Was wird nach der Trennung aus dem Mietvertrag?, nach dem Beziehungsaus haben Mieter viele Fragen zur Wohnung, „Kann ich ein gemeinsames Mietverhältnis alleine Beenden, wenn sich der Partner querstellt?“, „Darf ein Partner den Mietvertrag allein übernehmen?“ Eine Trennung bedeutet normalerweise auch einen Auszug aus der gemeinsam gemieteten Wohnung.Wie soll es jetzt weitergehen? Wollen beide (Ex-)Partner die Wohnung verlassen oder soll ein Partner die Mietwohnung weiterhin bewohnen, während sich der zweite Partner auf Wohnungssuche begibt. Und was passiert, wenn Sie sich nicht einigen können? Kann ein Partner einen gemeinsam geschlossenen Mietvertrag alleine kündigen?
Prüfen Sie: Haben Sie den Mietvertrag wirklich gemeinsam geschlossen?
Prüfen Sie zunächst, ob Sie den Mietvertrag gemeinsam geschlossen haben. Sind Sie im Vertrag beide als Mieter aufgeführt oder wurde der Vertrag mit einem der beiden Ex-Partner geschlossen, während der zweite Partner nur „mit bewohnt“. Dies erkennen Sie daran, wer als Mieter im Mietvertrag aufgeführt ist. Ein Beispiel für einen gemeinsam geschlossenen Mietvertrag: Mieter sind Hans Meier und Anna Mustermann, Anzahl der Bewohner der Wohnung: 2. Ein Beispiel für einen allein geschlossenen Mietvertrag, in dem der Partner die Immobilie „ebenfalls“ bewohnt: Mieter ist Hans Meier, Anzahl der Bewohner 2; ggf. Finden Sie im Absatz Sonstige Vereinbarungen einen Vermerk: Frau Anna Mustermann wird die Wohnung ebenfalls bewohnen. Einen allein geschlosseneren Mietvertrag kann nur der Mieter kündigen, der Vertragspartner ist. Der zweite Mieter kann aber, so keine anderen Vereinbarungen dagegen sprechen, jederzeit ausziehen. Über den Fortgang des Mietvertrags entscheidet der Mieter. Haben Sie sich dennoch die Miete geteilt, ist es folgerichtig, dass der ausziehende Mieter die Zahlungen an den Hauptmieter einstellt, ausser es existiert eine untereinander ausgehandelte Vereinbarung, die etwaige Modalitäten regelt ( Normalerweise existiert diese nicht, denn wer schließt schon mit seinem Partner beim Einzug in die Wohnung eine Klausel zum potenziellen Auszug – außer war Partner war like Sheldon Cooper von Big Bang Theorie – in diesem Fall gratuliere ich zur Trennung ).
Mietvertrag gemeinsam geschlossen: Ausschließlich gemeinsame Kündigung möglich
Haben Sie den Mietvertrag gemeinsam geschlossen, können Sie ausschließlich gemeinsam kündigen. Das bedeutet: Die Vertragskündigung von durch einen Partner ist unwirksam und darf vom Vermieter nicht akzeptiert werden. Sie haften gesamtschuldnerisch für Verbindlichkeiten aus dem Mietverhältnis. Der verbleibende Partner hat keinen Anspruch darauf, den Mietvertrag „zu übernehmen“ oder das Mietverhältnis ohne den Ausziehenden Partner fortzuführen. Weigert sich ein Partner nach dem Ende der Beziehung den Vertrag zu kündigen, kann der ausziehende Partner die Kündigung im Zweifel gerichtlich durchsetzen. Im Detail:
- Warum darf das Mietverhältnis nach der Trennung nicht übernommen werden?
Aufgrund der gesamtschuldnerischen Haftung ist eine Übernahme des Mietvertrags durch einen Mieter nach der Trennung nicht möglich, weil dies den Vermieter schlechter stellen würde. In diesem Fall wäre nur noch ein Mieter für die Haftung aus dem Vertragsverhältnis heranzuziehen. Der Vermieter hatte den Vertrag aber mit beiden Partnern geschlossen. Aus diesem Grund muss der Vermieter nicht zustimmen. Die Lösung: Sprechen Sie mit dem Vermieter, ob er den Vertrag auf einen Partner umschreibt, falls ein Partner in der Wohnung verbleiben möchte. In diesem Fall wäre der aktuelle Vertrag aufzuheben und ein neuer Vertrag zu schließen, der nur noch den verbleibenden Mieter anspricht.
- Kann ich meinen Expartner zur Kündigung des Mietverhältnisses zwingen?
Problem: Ein Partner möchte das Mietverhältnis kündigen, der andere möchte in der Wohnung verbleiben und weigert sich, nach der Beziehung den Vertrag zu kündigen. Hier hat der ausziehende Mieter das Recht, die Kündigung im Notfall juristisch durchzusetzen, selbst wenn dies bedeutet, dass der verbleibende Partner dann ebenfalls ausziehen muss.
- Ein Partner zieht aus und stellt einfach die Zahlung ein, der verbleibende Partner übernimmt
Im Rahmen meiner Verwaltertätigkeit sind mir häufig Singles begegnet, die die gemeinsam gemietete Wohnung alleine oder sogar mit einem neuen Partner bewohnt haben. Der Mietvertrag wurde nicht beendet, obwohl der andere Vertragspartner die Immobilie nicht mehr bewohnt. Dies ist grundsätzlich möglich, für den ausziehenden Partner aber riskant; denn er haftet weiterhin, falls der Expartner Zahlungsprobleme hat, die Immobilie beschädigt oder seinen Verpflichtungen im Mietverhältnis (z.B. Schneeräumen, Treppenhausreinigung etc.) nicht nachkommt. Versuchen Sie deshalb, mit ihrem Expartner und dem Vermieter eine Lösung zu finden, die Sie aus dem Vertragsverhältnis befreit.
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