Wohnungssuche: Sollte man in der Wohnungsbesichtigung Fragen stellen?

Sollte man in der Wohnungsbesichtigung viele Fragen an den Makler oder den Vermieter stellen? Mieter machen sich häufig über das richtige Verhalten in der Besichtigung Gedanken – oder auch nicht, und verbauen sich durch falsche Fragen die Chance darauf, die Wohnung zu bekommen. Denn mit jeder Frage schwingt auch ein Subtext mit, der vom Vermieter oder vom Makler missverstanden werden könnte. Zuweilen ziehen Eigentümer jedoch auch die richtigen Schlüsse aus den Rückfragen der Mietinteressenten.

Manchmal verbauen sich Mieter allerdings auch mit Rückfragen den Mietvertrag, weil die Klärung der Fragen Ressourcen beansprucht und die Vermieterseite bei der Vermietung der Wohnung den kürzesten, schnellsten und einfachsten Weg gehen möchte“, sagt Richard Nitzsche, Immobilienmakler und Autor des Ratgebers Der Mietercoach – Ihre neue Wohnung SUCHEN – FINDEN – BEKOMMEN„*.

Wie die Rückfrage in der Wohnungsbesichtigung zum Ausschlussgrund wird
Nitzsche gibt ein Beispiel aus der Praxis: Für die Wohnung interessieren sich zwei Paare. Das eine Paar sagt in der Wohnungsbesichtigung ohne Bedingung zu. „Wir würden den Mietvertrag schnellstens unterschreiben!“, ist die Aussage des ersten Paares. Das andere Paar interessiert sich zwar auch für die Wohnung und bekundet Interesse. Das Paar möchte jedoch noch in Erfahrung bringen, ob der vom Eigentümer selbst ausgebaute Raum im Dachboden beheizbar ist oder ob der Vermieter die Haltung einer Savannah-Katze erlaubt.

„Sind beide Interessenten ansonsten gleichwertig einmietbar, werde ich als Makler dem Eigentümer empfehlen, zunächst mit den ersten Interessenten weiterzuarbeiten“, sagt Nitzsche, „schließlich ist es möglich, dass der Savannah-Katze die Räumlichkeiten nicht gefallen, oder dass das Manko eines ungeheizten Raumes (der nicht als Wohnfläche ausgewiesen ist) die Interessenten abschreckt und der Deal platzt. Warum sollte man den unkomplizierten Interessenten also hinhalten, während die offenen Fragen des zweiten Paares geklärt werden? In der Zwischenzeit geht der Eigentümer das Risiko ein, dass der unkomplizierte Mieter eine Immobilie findet, die ihm doch besser passt oder die preisgünstiger ausgeschrieben ist.

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Sollte man also gar keine Fragen in der Besichtigung stellen?
„Wenn Sie gar keine Fragen in der Besichtigung stellen, könnten Eigentümer oder Makler dies als Desinteresse deuten und den Interessenten wählen, der engagierter bei der Sache ist“, argumentiert Nitzsche. Das richtige Verhältnis sei entscheidend. Nitzsche rät Interessenten deshalb, sich eingehend mit der Immobilie und mit der Lage im Vorfeld der Besichtigung zu beschäftigen. Interessenten sollten sich fragen, welchen Subtext eine Frage oder eine Reaktion zum Vermieter transportiert, welche Nachricht also transportiert wird. Möchte der Interessent ein bestimmtes Objekt unbedingt mieten, sollte er darauf achten, dass seine Frage nicht zum Showstopper werden kann und auch nicht als solcher von der Vermieterseite interpretiert wird. Das gelte insbesondere, wenn Fragen während der Besichtigung mit einem Makler nicht abschließend geklärt werden können. „Dies kann gelingen, wenn Sie gleichzeitig betonen, dass Sie die Wohnung dennoch mieten möchten – selbst wenn die Antwort auf Ihre Frage denkbar ungünstig ausfallen würde.“, sagt Nitzsche, „Bleiben wir beim angeführten Beispiel. Hier hätte der Interessent einwerfen können: Ob die Zusatzfläche beheizt ist oder nicht interessiert uns zwar grundsätzlich. Aber auch wenn es keine Heizung gibt, möchten wir die Wohnung gerne mieten. Wir würden uns dann einfach anders behelfen, es gibt ja auch mobile Heizkörper.“

Ausserdem sollten sich Interessenten vor der Besichtigung klar machen, welche Fragen sie selbst unbedingt klären müssen – welche Fragen sich also zum echten Showstopper von Interessentenseite entwickeln können. „Diese Rückfragen sind dann natürlich zu klären, bevor verbindliche Zusagen gemacht werden. So wird unser Beispielinteressent, der eine Savannah-Katze mitbringen will, das Tier sicher nicht abgeben wollen. Insofern benötigt er zwangsläufig eine verbindliche Aussage von der Vermieterseite, wenn er den Mietvertrag schließen möchte – er muss dann eben zwangsläufig das Risiko eingehen, dass der Vermieter einen anderen Interessenten bevorzugt. Idealerweise bemüht man sich, Showstopper bereits vor der Besichtigung zu klären.“

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