Wohnungsverkauf: Als Mieter haben Sie Vorkaufsrecht

Das ist der Alptraum für Mieter: Sie erfahren plötzlich, dass der Vermieter die Wohnung verkauft hat. Im besten Fall wird „nur“ die Miete erhöht – womöglich meldet der neue Eigentümer auch Eigenbedarf an und Sie müssen ausziehen. Vor dieser unzumutbaren Situation müssen Sie als Mieter geschützt werden. Dieser Meinung ist auch der Bundesgerichtshof (BGH), der das Vorkaufsrecht von Mietern bei einer Veräußerung der Immobilie gestern in einem entsprechenden Urteil bekräftigt hat. Demnach muss Ihnen als Mieter bei einem Verkauf der Immobilie zuerst die Gelegenheit gegeben werden, das Objekt selbst zu erwerben. Eine Hamburger Mieterin hatte auf Schadensersatz geklagt, weil der Vermieter 2011 die Wohnung hinter ihrem Rücken verkaufte.

Mit Blick auf die anstehenden Reformen im Mietrecht (Mietpreisbremse und Bestellerprinzip) entschließen sich aktuell zahlreiche Vermieter zum Verkauf ihres Objekts. Sie fühlen sich der zunehmenden Regularien nicht mehr gewachsen und befürchten Verluste. Bei den derzeit hohen Immobilienpreisen scheint es für sie leichter, das Objekt zu verkaufen.

Wenn sich Ihr Vermieter zum Verkauf entschließen sollte, ziehen Sie den Erwerb des Objekts zumindest in Betracht. Die günstigen Zinsen bieten Käufern gute Möglichkeiten zur Finanzierung. Mit dem richtigen Kredit sinkt eventuell Ihre monatliche Belastung.

Definitiv sollten Sie zügig Ihren Standpunkt kennen.
Plant der Vermieter eventuell, einen Makler einzuschalten? Gerade dann sollten Sie sich besonders schnell entscheiden:  Eventuell kommen Sie sogar dem Abschluss eines Maklervertrages zuvor.
Ich habe oft Wohnungen an Mieter verkauft, als diese sich nach etlichen Besichtigungen in ihrem Zuhause über den Ernst der Situation bewusst wurden.

Nach einer langen Verkaufsphase hat der Makler schon viel Geld in Marketing und zahlreiche Arbeitsstunden investiert.
Deshalb wird er auch bei einem Verkauf an den Mieter eine möglichst hohe Provision durchsetzen. Reden Sie deshalb direkt zu Beginn der Vermarktung mit dem Vermittler über Ihren Erwerbswunsch. Hier ist er am ehesten zum Kompromiss bereit – kann er sich doch die Zeit und Mühe der Exposé-Erstellung und der Besichtigungen durch einen direkten Verkauf an Sie sparen.

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