden. Im Gesellschaftervertrag der GbR wurde ausformuliert, dass bei Tod eines Gesellschafters das Immobilienportfolio vollständig auf die anderen Gesellschafter übergeht. Der Sohn verlor somit zwar nicht seinen Pflichtteilsanspruch, jedoch konnte der Immobilienbestand aus der Erbmasse herausgelöst werden.

Fromm hatte den Maklern insgesamt 6 Fälle mitgebracht, bei denen sein Unternehmen die Vermögensnachfolge erfolgreich strukturieren konnte. Als Rechtsanwalt, Steuerberater und Fachanwalt für Steuerrecht berät Fromm auch bei der Gründung von Holding-Strukturen rund um die Immobilie und bei Gründungen von Stiftungen, sowie der Überführung der Immobilienbestände in Stiftungseigentum.