Wird das Bestellerprinzip beim Immobilienverkauf zum Rohrkrepierer? Ein Sprecher des Justizministeriums (BMJV) erklärte auf Nachfrage von Mietercoach vergangenen Donnerstag, der Referentenentwurf befände sich noch immer in der Ressortabstimmung.
Ein Indiz dass es mit dem Bestellerprinzip nicht so reibungslos läuft, wie es sich dessen Initiatorin, Ministerin Katarina Barley (SPD), ursprünglich vorgestellt hatte. Der im Rahmen des Wohngipfels getroffene Beschluss zur Senkung der Kaufnebenkosten beim Immobilienerwerb stehe weiterhin im Fokus, argumentiert der Sprecher diplomatisch. Dass der von der Justizministerin vorgelegte Entwurf zur Änderung des Maklerrechts auf wenig Gegenliebe beim Koalitionspartner CDU/CSU stößt, ist kein Geheimnis. Zuletzt stellte die Union das Risiko eines Anstiegs der absoluten Verkaufspreise in den Fokus: „Das Bestellerprinzip bei Immobilienverkäufen, das faktisch dem Verkäufer die Maklerkosten auferlegt, entspricht nicht dem Koalitionsvertrag. Wir sehen die Gefahr, dass die Verkäufer diese Kosten einfach auf den Kaufpreis drauf setzen. Damit ist den Käufern von Immobilien nicht geholfen.“
Bestellerprinzip: CDU/CSU dagegen?
Auch der stellvertretende rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU, Dr. Jan-Marco Luczak, kritisiert den forschen Stil von Barley. In Verbindung mit den

aktuell stärker im Fokus stehenden Diskussionen um die Grundsteuer-Reform scheint es derzeit nicht unwahrscheinlich, dass Barleys gut gemeinter Entwurf nicht mehrheitsfähig im Sande verläuft. Die SPD präsentiert sich aktuell gegen die Schwesterparteien CDU/CSU nicht stark genug, um beide Reformen mit sozialdemokratischen Geiste durchzusetzen. Vor der Europawahl rücken inhaltlich schwierige Sachthemen grundsätzlich in den Hintergrund. Dies zeigt sich im Medienecho der vergangenen Woche: Die Schlagzeilen der Tagespresse dominieren die Verstaatlichungsphantasien des Juso-Chefs Kevin Kühnert. Nach der Europawahl wird sich ein Wechsel im Justizministerium ergeben. Daraus ergibt sich eine gute Möglichkeit für die Koalitionäre, das unbequeme Thema Bestellerprinzip geräuschlos vom Tisch zu wischen.
Maklerbranche: Chancen EINES BESTELLERPRINZIPS kompensieren Risiken
Dabei existieren auch innerhalb der Maklerbranche zahlreiche Befürworter einer grundsätzlichen Änderung der Provisionsregelung: Die Einführung eines Bestellerprinzips beim Immobilienkauf würde zu einer Verschärfung des Wettbewerbs führen, die unterm Strich eine Professionalisierung der Maklerleistung für den zahlenden Verkäufer zur Folge hätte. Maklerunternehmen wären gezwungen, ihre über die Jahrzehnte eingerosteten Prozesse zu verschlanken und auf den Kunden zu fokussieren. Unternehmen, die keine werthaltigen Leistungen für den Kunden generierten, oder die ihre Leistungen oberhalb des Gleichgewichtspreises offerierten, würden von der Bildfläche verschwinden.
Bestellerprinzip: Chance vertan?
Bereits Mietpreisbremse prägt als der „zahnloseste aller Tiger“ die Geschichte der Fehlschläge in der Immobilienpolitik. Der im Koalitionsvertrag verankerte, und sogar von der Immobilienbranche selbst seit langem geforderte, Sachkundenachweis für Immobilienmakler gilt inzwischen als gescheitert. Eine richtige Idee wurde mit Einführung der Fortbildungspflicht bis zur Unkenntlichkeit weichgespült. Sie wird kaum zur Bereinigung der Branche beitragen.
Mit dem Bestellerprinzip hätte die Koalition jetzt eine einmalige Chance, die veralteten Strukturen der festgefahrenen Branche durch einen massiven Eingriff aufzubrechen. Zerschlägt sich jedoch auch diese Reform, wäre eine weitere Chance zu mehr Professionalisierung der Maklerbranche vertan.