Mission Mietpreisbremse: Stolpert Justizministerin Barley über den Datenschutz?

Im ARD-Format „Bericht aus Berlin“ hat die neue Bundesjustizministerin, Katarina Barley (SPD) angekündigt, einen ersten Entwurf zur Verschärfung der Mietpreisbremse „noch vor der Sommerpause“ vorzulegen. Die SPD-Politikerin erklärt damit die Nachbesserungen am gescheiterten Bremsgesetz zur Priorität.

Offenlegung der Vormiete: Neue Dimensionen für Datenschutz-Missbrauch

Laut Barleys Aussage im Interview sei die Offenlegung der Miete ein Kernbaustein der kommenden Reform. Der Vermieter werde im neuen Gesetz „gezwungen“, über die Höhe der Vormiete Auskunft zu geben.

Es stellt sich nun die Frage, wie dieser Vorschlag in der Praxis umgesetzt werden soll. Die Höhe der Vormiete allein wäre nicht ausreichend,um den Mieter oder Mietinteressent in eine Position zu versetzen, in der er tatsächlich aktiv gegen den Vermieter vorgehen könnte.
Die Angabe zur Miethöhe im Vertrag des Vormieters müsste für den potenziellen Mieter nachprüfbar sein. Nur dann könnte er einen „zu hohen Preis“ ableiten und rechtlich gegen den Eigentümer vorgehen.
Somit müssten die Kontaktdaten des Vormieters offengelegt werden. Bei diesem könnte sich der Mieter bzw. der Mietinteressent dann über die Plausibilität der vom Vermieter getätigten Angabe erkundigen.

In der Praxis: Keine Plausibilitätsprüfung ohne Daten des Vormieters

Der Vermieter könnte schon während der Besichtigung den Mietvertrag des Vormieters offenlegen. Dieses Vorgehen wäre vergleichbar mit der Offenlegung des Energieausweises, der ebenfalls in der Besichtigung unaufgefordert vorgezeigt werden muss.
Wären hier nicht die zahlreichen, privaten Angaben des Vormieters, die ein Mietvertrag unweigerlich enthält: Haushaltsgröße, Mitmieter, Kinder, Haustiere, Kontaktdaten, ehemalige Adressdaten. Die Offenlegung der Daten aus dem vorhergehenden Mietvertrag wären eine Ohrfeige in das Gesicht jedes Datenschutzbeauftragten. Was sieht das neue Gesetz vor, wenn sich der ausziehende Mieter aktiv gegen eine Weitergabe seiner Daten ausspricht?

Zentrale Meldestelle für Mieter- und Vertragsdaten? 

Zweite Option: Die Einrichtung einer zentralen Meldestelle für Mietvertragsdaten, die diese stichprobenartig verifiziert. Hier könnte der Mieter dann, bei bewiesenem berechtigten Interesse, also per Vollmacht des Eigentümers, Einsicht erhalten. Bei der Fülle der jährlich in Großstädten abgeschlossenen Mietverträge wäre jedoch zu prüfen, ob die Kosten des neuen Bürokratiemonsters sinnvoll wären oder einen Wohlfahrtsverlust produzieren.

Es bleibt also spannend! Ein Lösungsvorschlag für die Verschärfung soll schnell präsentiert werden, bereits vor Ablauf der ersten 100 Tage der neuen Großen Koalition. Mit besonderer Spannung werden Immobilienbranche und Wähler verfolgen, ob sich Katarina Barley, ebenso wie ihr Vorgänger Heiko Maas, an der Mietpreisbremse die Zähne ausbeisst.
Vor plakativen Medienportraits mit einer Notbremse in der Hand sei bei der Einführung der neuen Preisbremse gewarnt. Obwohl – der Karriere des geschmeidig umtriebigen SPD-Manns aus dem Saarland haben weder Mietpreisverbremsung, noch Hochglanzportraits geschadet.

Richard Nitzsche ist Immobilienmakler in Frankfurt und MünchenDer Autor: Richard Nitzsche ist Immobilienmakler in Frankfurt und München, Autor des Blogs http://www.mietercoach.de und Verfasser  des Ratgebers für Mieter auf Wohnungssuche „Der Mietercoach: Ihre neue Wohnung SUCHEN – FINDEN -BEKOMMEN“ . Er publiziert außerdem eine wöchentliche Immobilienmarktkolumne für den Frankfurter Stadtkurier. Schreiben Sie Ihm auf Twitter oder Facebook

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