Die Angst der Investoren

„Unsicherheit ist die neue Sicherheit“, diese Redewendung hatte ich das erste Mal auf der Expo Real 2018 gehört. Damals krempelte Donald Trump gerade die gesamte Weltordnung um – zumindest war das die Meinung der Anwesenden. Vier Jahre später hat der Terminus „Unsicherheit“ wohl eine andere Dimension erreicht. Der Umbruch, der auf dem gesamten Globus stattfindet, ist gigantisch. Die Folgen, das mussten Marktteilnehmer in der ersten Jahreshälfte erfahren, machen auch vor dem deutschen Immobilienmarkt nicht halt.

Seit jeher unterliegt die Wirtschaft ökonomischen Zyklen. Auch der Immobilienmarkt ist an Boom und Bust gewöhnt. Mindestens die Älteren unter uns können sich noch an Hochzinsphasen und Immobilienkrisen erinnern. Sorgen bereiten dem Markt weniger Lieferengpässe und Inflation. Sie sind mehr oder minder natürliche Resultate von ökonomischen Asymmetrien, mit denen man schon immer umgehen musste. Sorgen macht vielmehr der globale Umschwung hin zum postfaktischen, emotionalen aufgeladenen Mehrheits-Mindset, das von der tagesaktuellen Stimmung geleitet wird uns in seiner Alternativlosigkeit „keine roten Linien“ kennt. Die für sich genommen schon ungemütliche und diskussionswürdige Gesamtsituation wird ergänzt von politischen Bestrebungen, die Überwachung der Bevölkerung im orwellschen Sinne kontinuierlich zu erweitern. Im Gleichklang mit fortschreitender Digitalisierung ist diese Entwicklung nicht neu, hat jedoch in den letzten zwei Jahren massiv an Fahrt aufgenommen. 

Die oben genannten Beobachtungen lassen sich, gängiger Praxis entsprechend, als Angstgeschrei einer „lauten Minderheit“ verunglimpfen und als „Geschwurbel“   wegwischen. Ebenso verhält es sich mit dem Beitrag der Zeitung DIE WELT 30.05.2022 mit dem Titel: „Wir bewegen uns Richtung „Postdemokratie““.

Marktteilnehmer im Immobilienmarkt beschäftigen sich derzeit ganz pragmatisch mit den geschäftlichen Auswirkungen der beschriebenen „Zeitenwende“. Der Ursprung dieser liegt mutmaßlich nicht erst im Frühjahr des Jahres 2022, sondern irgendwo in den vergangenen Jahren. Sie liegt verborgen im Dunst von Twitter, im Schall der postfaktischen Reden des Donald Trump und im Wirbel der plötzlichen Heimsuchung der Menschheit durch die globale Erwärmung.

Immobilien: Marktteilnehmer befassen sich mit den Auswirkungen künstlicher Intelligenz und planen ihre längst notwendige Diät
Die Themensetzung von brancheninternen Kongressen ist bezeichnend: Der IVD präsentierten im Rahmen des Hessischen Immobilientags in Bad Homburg einen großen Vortrag auf die Agenda, der sich mit den Bedeutung der künstlichen Intelligenz für die Gesellschaft befasst. Kerninhalte: Kontrolle, „Verbesserung“ von Gesundheit und Wohlfahrt durch normiertes Zusammenleben. 

Der Referent auf dem IVD-Immobilientag erklärt den Kongressteilnehmern den Algorithmus einer künstlichen Intelligenz. Diese „rät“ ihm, dem Referenten, lieber Sport zu machen als auf der Couch Chips zu essen. Im Rahmen der Gesundheitsvorsorge ist dies ein durchaus nachvollziehbarer Ratschlag, der auch von einem Arzt stammen könnte. Entsprechende Verbote und Gebote könnten Sportmuffel dauerhaft disziplinieren, die Volksgesundheit signifikant erhöhen und Intensivstationen somit spürbar entlasten. Über die künstliche Intelligenz wird das lückenlose Monitoring von Sportmuffeln erstmalig möglich!
Eine ganz reale Intelligenz in Person des Bundeswirtschaftsministers Robert Habeck klagt, wohlgenährt, vergangene Woche in Davos, man müsse „Den Verbrauch von Lebensmitteln reduzieren!“ Die Popularität steigt, Wähler jubeln! Die Grünen ziehen in Umfragen davon.

Erreicht das politische Risiko für Immobilieninvestoren eine neue Dimension?
Der bekannte BIIS Bundesverband der Immobilien-Investment Sachverständigen titelt die Keynote der kommenden Jahrestagung  am 20.Juni 2022: „Vom Wert der Grundrechte in Zeiten von Pandemie und Klimaschutz.“ Der Referent ist kein geringerer als Dr. Des. H.c. Hans-Jürgen Papier, ehemaliger Präsident des Bundesverfassungsgerichts der Bundesrepublik Deutschland.  

Zu den Grundrechten, die durch das Bundesverfassungsgericht geschützt werden sollen, gehört nicht allein das Recht auf körperliche Unversehrtheit, das kürzlich heiß, ja sogar „emotional“, diskutiert wurde.

Neben vielen weiteren Grundrechten ist außerdem das Recht auf Eigentum in den Grundrechten enthalten. Dem Recht auf Immobilieneigentum kommt für Marktteilnehmer der Immobilienbranche besondere Bedeutung zu. Die Gültigkeit dieses Rechts ist im internationalen Kontext ein echter Wettbewerbsvorteil für Deutschland. Ein Standort, an dem man sich auf die Immobilie als „sicherer Hafen“ und ihrer Eigenschaft als Werterhaltungsmittel, sogar in inflationären Zeiten, verlassen kann. Ein angenehmer Kontrast zu Immobilienstandorten in Osteuropa, Fernost oder Südamerika, bei denen Immobilieninvestoren willkürliche Maßnahmen der Regierenden fürchten müssen. In Deutschland gilt: Rechtssicherheit für Grundbesitz und Eigentum! 

Immobilien-Crowdinvesting mit BERGF??RST

Den Mietern mit Enteignung helfen! 
Vergangenes Wochenende fand in Berlin die sogenannte „Enteignungskonferenz“ statt. Die Zeit berichtet gerne über das Event. Man wolle Hilfe anbieten, wo „sich Mieterinnen und Mieter ganz konkret gegen Mieterhöhungen, Verdrängung, ausbleibende Reparaturen in Wohnungen oder andere Probleme mit dem Vermieter zur Wehr setzen.“, schreibt das Blatt und zitiert die Initiatoren.  

Für Aktionäre betroffener Wohnungskozerne sollte die Konferenz Grund zur Freude sein. Enteignungen müssen angemessen entschädigt werden. Derzeit und wohl bis auf Weiteres. … Der Gesetzgeber ist schließlich an die verfassungsmäßigen Grundrechte, an das Recht auf Eigentum, gebunden. Jedoch nicht gänzlich. Er muss dennoch sorgsam abwägen, Verhältnismäßigkeiten und auf mildere Mittel achten, bevor er Grundrechte Einzelner ausser Kraft setzt und den individuellen Verbleib Einzelner dem Wohl der Allgemeinheit unterordnet. Als höchstes Kontrollorgan schützt das Bundesverfassungsgericht Investoren und Eigentümer davor, in einem solchen, „sorgsam abgewogenen“, Szenario Ihr Eigentum zu verlieren. Das Bundesverfassungsgericht würde „Recht“ sprechen, falls das von der Politik erlassene Gesetz unverhältnismäßig ausfiele. 

Somit haben Investoren nichts zu befürchten.

Alles andere wäre Geschwurbel! 

 

Zum Autor: Richard Nitzsche ist Immobilienmakler in Frankfurt. Er betreut und berät u.a. vermögende Privatkunden bei ihren Investitionsentscheidungen und zur Struktur ihres Immobilienbestands. Als Autor des Immobilienblogs Mietercoach ist er regelmäßig in überregionalen Medien präsent. Treten Sie mit ihm in Kontakt: info[at]richardnitzsche.com . 

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