Halteverbot beim Umzug: So richten Sie ein mobiles Parkverbot ein

Das mobile Halteverbot beim Umzug in die neue Wohnung ist in Großstädten und engen Wohngebieten unerlässlich. Wer in Frankfurt, Berlin, München, Hamburg oder Köln eine neue Wohnung mietet, wird am Umzugstag Probleme bekommen, den Umzugslastwagen zu parken. Ein rechtskräftiges Halteverbot für den Umzug wird notwendig, wenn Sie die Möbel durch die Wohnsiedlung tragen möchten. Das temporäre Parkverbot muss bei den Behörden der Stadt beantragt werden. Anlaufstellen können Bürgerbüro, Ordnungsamt oder das Straßenverkehrsamt sein. Wer Zeit und Schreibarbeit sparen will, kann für kleines Geld einen Dienstleister beauftragen , der die Antragstellung übernimmt.
Der Mehraufwand kann zur guten Investition werden, denn die Mitarbeiter des Dienstleisters stellen auch für Sie die Schilder auf. Sie müssen sich um das temporäre Parkverbot nicht kümmern, weder den Antrag für das Parkverbot, noch das Abholen der gemieteten Halteverbotsschilder oder das Aufstellen und sparen so wertvolle Kapazitäten, die Sie während des ohnehin stressigen Umzuges an anderer Stelle dringend benötigen.

Kosten für ein mobiles Parkverbot

Die Kosten für das Parkverbot halten sich in Grenzen. Für ein temporäres Parkverbot, das sie selbst beantragen, werden Kosten von bis zu 60 Euro am Tag fällig. Diese fallen für die Miete des Parkverbotsschildes an. Etwas teurer wird es, wenn der Dienstleister für Sie tätig wird – dafür sparen Sie Zeit und Nerven: In Frankfurt betragen die Kosten für ein temporäres Parkverbot 125 Euro am Tag, in München müssen Sie 129 Euro mitbringen. In Köln kostet das mobile Parkverbot ebenfalls 125 €. In Kleinstädten ist das Halteverbot im Regelfall günstiger. Hier finden Sie eine Liste zu den Kosten für ein Parkverbot in Ihrer Stadt.

Temporäres Parkverbot: Abschleppen erlaubt! 

An das temporäre Parkverbot müssen sich andere Verkehrsteilnehmer halten. Wer gegen das mobile Halteverbot verstößt, den erwarten die üblichen Sanktionen. Wurde das Schild ordnungsgemäß aufgestellt, können Sie Falschparker kostenpflichtig abschleppen lassen. 

Dafür müssen sie jedoch eine sogenannte Beweisliste führen und die Kennzeichen der Fahrzeuge protokollieren, die in der Parkverbotszone bei Aufstellung der Schilder geparkt haben. Hier gilt: Es müssen mindestens drei Tage zwischen Ankündigung und Abschleppvorgang liegen. 

Das temporäre Halteverbot muss somit mit einer entsprechenden Vorlaufzeit, 48 bis 72 Stunden vor in Kraft treten korrekt aufgestellt werden. Die Ankündigung und die Genehmigung der Stadt sind unbedingt erforderlich für die Wirksamkeit der Parkverbots im Streitfall! 

Ist das mobile Halteverbot dann wirksam, wird es zum Albtraum für Dauerparker, die Ihr Fahrzeug unbeaufsichtigt längere Zeit im Wohngebiet abstellen. Im Rahmen des Umzugs ist die künstliche, zeitlich befristete, Parkverbotszone jedoch eine echte Erleichterung. 


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Wann müssen Sie das temporäre Parkverbot beantragen?

Der Antrag sollte mindestens 14 Tage vor dem Umzugstermin eingereicht werden. Kümmern sie sich eher früher um ihre Parkverbotszone. So gehen Sie sicher, dass die Behörde die Genehmigung auch rechtzeitig erteilt. 

Kriterien zur Wirksamkeit des temporären Halteverbots

Die Aufstellung der Schilder darf Autofahrer nicht überraschen und hat daher zeitgerecht zu erfolgen. Als Vorlaufzeit sind drei bis vier Tage gängig. Daraus erschließt sich, dass die Dauer und das in Kraft treten des Parkverbots vermerkt ist. Die Information der Anwohner, bspw. durch Flyer, ist nicht rechtskräftig. Gleichermaßen müssen Sie auch nicht sicherstellen, dass der Parkende die Information über eine korrekt aufgestellte temporäre Parkverbotszone auch erhalten hat.
Selbst eine mobile Halteverbotszone erstellen ist in jedem Fall nicht wirksam. Ebenfalls unwirksam ist das Blockieren von Parkbereichen, beispielsweise mit Mülltonnen. 

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